Ein Azubi wurde in den BR gewählt und muss nun für diese Tätigkeit teilweise von der Berufsschule freigestellt werden. Da zur Zulassung zur Abschlussprüfung jedoch nur eine max. Fehlzeit von 10% der Schulzeit in den drei Jahren vorliegen darf, kommt er nun in den Bereich das Soll nicht zu erfüllen. Er ist nun der Meinung, dass er für die BR-Tätigkeit auch vom Unterricht freigestellt werden muss (sehe ich auch so) und die Zeit hierfür aber nicht als Fehlzeit sondern ganz normal als "Unterricht besucht" angerechnet bekommt (sehe ich nicht so, da er tatsächlich ja keinen Unterricht besucht hat und dies im Vergleich zu den anderen Mitschülern ungerecht wäre).
Der Unterricht, der ihm verloren geht, kann ja auch nicht nachgeholt werden - jedenfalls kenne ich keinen Lehrer, der Einzelunterricht durchführt, nur weil ein Schüler im BR ist (finde ich sowieso fragwürdig...).
Freue mich auf eure Rückmeldung - bitte aber keine eigene Meinung sondern Fakten, am besten mit Verweis auf evtl. bestehende Vorgaben - DANKE!