Rechte als freigestelltes BR-Mitglied
Ich bin seit kurzem in der Freistellung, habe aber meinem bisherigen Vorgesetzten gegenüber den Wunsch geäußert, auch weiterhin zu Abteilungsmeetings und (Informations-)Veranstaltungen bzgl. strategischer Ausrichtung meiner bisherigen Abteilung eingeladen zu werden, um den Anschluss an die Entwicklung meines Arbeitsplatzes nicht zu verlieren. Er argumentiert jetzt, ich gehöre nicht mehr zur Abteilung und hätte somit auch nichts mehr da zu suchen. Nach meinem Verständnis sollte ich jedoch die Möglichkeit haben, mich in meinem arbeitsvertraglichen Funktion/Position innerhalb des Unternehmens weiter zu qualifizieren und informieren und empfände eine Ausgrenzung als Schlechterstellung. Leider finde ich diesbezüglich aber keine Rechtsprechung oder Gesetzesvorlage, mit der ich meinem Wunsch verargumentieren und die Teilnahme einfordern kann?!
Community-Antworten (7)
05.05.2022 um 13:27 Uhr
Ich denke dass der Gesetzgeber Deinen Bedenken ausreichend in § 38 (4) BetrVG Rechnung getragen hat.
05.05.2022 um 13:34 Uhr
Hier wird allerdings nur auf Berufsbildungsmaßnahmen Bezug genommen. Im Grunde genommen handelt es sich bei den von mir gewünschten Veranstaltungen aber um reine Informations-/Austauschs-Meetings, die mich "nur" auf dem internen Stand meiner Abteilung halten. Daher halte ich § 38 (4) BetrVG in meiner Argumentation für recht dünn :-(
05.05.2022 um 14:18 Uhr
das kollidiert dann aber mit Deiner 100% Freistellung. Freigestellt bist Du für BR-Aufgaben, welche Du ja nicht wahrnimmst, wenn Du an "Standard-Dienstbesprechungen" der alten Abteilung teilnimmst. Und Berufsbildung oder Weiterbildung oder Qualifikation stellt das sicher auch nicht da.
Es ergibt sich eigentlich aus der Tatsache, das Du dich hast freistellen lassen, dass Du nicht mehr aktives Teil des Tagesgeschäftes deiner alten Abteilung bist und somit wird der Vorgesetzte auch kein Interesse haben, den freigestellten BRM teilnehmen zu lassen.
Ich neige zu der Annahme, dass man Dich von der regelmäßigen Teilnahme an den morgendlichen Arbeitsbesprechungen und wöchentlichen Dienstbesprechungen ausschließen kann, alleine schon um teamintern vertraulich reden zu können.
Man kann das aber umgehen, indem man sich nur 75% oder 50% freistellen läßt, was z.B. dann auch eine Amtsunfähigkeit bei Krankschreibung verhindert.
schaust Du auch hier https://www.betriebsrat.com/br-forum/19424/wo-steht-dass-der-br-bei-dienstbesprechungen-dabei-sein-darf
05.05.2022 um 15:32 Uhr
Danke für die Antworten. Tatsächlich wäre rechtlich zu prüfen, ob es sich bei den Veranstaltungen um Berufsbildungsmaßnahmen (nicht Fortbildungsmaßnahme) handelt oder nicht. Der Begriff kann weit oder eng ausgelegt werden, eine passende Rechtsprechung konnte ich leider nicht finden. Die Meetings, an denen ich gerne teilnehmen möchte, sind strategisch ausgerichtete Gesamtabteilungs-Meetings, die monatlich den Beitrag zur Unternehmensstrategie für das laufende Jahr beleuchten, sowie eine Veranstaltung zur Ausrichtung der Gesamtabteilung (zu der insgesamt fünf Fachabteilungen gehören) für das kommende Jahr. Ich darf in meiner beruflichen Entwicklung nicht durch die BR-Arbeit behindert werden, für mich fühlt es sich aber so an, wenn ich den Anschluss an die strategische Positionierung meines Arbeitsplatzen verliere :-(
05.05.2022 um 16:30 Uhr
Ich glaube, Du musst Dich mal von der Ansicht lösen, das wäre "Dein" Arbeitsplatz.
05.05.2022 um 16:54 Uhr
Zitat: "Die Meetings, an denen ich gerne teilnehmen möchte, sind strategisch ausgerichtete Gesamtabteilungs-Meetings, die monatlich den Beitrag zur Unternehmensstrategie für das laufende Jahr beleuchten, sowie eine Veranstaltung zur Ausrichtung der Gesamtabteilung (zu der insgesamt fünf Fachabteilungen gehören) für das kommende Jahr. "
dann ist Dein Ansatz "als ehemaliger MA der Abteilung" teilzunehmen doch völlig fehl am Platz. Da würde ich als Betriebsrat teilnehmen, weil es geht um strategische Ausrichtung und somit um Unternehmensstragtegie mit all seinem Auswirkungen.
Das fällt doch in deine Aufgabe als BRM, da fragst Du nicht den Teamleiter oder Abteilungsleiter, da wendet sich der Betriebsrat an den AG und kündigt seine Teilnahme an.
05.05.2022 um 19:00 Uhr
Da bin ich aber voll bei relfe
Das würde ich volle Kanne über § 106 Wirtschaftsausschuss und § 90 Unterrichtung Betriebsabläufe ziehen- Da muss Euch der AG bis ins kleinste Detail eure "nervigen" Fragen beantworten und ei Unternehmensstrategie erläutern.
Da hast Du viel mehr Möglichkeiten als in den Sitzungen.
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