Erstellt am 05.05.2022 um 11:27 Uhr von R.Staunlich
Ich denke dass der Gesetzgeber Deinen Bedenken ausreichend in § 38 (4) BetrVG Rechnung getragen hat.
Erstellt am 05.05.2022 um 12:18 Uhr von Relfe
das kollidiert dann aber mit Deiner 100% Freistellung.
Freigestellt bist Du für BR-Aufgaben, welche Du ja nicht wahrnimmst, wenn Du an "Standard-Dienstbesprechungen" der alten Abteilung teilnimmst.
Und Berufsbildung oder Weiterbildung oder Qualifikation stellt das sicher auch nicht da.
Es ergibt sich eigentlich aus der Tatsache, das Du dich hast freistellen lassen, dass Du nicht mehr aktives Teil des Tagesgeschäftes deiner alten Abteilung bist und somit wird der Vorgesetzte auch kein Interesse haben, den freigestellten BRM teilnehmen zu lassen.
Ich neige zu der Annahme, dass man Dich von der regelmäßigen Teilnahme an den morgendlichen Arbeitsbesprechungen und wöchentlichen Dienstbesprechungen ausschließen kann, alleine schon um teamintern vertraulich reden zu können.
Man kann das aber umgehen, indem man sich nur 75% oder 50% freistellen läßt, was z.B. dann auch eine Amtsunfähigkeit bei Krankschreibung verhindert.
schaust Du auch hier
https://www.betriebsrat.com/br-forum/19424/wo-steht-dass-der-br-bei-dienstbesprechungen-dabei-sein-darf
Erstellt am 05.05.2022 um 13:32 Uhr von bridan
Danke für die Antworten. Tatsächlich wäre rechtlich zu prüfen, ob es sich bei den Veranstaltungen um Berufsbildungsmaßnahmen (nicht Fortbildungsmaßnahme) handelt oder nicht. Der Begriff kann weit oder eng ausgelegt werden, eine passende Rechtsprechung konnte ich leider nicht finden. Die Meetings, an denen ich gerne teilnehmen möchte, sind strategisch ausgerichtete Gesamtabteilungs-Meetings, die monatlich den Beitrag zur Unternehmensstrategie für das laufende Jahr beleuchten, sowie eine Veranstaltung zur Ausrichtung der Gesamtabteilung (zu der insgesamt fünf Fachabteilungen gehören) für das kommende Jahr. Ich darf in meiner beruflichen Entwicklung nicht durch die BR-Arbeit behindert werden, für mich fühlt es sich aber so an, wenn ich den Anschluss an die strategische Positionierung meines Arbeitsplatzen verliere :-(
Erstellt am 05.05.2022 um 14:30 Uhr von celestro
Ich glaube, Du musst Dich mal von der Ansicht lösen, das wäre "Dein" Arbeitsplatz.
Erstellt am 05.05.2022 um 14:54 Uhr von Relfe
Zitat:
"Die Meetings, an denen ich gerne teilnehmen möchte, sind strategisch ausgerichtete Gesamtabteilungs-Meetings, die monatlich den Beitrag zur Unternehmensstrategie für das laufende Jahr beleuchten, sowie eine Veranstaltung zur Ausrichtung der Gesamtabteilung (zu der insgesamt fünf Fachabteilungen gehören) für das kommende Jahr. "
dann ist Dein Ansatz "als ehemaliger MA der Abteilung" teilzunehmen doch völlig fehl am Platz.
Da würde ich als Betriebsrat teilnehmen, weil es geht um strategische Ausrichtung und somit um Unternehmensstragtegie mit all seinem Auswirkungen.
Das fällt doch in deine Aufgabe als BRM, da fragst Du nicht den Teamleiter oder Abteilungsleiter, da wendet sich der Betriebsrat an den AG und kündigt seine Teilnahme an.
Erstellt am 05.05.2022 um 17:00 Uhr von Kjarrigan
Da bin ich aber voll bei relfe
Das würde ich volle Kanne über § 106 Wirtschaftsausschuss und § 90 Unterrichtung Betriebsabläufe ziehen-
Da muss Euch der AG bis ins kleinste Detail eure "nervigen" Fragen beantworten und ei Unternehmensstrategie erläutern.
Da hast Du viel mehr Möglichkeiten als in den Sitzungen.