Hallo,

Vorab: Meine Firma ist ein internationaler Konzern mit weltweit verteilten Standorten.
An den Standorten werden für Mitarbeiter, die im Support/Kundenservice arbeiten, Provisionen ausgeschüttet für z.B. Produktwechel, die für Kunden durchgeführt werden im Rahmen der normalen Servicetätigkeit. Es besteht kein Zwang für die jeweiligen Teams/Mitarbeiter, dieses zu tun.
Zusätzlich zu diesen Provisionen gibt es monatlich sogenannte Challenges mit Sachpreisen wie Reisegutscheinen ect. wenn man ein bestimmtes Ziel erreicht hat.

Dieses wurde in einer BV festgehalten und bereits 2x verlängert.

Nun wurde innerhalb der Firma folgendes versucht festzulegen:

1. Auszubildene, die in Teams sind, die von dieser Regelung betroffen sind, sollen auch Provision erhalten. Alle Entscheidungsträger am Standort + Konzernleitung haben diese genehmigt und an den BR weitergegeben.
Der BR lehnt die Entscheidung mit der Aussage "Azubis haben zu lernen" ab, keine weitere Aussage, was zu dieser Entscheidung geführt hat.

Unsere Auszubildenen sind zwischen 20-26 Jahre alt, und darüber masslos verärgert. Sie selbst wurden dazu nicht befragt. Auch gehört bei beiden die genannte Tätigkeit zum Ausbildungsberuf (Kaufmann/Frau für Dialogmarketing). In der Firma herrscht Kopfschütteln über diese Entscheidung.

Frage: Hat jemand Erfahrungswerte bezügliche Auszubildene und Provision? In der Versicherungs/Mobilfunkbranche sind diese üblich.
Da ich im Betrieb Ausbildungsbeauftragte bin, möchte ich gerne vorbereitet zum BR gehen.

2. Für die Challenges wurde durch alle Entscheidungsträger am Standort + Konzernleitung genehmigt, in diesen auch einmal Sonderurlaubstage als Gewinn zur Verfügung zu stellen.
Auch dieses wurde vom BR abgelehnt: Begründung "Man kann diesen Preis nicht verkaufen". Auch hier nur Kopfschütteln, Mitarbeiter wurden nie dazu befragt.

Frage: Besteht eine Möglichkeit, in dieser Richtung gegen den BR vorzugehen?

3. In meinen Standort werden intern Schulungen innerhalb der Teams durchgeführt, dieses schon seit Jahren, durch Mitarbeiter wie z.B. 2.-Level oder Systemadministration. In der Regel dienen diese zum Aufrischen von Kenntnissen (IT-Branche) als auch für neue Mitarbeiter, um diese mit den System bekannt zu machen. Urplötzlich ist der BR der Meinung, diese wären genehmigungspflichtig durch den BR.

Frage: Ist der BR da tatsächlich Genehmigungspflichtig?

VG
Miaro