Wurden als BR bei Einstellung übergangen. Was tun?
Hallo, wir sind ein neugewähltes BR-Gremium von 9 Mitgliedern. In der Vergangenheit wurden öfters neue Kollegen eingestellt, die unter Tarif bezahlt wurden, obwohl der AG tariflich gebunden ist. Nun sind heute wieder Mitarbeiter zum 1. Juli eingestellt worden, allerdings ist der Betriebsrat in keinster Weise davon informiert worden. Auch diese Mitarbeiter sind zumindest teilweise weit unter gültigen Tarif eingestellt worden. Was ist nun zu tun? Wir möchten auf jeden Fall unsere Mitbestimmungsrechte wahren. Viele Grüße didius
Community-Antworten (2)
23.06.2006 um 00:07 Uhr
Eine Möglichkeit wäre, Zähne zu zeigen und rechtliche Konsequenzen durchzuführen.
23.06.2006 um 11:52 Uhr
Hallo Didius,
§ 101 BetrVG
Führt der AG eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs.1.Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der BR beim Arbeitsgericht beantragen, dem AG aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der AG entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des BR vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der AG zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 €.
Ich denke es reicht schon aus, wenn Ihr diesen § eurem AG vorlegt. Wenn nicht danach handeln.
MfG Angi1
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