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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung freigestelltes BR Mitglied

G
Geldistwichtig
Dez 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, bei unserer GF kam heute folgendes Thema zur Sprache: Mein Kollege ist, wie ich, freigestellt im BR tätig. Er war vorher Verkäufer auf Provisionsbasis (Fixum+Provision), hat entsprechend das vergleichbare Gehalt bzw. einen Schnitt bekommen. Momentan ist der Umsatz nicht so gut, sodass vergleichbare Arbeitnehmer weniger Umsatz bzw. Provision erhalten. Der Arbeitgeber meinte nun wir müssen eine Regelabrede erstellen mit einer Dynamik (Kollegen machen mehr Umsatz dann kriegt mein Kollege mehr Geld, bei weniger...usw). Ist dies richtig? Die Kollegen aus dem Verkauf haben sich wohl bei derGF beschwert. Ich kann dazu leider nichts aussagekräftiges finden. Danke vorab

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Community-Antworten (7)

OH
Olav HB

06.12.2023 um 19:54 Uhr

Das würde ich aber nicht mit eine Regelabrede, sondern mit ein ordentlichen Betriebsvereinbarung regeln. Grundsätzliches zur Entlohnung, insofern das nicht bereits in einem Tarifvertrag geregelt is denn dann kan man kein davon abweichende Reglungen im Betrieb treffen, festlegen. Stellenbeschreibung, Grundgehalt, Provisionsanteile etc. Daraus ergeben sich dann für alle Angestellten eindeutige und transparente Regeln. Für den freigestelten Kollegen bleibt es meiner Einschätzung erst einmal bei dem was er hatte. Grundsätzlich ist aber der Anspruch ein individualrechtliche Geschichte, bis zu dem Zeitpunkt wo ihr das in eine BV geregelt habt.

G
Geldistwichtig

06.12.2023 um 20:23 Uhr

Danke für die Antwort. Das hätte ich noch erwähnen können, dass wir keinem Tarifvertrag angebunden sind. Die GF meinte eben, dass sie, sofern die Zahlung so bleibt, rechtswidrig handelt, da der Kollege begünstigt werden würde.

OH
Olav HB

06.12.2023 um 20:38 Uhr

Das Problem ist, dass die Bezahlung des einzelne BR-Mitglieds kein kollektive Geschichte ist, sondern individualrechtlich. Kürzt der AG einseitig die Vergütung, muss das betreffende Mitglied des BRs selbst die, seiner Meinung nach, rückständige Zahlung geltend machen und einklagen. Da ist der BR zunächst aus dem Spiel. Anders ist das, wenn es eine BV zur Vergütung gibt. Dann kann, wenn der AG einseitig abweichend von der BV Gehälter kürzt, der BR klagen auf Einhaltung der BV. Ich würde diese Situation als Anlaß nehmen vom Initiativrecht des BRs gebrauch zu machen und den AG auffordern, mit dem BR eine BV zur Vergütung abzuschließen. Das hat für alle BEteiligten den Vorteil, dass hier Transparenz geschaffen wird und auch zukünftig Diskussionen und möglicherweise auch Klagen vermieden werden. (ACHTUNG: Eine BV nie ohne gute Rechtsbeistand abschließen!)

M
Moreno

06.12.2023 um 21:03 Uhr

Abschließen einer BV Entlohnungsgrundsätze ist zwar gut hat aber mit der Frage nichts zu tun. Bei der Entlohnung von freigestellten Betriebsräten nimmt man Vergleichspersonen und schaut da auf die finanzielle und berufliche Entwicklung. Hier geht es nun um Grundgehälter und Provisionen und wenn da die Vergleichspersonen weniger verdienen dann auch das freigestellte BRM. Wären die Gehälter hoch gegangen hätte er ja auch mehr bekommen.

G
Geldistwichtig

06.12.2023 um 21:23 Uhr

Danke. Das heißt tatsächlich könnte die Arbeitgeberin das Gehalt nun kürzen, da man davon ausgehen kann, dass er auch weniger Umsatz und somit Provision erwirtschaftet hätte?! Ich habe heute tatsächlich das erste mal davon erfahren, da ich selbst nie Provision erhalten habe. Wir werden natürlich mal beim Anwalt nachfragen.

G
Geldistwichtig

06.12.2023 um 21:26 Uhr

Unsere GF möchte es so handhaben, wenn die vergleichbaren AN weniger verdienen dann auch mein Kollege. Sobald diese wieder mehr verdienen, bekommt er auch entsprechend mehr.

M
Moreno

07.12.2023 um 07:22 Uhr

Ja so ist es richtig! Das freigestellte BRM darf nicht besser gestellt werden wie die Vergleichspersonen.

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