W.A.F. LogoSeminare

Azubi im BR, Freistellung von Schulunterricht

M
Molli81
Mai 2018 bearbeitet

Ein Azubi wurde in den BR gewählt und muss nun für diese Tätigkeit teilweise von der Berufsschule freigestellt werden. Da zur Zulassung zur Abschlussprüfung jedoch nur eine max. Fehlzeit von 10% der Schulzeit in den drei Jahren vorliegen darf, kommt er nun in den Bereich das Soll nicht zu erfüllen. Er ist nun der Meinung, dass er für die BR-Tätigkeit auch vom Unterricht freigestellt werden muss (sehe ich auch so) und die Zeit hierfür aber nicht als Fehlzeit sondern ganz normal als "Unterricht besucht" angerechnet bekommt (sehe ich nicht so, da er tatsächlich ja keinen Unterricht besucht hat und dies im Vergleich zu den anderen Mitschülern ungerecht wäre). Der Unterricht, der ihm verloren geht, kann ja auch nicht nachgeholt werden - jedenfalls kenne ich keinen Lehrer, der Einzelunterricht durchführt, nur weil ein Schüler im BR ist (finde ich sowieso fragwürdig...). Freue mich auf eure Rückmeldung - bitte aber keine eigene Meinung sondern Fakten, am besten mit Verweis auf evtl. bestehende Vorgaben - DANKE!

1.22007

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

02.05.2018 um 18:56 Uhr

Faktum: § 37 (2) BetrVG!

M
Molli81

02.05.2018 um 19:12 Uhr

Damit wäre meine Einschätzung zur generellen Freistellung bestätigt - er bekommt diese Zeit auch als Arbeitszeit angerechtnet. Nicht aber die verloren gegangene Schul- bzw. Ausbildungszeit. Hierzu steht nichts im §37.

E
Ernsthaft

02.05.2018 um 21:26 Uhr

Muss es auch nicht. Da Schule hier als ein höherwertiges Gut als die von Betriebsratsarbeit anzusehen ist, und es hierzu auch durch die einzelnen Bundesländer div. Gesetzte verabschiedet wurden, dürfte bei Schulzeiten grundsätzlich ein Verhinderungsgrund für BR-Arbeit vorliegen. Das ergibt sich auch aus der Auslegung des § 78 BetrVG, wonach eine BR-Tätigkeit nicht zum Nachteil des Betroffenen führen darf. Was aber bei übermäßigen Berufsschulfehlzeiten der Fall wäre, wenn dadurch sein Ausbildungsziel gefährdet würde.

B
BRHamburg

03.05.2018 um 14:19 Uhr

Ich würde mal davon ausgehen das es keine Pflicht der Berufsschule ist den Kollegen für BR Arbeit frei zustellen. Und da auch der Arbeitgeber bei der Schulpflicht wärend der Ausbildung keinen Einfluss hat dürfte hier auch keine Benachteiligung nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor liegen.

R
RoterFaden

03.05.2018 um 14:34 Uhr

Könnte mir vorstellen, dass der Azubi nicht mehr schulpflichtig ist. Würde das eine Rolle spielen?

M
Molli81

03.05.2018 um 14:49 Uhr

Eine "Schulpflicht" liegt nur in dem Maße vor, dass eine gewisse Anzahl an Schulunterricht durch Anwesenheit nachgewiesen werden muss, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wird diese Anzahl nicht erreicht, kann er auch nicht die Abschlussprüfung machen. Durch die Mitarbeit im BR kommt es nun zu Fehlzeiten in der Schule, die er aber trotzdem als Unterrichtszeit angerechnet bekommen möchte. Für mich geht Ausbildung und dementsprechend Berufsschule vor, die Fehlzeit kann nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden, nur weil er sich für die Mitarbeit im BR entschieden hat!

R
RoterFaden

03.05.2018 um 16:58 Uhr

...dass eine gewisse Anzahl an Schulunterricht durch Anwesenheit nachgewiesen werden muss, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. < Vermutlich regeln das die Bundesländer (oder Schulen) unterschiedlich. Es geht hier aber schließlich um "entschuldigte" Fehlzeiten, nicht ums "blau machen". Euer Azubi sollte da einfach mal das Gespräch mit der Schule suchen. Und wenn die Noten stimmen - warum nicht.

Davon abgesehen: legt die Sitzungen halt auf einen anderen Tag.

Ihre Antwort