Hallo,
also ich bin in der JAV und nun ist einer unserer Azubis kurz vor dem Ende seiner Ausbildung.
Er ist im Betriebsrat gewählt worden (naja erstatzmitglied) und zweimal war er als nachrücker auf einer BR Sitzung, die letzte im August.
Hat er jetzt den selben Kündigungsschutz wie JAV´ler also 3 Monate vorher Antrag etc. Und hat dann anrecht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Die Stelle muss doch dann gleichwertig mit seinem Ausbildungsberuf sein oder?
darf er die stelle auch ablehnen und eine andere fordern?
Denn wir sind ein großer Betrieb mit vielen Abteilungen...