Erstellt am 10.07.2018 um 12:43 Uhr von Vivaldi
Freistellungen sind doch freiwillig seitems der einzelnen BRM, (steht irgndwo im BetrVG ab 200 AN muss sich ein BR Mitglied frei stellen?). Sie sind eine Gremiumsentscheidung bzw. Beschluss. Das Gremium muss also neu beschließen. Wenn ein BRM keine Freistellung will, sollte ein andere BRM diese anfallende Arbeit tun!
Erstellt am 10.07.2018 um 14:16 Uhr von moreno
Steht natürlich alles im §38 BetrVG :-)