Ok, das ist Inhalt von Arbeitsrecht I...
Irgenwann ist möglicherweise der Zeitpunkt zu dem das freigestellte BRM aus der Freistellung zurückkehrt. Dieser Zeitpunkt kann noch diese Jahr sein, vielleicht in drei Jahren, in sieben Jahren oder wann auch immer.
Zu diesem Zeitpunkt kann es sein, dass Euer Betrieb immer noch die exakt gleichen Produkte produziert, der Arbeitsplatz Eures freigestellten BRM noch genau so existiert wie vor seiner Freistellung, selbst das gerahmte Bild der frischgewindelten Zwillinge (von denen der eine dann bereits dank eines Stipendiums in Oxford studiert, während der andere gerade in U-Haft sitzt weil sich sein Großabnehmer als verdeckter Ermittler herausgestellt hat) steht noch dort, allerdings sitzt da jemand anderes. Dieser andere kann Mitarbeiter B, oder aber auch C oder D sein. schließlich ist ja viel Zeit vergangen.
Möglicherweise stellt Ihr aber mittlerweile auch ganz andere Produkte her, der Arbeitsplatz des freigestellten BRM ist an einen chinesischen Staatsangehörigen in der Provinz Chengdau gegangen (die Kommunikation mit ihm ist sehr schleppend) und Kollege B hat schon vor Jahren ein viel besser dotiertes Angebot im Unternehmen eines russischen Oligarchen angenommen.
Die Situation für den Arbeitgeber ist dann trotzdem immer ziemlich gleich:
Da steht bei ihm plötzlich ein (möglicherweise ehemaliges) BRM bei ihm und sagt: "Ich bin nicht mehr freigestellt und erwarte dass Du mich vertragsgemäß beschäftigst." "Oh je! Damit habe ich ja gar nicht gerechnet! Als was warst Du denn zuletzt beschäftigt?" "Ich bin Facharbeiter für Ziehharmonikafaltung von knickbaren Strohhalmen!"
a) "Super, toll! Da haben wir gerade Fachkräftemangel, das Geschäft expandiert, geh doch bitte sofort an die Maschine und beginn zu falten."
b) "Oh! Das ist schlecht... Da sind alle Stellen besetzt (vor Jahren schon weggefallen, letztens an die Konkurrenz verkauft worden). Was kannst Du denn noch so?"
"Vorher war ich in der Wattestäbchenproduktion beschäftigt."
"Na klasse, dann geh doch gleich an die Maschine und beginn zu wickeln."
"Ach Cheffe, Sie wissen doch; Nicht ohne die Zustimmung des BR und dann kenne ich mich mit den modernen Papierstäbchen nicht aus, ich habe immer nur auf Kunststoffstäbchen gewickelt."
"Das macht doch gar nichts, Du hast ja Anspruch auf ein (oder zwei) jahre Nachschulung, Du gehst auf einen dreimonatigen Wattestäbchenwicklerkurs in Wanne-Eickel."
c) "Ganz schlecht! Da sind alle Arbeitsplätze besetzt. Es gibt auch keinen anderen Arbeitsplatz auf den ich Dich verstezen könnte. Die Konjunktur ist schlecht, offensichtlich haben wir jetzt einen Arbeitnehmer zu viel. Was mache ich da nur, da muss ich wohl jemandem kündigen. Am besten Dir! Du bist hier zuviel."
"Haben wir doch schon tausend Male durchgekaut: Vor einer betriebsbedingten Kündigung braucht es eine Sozialauswahl, die solltest Du erstmal durchführen."
"Das würde ja den Kollegen B treffen!"
"Kann meines Erachtens gar nicht sein, denn der Kollege B könnte die Arbeit des A machen und der ist weniger schutzwürdig."
Und damit wollen wir die beiden nun mit ihren Sorgen alleine lassen...