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Azubi in BR gewählt - Muss er übernommen werden?

S
Sabeth
Jan 2018 bearbeitet

Ein Azubi wurde in den BR gewählt und hat die Wahl auch angenommen. Er wird im Frühsommer auslernen, und es ist noch nicht sicher, ob er übernommen werden kann. Frage: Muss er übernommen werden, weil er als BR-Mitglied quasi unkündbar ist? Oder erlischt sein Mandat automatisch mit dem Ende der Ausbildung bei Nicht-Übernahme? Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

2.30303

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

04.03.2010 um 17:31 Uhr

sabeth, siehe: § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen

T
TROISDORFER

04.03.2010 um 19:40 Uhr

*** BR-Mitglied quasi unkündbar ist *** Das ist mir Neu !!!

N
nicoline

04.03.2010 um 21:09 Uhr

sabeth, und es ist noch nicht sicher, ob er übernommen werden kann das ist zunächst mal ziemlich sicher, wenn er innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende einen Antrag auf Übernahme stellt. Das sollte er auch dann tun, wenn der AG ihm mitteilt, dass er ihn nicht übernehmen kann. Und, in Ergänzung zu ridgeback, würde ich mir nicht nur den § 78a sondern auch unbedingt die Kommentierung zu diesem § durchlesen!

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