W.A.F. LogoSeminare

Stellenbesetzung eines freigestellten BR Mitglieds

P
panhead
Jul 2019 bearbeitet

Hallo Gemeinde, folgende Problematik: der Arbeitsplatz von Mitarbeiter A soll wegfallen. Dafür soll Mitarbeiter A auf den Arbeitsplatz von Mitarbeiter B versetzt werden. Mitarbeiter B soll auf den zur Zeit nicht besetzten Arbeitsplatz von einem freigestellten BR Mitglied versetzt werden. Alle haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Jetzt unsere Fragen: Was passiert mit Kollege B, wenn das BR Mitglied sein Mandat abgibt bzw. nicht mehr gewählt wird? Laut Aussage der Personalabteilung wird dann neu geschaut, wo Mitarbeiter B dann eingesetzt werden kann. Das ist uns zu schwammig. Wir haben gerade die Anhörung dazu bekommen und wollen natürlich Mitarbeiter B schützen. Können wir den Versetzungen zustimmen? Habt ihr eine Idee?

47206

Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

05.07.2019 um 11:28 Uhr

Ich würde die Zustimmung zumindest mit der Zusage keiner betriebsbedingte Kündigung von B geben. Sonst eher nicht. Die Stunde der Diplomatie.

P
Pjöööng

05.07.2019 um 11:53 Uhr

Erwartet Ihr allen Ernstes, dass der Arbeitsplatz des freigestellten BRM über Jahre freigehalten wird? Ich wüsste ja was ich in diesem Falle als Arbeitgeber machen würde...

Wenn Ihr erstmal eine Grundlagenschulung besucht haben werdet, dann werdet Ihr verstehen dass Ihr hier keinen Widerspruchsgrund nach § 99 BetrVG habt

P
panhead

05.07.2019 um 11:58 Uhr

Hi, wir wollen ja nicht widersprechen. Und der Arbeitsplatz muss unbedingt neu besetzt werden. Wir wollen Mitarbeiter B helfen. Unsere Befürchtung ist auch, das Mitarbeiter B eine betriebsbedingte Kündigung bei Rückkehr vom freigestellten BR Mitglied bekommt.

P
Pjöööng

05.07.2019 um 12:41 Uhr

Ok, das ist Inhalt von Arbeitsrecht I...

Irgenwann ist möglicherweise der Zeitpunkt zu dem das freigestellte BRM aus der Freistellung zurückkehrt. Dieser Zeitpunkt kann noch diese Jahr sein, vielleicht in drei Jahren, in sieben Jahren oder wann auch immer. Zu diesem Zeitpunkt kann es sein, dass Euer Betrieb immer noch die exakt gleichen Produkte produziert, der Arbeitsplatz Eures freigestellten BRM noch genau so existiert wie vor seiner Freistellung, selbst das gerahmte Bild der frischgewindelten Zwillinge (von denen der eine dann bereits dank eines Stipendiums in Oxford studiert, während der andere gerade in U-Haft sitzt weil sich sein Großabnehmer als verdeckter Ermittler herausgestellt hat) steht noch dort, allerdings sitzt da jemand anderes. Dieser andere kann Mitarbeiter B, oder aber auch C oder D sein. schließlich ist ja viel Zeit vergangen.

Möglicherweise stellt Ihr aber mittlerweile auch ganz andere Produkte her, der Arbeitsplatz des freigestellten BRM ist an einen chinesischen Staatsangehörigen in der Provinz Chengdau gegangen (die Kommunikation mit ihm ist sehr schleppend) und Kollege B hat schon vor Jahren ein viel besser dotiertes Angebot im Unternehmen eines russischen Oligarchen angenommen.

Die Situation für den Arbeitgeber ist dann trotzdem immer ziemlich gleich: Da steht bei ihm plötzlich ein (möglicherweise ehemaliges) BRM bei ihm und sagt: "Ich bin nicht mehr freigestellt und erwarte dass Du mich vertragsgemäß beschäftigst." "Oh je! Damit habe ich ja gar nicht gerechnet! Als was warst Du denn zuletzt beschäftigt?" "Ich bin Facharbeiter für Ziehharmonikafaltung von knickbaren Strohhalmen!"

a) "Super, toll! Da haben wir gerade Fachkräftemangel, das Geschäft expandiert, geh doch bitte sofort an die Maschine und beginn zu falten."

b) "Oh! Das ist schlecht... Da sind alle Stellen besetzt (vor Jahren schon weggefallen, letztens an die Konkurrenz verkauft worden). Was kannst Du denn noch so?" "Vorher war ich in der Wattestäbchenproduktion beschäftigt." "Na klasse, dann geh doch gleich an die Maschine und beginn zu wickeln." "Ach Cheffe, Sie wissen doch; Nicht ohne die Zustimmung des BR und dann kenne ich mich mit den modernen Papierstäbchen nicht aus, ich habe immer nur auf Kunststoffstäbchen gewickelt." "Das macht doch gar nichts, Du hast ja Anspruch auf ein (oder zwei) jahre Nachschulung, Du gehst auf einen dreimonatigen Wattestäbchenwicklerkurs in Wanne-Eickel."

c) "Ganz schlecht! Da sind alle Arbeitsplätze besetzt. Es gibt auch keinen anderen Arbeitsplatz auf den ich Dich verstezen könnte. Die Konjunktur ist schlecht, offensichtlich haben wir jetzt einen Arbeitnehmer zu viel. Was mache ich da nur, da muss ich wohl jemandem kündigen. Am besten Dir! Du bist hier zuviel." "Haben wir doch schon tausend Male durchgekaut: Vor einer betriebsbedingten Kündigung braucht es eine Sozialauswahl, die solltest Du erstmal durchführen." "Das würde ja den Kollegen B treffen!" "Kann meines Erachtens gar nicht sein, denn der Kollege B könnte die Arbeit des A machen und der ist weniger schutzwürdig."

Und damit wollen wir die beiden nun mit ihren Sorgen alleine lassen...

P
paula

05.07.2019 um 12:45 Uhr

die Versetzung auf die Stelle des BRM schütz den MA gerade von der befürchteten Kündigung. Natürlich kann man mit dem AG reden was in dem eventuellen Fall mal passiert und hoffen, dass es weitere Zusagen gibt. Aber ich würde die Erwartungen nicht zu hoch schrauben

C
celestro

05.07.2019 um 12:50 Uhr

"das Mitarbeiter B eine betriebsbedingte Kündigung bei Rückkehr vom freigestellten BR Mitglied bekommt."

vielleicht mal das hier:

https://kuendigungsanwalt.de/sozialauswahl.html

durchlesen.

Ihre Antwort