Erstellt am 24.08.2006 um 10:16 Uhr von Kölner
@Holger
Steht in einem möglichen TV etwas von einer "Nichtverlängerungsanzeige" o.ä. drin?
Ansonsten gilt § 99 BetrVG...
Erstellt am 24.08.2006 um 10:41 Uhr von Brazzo
@ von Kolner
hast Du schon mal ein TV gelesen, wo eine Nichtverlängerungsanzeige geregelt ist ?
Wenn ja, würde mich interessieren, was darin geregelt wird.
Brazzo
Erstellt am 24.08.2006 um 10:47 Uhr von Kölner
@Brazzi
Habe ich!
In dieser Klausel heisst es dann sehr oft sinngemäß, dass einem BR nur eine Nichtverlängerung des befristeten AV angezeigt wird; ansonsten könne der befristete AV jederzeit in ein unbefristetes AV überführt werden und müsse nicht dem BR separat angezeigt werden muss.
Erstellt am 24.08.2006 um 12:01 Uhr von Holger
Hallo liebe Antworter
bei uns besteht keine Regelung. Also heißt für uns BR dass hier die Mitbestimmung nach § 99 greift.
Liegen wir da richtig???
Gruß
Holger
Erstellt am 24.08.2006 um 12:04 Uhr von Kölner
Erstellt am 24.08.2006 um 12:15 Uhr von Angi1
Hallo Holger,
im Fitting steht zu § 99 RN 38
" Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder des Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungpflichtige Einstellung anzusehen."
MfG
Angi1
Erstellt am 24.08.2006 um 14:00 Uhr von Brazzo
@ von Kölni
danke für die schnelle Antwort. Dennoch ist es für mein empfinden total schwachsinnig so eine Klausel mit in den TV aufzunehmen. Unglaublich !
Brazzo
Erstellt am 24.08.2006 um 14:17 Uhr von Kölner
@Brozza
Schön, dass Du das als "total schwachsinnig" empfindest; aber ist nicht grundsätzlich gesehen gemäß BetrVG die Beschäftigung im Betrieb durch den BR zu fördern?
Erstellt am 24.08.2006 um 20:11 Uhr von Totkuchen
@ Kölner
Grundsätzlich hast du recht, im Einzelfall kann es aber durchaus sehr problematisch sein...
Gruß
Totkuchen
Erstellt am 24.08.2006 um 21:14 Uhr von Brazzo
Kölner siehst Du ich brauche Gott sei Dank mein Kommentar nicht für Dich noch ausführlicher zu erörtern.
Totkuchen hat mich verstanden.
Ach übrigens nenne ich mich in dem Forum B R A Z Z O
Erstellt am 24.08.2006 um 21:36 Uhr von Fayence
B R A Z Z O,
ehrlich gesagt, kann ich D E I N E N Kommentaren auch nichts entnehmen, was es ausführlicher zu erörtern gelten würde; bleib mal auf dem Teppich!
P.S.
Totkuchen hat m.E. vor allem Kölner verstanden!
Erstellt am 24.08.2006 um 21:50 Uhr von Kölner
@BRAZO (richtig?)
Als unglaublich empfinde ich Deine Empathie für die Beiträge anderer...dafür gibt es Seminare!
Ach übrigens nenne ich mich auch nicht so wie in Antwort Nr. 43838!
Erstellt am 24.08.2006 um 23:13 Uhr von Brazzo
@ von Kölner
also gut für Dich dann eben sehr ausführlich.
Kölner: Du findest es also richtig oder gut, wenn in einem TV oder BV Vereinbart wird, dass es aus der Sicht des AG nicht zur einer anhörung kommen muss, wenn die Befristung des Arbeitnehmers ausläuft (Siehe dazu Kommentar Nr:43864 ). Ich habe auf den vielen Seminaren gelernt, dass ein BR seine Mitbestimmungrechte nicht aus der Hand geben sollte.
Unglaublich finde ich es demnach, wenn dieses dennoch geschieht.
Gefahr: 1.)Der AG stellt geziehlt seine Leute ein, die dann mit so einer Regelung automatich übernommen werden.
2.) Die Zustimmungsverweigerungsgründe im 99 BetrVG wären gegestandslos. Lese dazu mal die Punkte Abs.2 Nr.1-6
dann wird einiges klarer.
Zu den Seminaren freut es mich, dass du lieber Kölner den Vorschlag machst, mich dazu zu bewegen, welche zu besuchen.
Ich verpreche Dir, dass ich weiterhin an den Seminaren teilnehmen werde, allerdings nicht zu den Themen, die Du vorschlägst, sondern die ich für richtig halte.
Ferner ist mir an Deinen Kommentaren aufgefallen, dass Du lieber Kölner zu den vielen Fragen nicht antwortest, sondern meistens eine Gegenfrage stellst, die oft dann vom eigentlichen Thema abweicht und zur Diskussionsgrundlage wird.
Brazzo
Erstellt am 24.08.2006 um 23:33 Uhr von Kölner
@Brazzo
Ernsthaft:
Ich frage mich, was Du in diesem fred und von den einzelnen Antwortgebern alles (zwischen den Zeilen) verstehst und verstanden hast. Ich kann auf jeden Fall mit Fug und Recht behaupten, Dich nicht zu verstehen!
Erstellt am 24.08.2006 um 23:45 Uhr von Brazzo
Hallo Kölner,
es macht keinen Sinn weiter mit Dir zu diskutieren,der Klügere gibt nach.
Gruß Brazzo
Erstellt am 25.08.2006 um 07:00 Uhr von Kölner
Das nenn ich "pädagogisch"
Erstellt am 25.08.2006 um 08:49 Uhr von Benno_BRB
ich auch, Kölner ich auch!
Brazzo! nimm Dich mal nicht wichtiger als der Papst. Die Frage von Holger nochmal lesen und dann einen Gang runter und dann eine Entschuldigung an Kölner (der ist zum Glück nicht adlig!) und dann freuen, dass es mehr gibt als auf einen Teller passt. Wenn die Augen nicht weiter schauen sollte man sich eine Brille aufsetzen damit man über den rand linsen kann. Vastehste?!
Mach ma ne Kuckung in andre Frehms hia und denn weeste ooch, ob de richtich liechst mit deine Meinung üba kölna. Die liebe Fayence hat dia ja mitn Zaun jewunkn sollteste ma übadenkn. Und denn antwote nich glei wieda übastürzt - kommt nich imma jut an. Aba soville Vastand wisste wo ham - Wa Alta?!
Benno
Erstellt am 25.08.2006 um 09:48 Uhr von Waschbär
@ alle.
cool bleiben, der AG hat dem AN "ja" mal was "nettes" getan.So das ich sagen muss O.K AG, war nicht nett,mache es nicht wieder, aber danke da du einen Arbeiter eine Festanstellung gegeben hast.
p.s solche kleinigkeiten regelt mann im Monatsgespräch, besonders wenn es für AN etwas Positives ist