Erstellt am 16.05.2011 um 13:49 Uhr von Gustl
Kölner,
ich bin auch der Meinung, dass die Möchtegernbetriebsräte mal mehr oder überhaupt die erste Schulung bekommen sollten. Das sind die schwarzen Schafe, die schnell eine Antwort haben wollen, aber selbst nichts oder sehr wenig dafür tun wollen.
Aber helfen wir solch Kollegen auch mal.
Daher, bleib cool und antworten wir weiter.
Gruß, Gustl (der schon Schulungen hinter sich hat)
Erstellt am 16.05.2011 um 14:04 Uhr von DonJohnson
Kölner...
hab ichs doch gewußt... ;-))))
Gustl (der schon Schulungen hinter sich hat)...
nur Schulungen besuchen hilft nicht immer. Man muß das gelernte auch erstens verstehen, zweitens vertiefen und drittens anwenden ;-))))
Erstellt am 16.05.2011 um 14:20 Uhr von SuzieQ
Kann mir jemand sagen, wo ich mir das BetrVG mal ansehen kann?
#In der Universitätsbibliothek.#
Und wie kann man das Gesetz verstehen?
#Muß man nicht.#
Auch wäre es schön, wenn mir jemand die maximale Sitzungsdauer des BR im Laufe eines Jahres mitteilen kann; ich habe gehört, dass man nur 124 Stunden im Jahr für BR-Sitzungen hat und weitere 48 Stunden für die Gespräche mit dem AG!?
#Bei der Gewerkschaft eine Flatrate beantragen.#
Wo ist geregelt, dass ich als BR-Mitglied während der Arbeitszeit auch mal arbeiten muss?
#Grimms Märchen.#
Und weil ich gerade dabei bin, hätte ich gerne noch gewusst, wer sich alles mit einem AN unterhalten darf!? Darf das nur der Chef oder auch der BR, wenn der AN sich mit einem Problem an den BR wendet?
#...und die Ehefrauen/männer#
Wenn mir jetzt noch jemand mitteilt, wie ich den Wahlvorstand (Abk: "wahlvst") dazu bringen kann, dass er nur die richtigen Kandidaten zulässt, dann hätte ich keine Fragen mehr.
#Türsteher, Bernie Flottmann aus Hamburg-St. Pauli.#
Erstellt am 16.05.2011 um 14:33 Uhr von AucheinGast
1. Auch für kleine Betriebsräte wird eine ordentliche Sitzung pro Woche als notwendig anerkannt. (
2. Das kannst du der Kommentierung zu §37 BetrVG entnehmen, falls der Kunde nicht nach §38 BetrVG freigestellt ist.
3. In den Pausen darf sich jeder unterhalten. Der Chef immer. Und auch jedes einzelne Betriebsratsmitglied wenn es die Vorgaben des §37 BetrVG beachtet (bei Freistellung beachte bitte die Kommentierung zu §38 BetrVG)
4. Da gibt es auch Möglichkeiten, die aber nicht meinem Stil entsprechen.
Ist das wirklich notwendig gewesen?
Erstellt am 16.05.2011 um 19:18 Uhr von Kölner
@all
Danke für Eure Ideen und Antworten!
Noch ne Frage:
Wie viele Abmahnungen darf ich einem BRM als BRV erteilen ohne Gefahr zu laufen, inflationär mit Abmahnungen vorzugehen und das Recht auf Kündigung zu verwirken?
@AucheinGast
Ja, das muss sein.
Erstellt am 16.05.2011 um 23:15 Uhr von paula
liebster Kölner
ich kann dich verstehen dieses BetreiberVereinsGesetz ist ja auch kompliziert!
Das mit den Abmahnungen ist eigentlich recht leicht. Mir hat da einer von der Gewerkschaft mal folgenden Tipp gegeben: In der ersten Woche MUSS der BRV jedem BRM eine Abmahnung geben!
Grund:
1. Gleich mal zeigen wer Herr im Hause ist!
2. das BRM hat dann die Hosen voll da der BRV nach der 2. Abmahnung kündigen darf. Das BRM wird dann als Betriebsstörer von der Polizei verhaftet und vom ArbG zu einer Geldstrafe verurteilt
3. wie jedem bekannt ist dürfen abgemahnte BRM an einer Abstimmung zur Abwahl des BRV nicht mehr teilnehmen. die Macht wird also gesichert!
Zu viele Abmahnung gibt es nicht! Je mehr desto besser!
Erstellt am 17.05.2011 um 07:56 Uhr von mischkabär
Spitzen Thread!!!
Hei paula!
Bei solch einem fundierten Fachwissen mußt du Anwältin sein, wie kann man dich anheuern?
Erstellt am 17.05.2011 um 09:06 Uhr von petrus
@mischka:
Anwältin? Kann nicht sein! Guck mal auf die Uhrzeit, zu der Paula geschrieben hat! BR-Anwälte liegen doch zu der Uhrzeit schon mit einem Glas Schampus im Jacuzzi. Sonst kriegen sie das Geld ja nie alle, dass sie mit teuren BR-Schulungen und überhöhten Rechnungen für unnötige Rechtshändel von notleidenden ArbGeb abgezockt haben!
Ich würde auf langgediente BRV tippen: Sie weiß -im Gegensatz zu Ihrem Gremium- wie es geht und ist um diese Zeit noch in Sachen BR unterwegs. Den nötigen Schlaf kann sie ja Dank Vollfreistellung am nächten Tag im BRV-Büro nachholen.
Und bevor Fragen kommen: Natürlich steht einem BRV mit Vollfreistellung ein Luxusbüro zu - schließlich darf er ja nicht schlechter gestellt werden als der Geschäftsführer. Und da "einfache" BR-Mitglieder nicht besser gestellt werden dürfen als die Arbeiter am Band, gibts für die nur unbequem harte Holzstühle (unverständlicherweise müssen sie nicht stehen).
@Kölner: Sonst noch Fragen?
Erstellt am 17.05.2011 um 09:14 Uhr von Kölner
@all
Danke Euch für die Antworten und Ideen, die ich mir sicher ausdrucken und dann auch als Maßnahme im c.i. umgehend als Leitbild des BR aushängen werde.
Noch was:
Wir haben einen Getränkeautomat im Betrieb. Wir bekamen bisher von jedem verkauften Getränk 11 Cent für unsere eigene BR-Kasse. Letztmalig ist dieser Betrag 2009 angehoben worden. In Zukunft müssen wir leider aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und höheren persönlichen Lebenshaltungskosten 14 Cent verlangen.
Hat das schon mal jemand gerichtlich durchgesetzt?
Erstellt am 17.05.2011 um 09:58 Uhr von docpille
Jupp,wir haben das durchsetzen können,und im selben Atemzug haben wir zur Befüllung und zur Reinigung der Automaten die Azubis bekommen.
So brauchen sich die BR-Mitglieder nicht mehr die Hände schmutzig machen.
LG Der Doc
Erstellt am 17.05.2011 um 10:16 Uhr von Kölner
@docpille
Super! Das ist ja mal eine gute Idee. Danke für den Tipp. Wir haben gerade zwei Stifte, die alles andere als dem BR gut gesonnen sind. Die werden wir damit mal ein-norden!
Noch ne Frage an Dich als Fachmann:
Wie kann man den AG dazu bringen, bei der jährlichen BetrVers. neben den paar Bier auch etwas zum Essen zu sponsern?
Erstellt am 17.05.2011 um 10:21 Uhr von docpille
Also das ist ja ganz einfach.
Bei uns in Bayern ist ja Bier ein grundnahrungsmittel,also haben wir in der Kantine auch einen Bierautomaten stehen(kein Spass).
Zu den Snacks,wir haben schon vor Jahren die Betr.Versammlung mit der Jubilarfeier gekoppelt,so das die MA alles was davon haben.
Erstellt am 17.05.2011 um 10:32 Uhr von petrus
@Kölner: Du enttäuschst mich! Noch nie was vom Benachteiligungsverbot bezüglich BR gehört? Ihr müsst also nur nachweisen können, dass der ArbGeb den Catering-Service kommen lässt, wenn er seinesgleichen ins Chefbüro einlädt. Damit steht dem BR das gleiche zu, wenn er einlädt.
Tipp zum Nachweis: Aussage der Ex-Chefsekretärin, die durch ein jüngeres Modell ersetzt wurde. Oder der Pförtner vom externen Wachschutz - der untersteht nicht dem Weisungsrecht und ist als "neutraler Zeuge" besonders glaubwürdig. Oder die Putzfrau, die fristlos entlassen wurde, weil sie nach einer solchen Party den Müllbeutel mit dem restlichen Hummer in ihrer privaten Biotonne statt im Firmenmüll entsorgen wollte...
Erstellt am 17.05.2011 um 18:03 Uhr von paula
liebster Kölner:
Der BR sollte mit solchen Forderungen vorsichtig sein, denn sonst könnte es sein, dass der AG für die Betriebsräteversammlungen auf den Malediven nicht mehr aufkommt und nur noch einen 2 wöchigen Trip zum Ballermann bezahlt.... zumindest wurde uns das angedroht. Als Kompromiss haben wir nun ausgehandelt, dass wir auf diese unsinnige Forderung verzichten und dafür die Anreise auf die Malediven mittels Schiffchen erfolgt.... die Queen Mary2 wurde bereits angemietet. Der BR hat den Schlüssel für den Weinkell an Bord schon erhalten....