Erstellt am 04.03.2010 um 16:31 Uhr von ridgeback
sabeth,
siehe: § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
Erstellt am 04.03.2010 um 18:40 Uhr von Troisdorfer
*** BR-Mitglied quasi unkündbar ist ***
Das ist mir Neu !!!
Erstellt am 04.03.2010 um 20:09 Uhr von nicoline
sabeth,
*und es ist noch nicht sicher, ob er übernommen werden kann*
das ist zunächst mal ziemlich sicher, wenn er innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende einen Antrag auf Übernahme stellt. Das sollte er auch dann tun, wenn der AG ihm mitteilt, dass er ihn nicht übernehmen kann.
Und, in Ergänzung zu ridgeback, würde ich mir nicht nur den § 78a sondern auch unbedingt die Kommentierung zu diesem § durchlesen!