Erstellt am 02.05.2018 um 16:56 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 02.05.2018 um 17:12 Uhr von Molli81
Damit wäre meine Einschätzung zur generellen Freistellung bestätigt - er bekommt diese Zeit auch als Arbeitszeit angerechtnet.
Nicht aber die verloren gegangene Schul- bzw. Ausbildungszeit. Hierzu steht nichts im §37.
Erstellt am 02.05.2018 um 19:26 Uhr von Ernsthaft
Muss es auch nicht.
Da Schule hier als ein höherwertiges Gut als die von Betriebsratsarbeit anzusehen ist, und es hierzu auch durch die einzelnen Bundesländer div. Gesetzte verabschiedet wurden, dürfte bei Schulzeiten grundsätzlich ein Verhinderungsgrund für BR-Arbeit vorliegen.
Das ergibt sich auch aus der Auslegung des § 78 BetrVG, wonach eine BR-Tätigkeit nicht zum Nachteil des Betroffenen führen darf.
Was aber bei übermäßigen Berufsschulfehlzeiten der Fall wäre, wenn dadurch sein Ausbildungsziel gefährdet würde.
Erstellt am 03.05.2018 um 12:19 Uhr von BRHamburg
Ich würde mal davon ausgehen das es keine Pflicht der Berufsschule ist den Kollegen für BR Arbeit frei zustellen. Und da auch der Arbeitgeber bei der Schulpflicht wärend der Ausbildung keinen Einfluss hat dürfte hier auch keine Benachteiligung nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor liegen.
Erstellt am 03.05.2018 um 12:34 Uhr von RoterFaden
Könnte mir vorstellen, dass der Azubi nicht mehr schulpflichtig ist.
Würde das eine Rolle spielen?
Erstellt am 03.05.2018 um 12:49 Uhr von Molli81
Eine "Schulpflicht" liegt nur in dem Maße vor, dass eine gewisse Anzahl an Schulunterricht durch Anwesenheit nachgewiesen werden muss, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wird diese Anzahl nicht erreicht, kann er auch nicht die Abschlussprüfung machen. Durch die Mitarbeit im BR kommt es nun zu Fehlzeiten in der Schule, die er aber trotzdem als Unterrichtszeit angerechnet bekommen möchte. Für mich geht Ausbildung und dementsprechend Berufsschule vor, die Fehlzeit kann nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden, nur weil er sich für die Mitarbeit im BR entschieden hat!
Erstellt am 03.05.2018 um 14:58 Uhr von RoterFaden
>...dass eine gewisse Anzahl an Schulunterricht durch Anwesenheit nachgewiesen werden muss, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. <
Vermutlich regeln das die Bundesländer (oder Schulen) unterschiedlich.
Es geht hier aber schließlich um "entschuldigte" Fehlzeiten, nicht ums "blau machen".
Euer Azubi sollte da einfach mal das Gespräch mit der Schule suchen.
Und wenn die Noten stimmen - warum nicht.
Davon abgesehen: legt die Sitzungen halt auf einen anderen Tag.