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AT Angestellte

A
azlain
Jan 2018 bearbeitet

Die AT Angestellte bei uns (20 Personen), müssten freiwillig (januar 2014) eine neuen Arbeitsvertrage unterschreiben, da drin ist eine Bonus Regelung vereinbart. 2 von den AT Angestellte haben dieses Arbeitsvertrag nicht unterschrieben. Jetzt kommt die geschäftsleitung und gibt alle AT Angestellte 1,5 % Gehalterhöhung, weil die im Jahr 2013 gut Ergebniss gabe. Die 2 AT die nicht unterschrieben haben bekommen nichts. Kann die GL sowas machen. Muss der Br informiert werden über die 1,5 %?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.10.2014 um 19:02 Uhr

mussten freiwillig< ein Widerspruch in sich. Na wenigstens zwei waren standhaft.

Ihr seit sogar in der Mitbestimmung. Zwar ist der AG frei darin dort, wo kein Tarif besteht selbst über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel zu entscheiden, wenn es aber um die Verteilungsgrundsätze geht, hat der BR eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Und hier wurden ja Grundsätze angewendet: Nämlich einige haben etwas bekommen - andere nicht.

Ihr solltet also umgehend bei der Geschäftsleitung aktiv werden und eine Betriebsvereinbarung für eine AT-Entgeltsystematik verlangen (Ersatzweise könnt Ihr darauf verzichten, wenn der AG auch den beiden anderen die 1,5% zahlt. Dann würde ja die Mitbestimmung entfallen, da dann alle gleichmäßig etwas bekommen haben; also nichts verteilt wurde).

G
gironimo

02.10.2014 um 19:05 Uhr

Nachtrag: Auch die Bonus-Regelung fällt unter § 87 BetrVG, da sie ja nicht nur für einen sondern für mehrere Mitarbeiter gilt.

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