Erstellt am 07.12.2007 um 21:09 Uhr von Immie
@Nicole
Ist das irgendwo geregelt mit dieser Pauschale?
Es muss doch irgendwo geschrieben stehen was ihr für diese ca 20 € bekommt.
Erstellt am 08.12.2007 um 18:11 Uhr von Der alte Heini
Wenn die Mitarbeiter seit längerer Zeit diese Vergünstigung vom Arbeitgeber ohne einen Vorbehalt bekommen haben, dürfte aufgrund von konkludenten Handeln eine Anspruch für die Mitarbeiter entstanden sein.
Ein konkludentes Handel ist ein Handeln, dass eine ganz konkrete Schlussfolgerung zulässt ohne das darauf besonders hingewiesen wurde. Möchte der Handelnde, in diesem Fall der AG, nicht das die Schlussfolgerung gezogen werden, in diesem Fall vom Arbeitnehmer, hätte der AG klar ein Vorbehalt bekannt geben müssen.
Wird nur dem Betriebsratsmitglied die Vergünstigung bis auf das Mittagessen zusammengestrichen, dürfte es sich um die Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds handeln. Der AG sollte darauf hingewiesen und aufgefordert werden die Benachteiligung zurück zunehmen. Bleibt der AG bei seiner Einstellung so sollte das ArbG bemüht werden.