Erstellt am 05.12.2007 um 08:57 Uhr von Kölner
@ThomasA
Hui. Das wird schwierig...
Interessant wird u.a. die Definition des "Topfes" sein:
Haben die Kollegen von Ihrem Gehalt 1% in diesen Topf gegeben oder 1% der Tariferhöhung einfach nicht erhalten?
War der Verzicht überhaupt tarifrechtlich möglich?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 05.12.2007 um 09:55 Uhr von Monika
@Kölner
Dieser "Topf" ist Bestandteil des ERA-Tarifvertrages. Man wollte den armen Arbeitgebern nicht zumuten, eventuelle höhere Lohnkosten, die durch neue Eingruppierungen enstanden sein könnten, selbst zu finanzieren. Das heißt, dass sämtliche Folgen der Umstellung durch die Arbeitnehmer finanziert worden sind
@ThomasA
KollegInnen, die zum Zeitpunkt der ERA-Einführung TarifMA waren, müssen an der Ausschüttung anteilig bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Tarif beteiligt werden. Und Heimarbeit oder nicht - entscheidend ist nur, ob sie TarifMA sind.
Erstellt am 05.12.2007 um 10:02 Uhr von Konrad
@Kölner: Der Verzicht ist tariflich geregelt, und korrekt.
@ThomasAHallo
ihr bzw. der BR muss doch wissen was er da als BV unterschreibt!
Wer außertariflich angestellt ist, bekommt doch „über“ Tarif und mehr wie Tarif!
Wer AT regelt das Einkommen einzelvertraglich besser. Warum wollt ihr den AT Beschäftigten noch mehr geben?
Zum Zeitpunkt der Auszahlung sind sie keine Tarifangestellten mehr.
Wer die Firma verlässt, kündigt, bekommt auch nichts aus dem Topf, hat einfach Pech gehabt.
Sind die Heimarbeiter tariflich beschäftigt oder Geringverdiener oder „Selbständige“ und haben auch nichts in den
Topf bezahlt? Entsprechend gibt es nichts.
Erstellt am 05.12.2007 um 10:07 Uhr von Kölner
@Monika, Konrad
Danke für die Aufklärung.
Das habe ich bisher so nicht gewusst; bzw. anders verstanden!
Erstellt am 05.12.2007 um 15:28 Uhr von ThomasA
Hallo alle,
danke für die rege Diskussion. Mein Verständnis für Gerechtigkeit ist dort etwas anders. Wenn jemand 3,5Jahre in den Topf zahlt, d.h. 1% weniger Gehalt hat, und dann in AT kommt, verliert er jeglichen Anspruch? Was wäre denn, wenn er 1 Tag vor der Ausschüttung in AT wechselt? Pech gehabt? Es wäre doch nur gerecht, Ihm anteilig, bezogen auf seine Zugehörigkeitszeit, zu beteiligen. Oder? Wenn das tariflich geregelt ist, kann ich dazu bitte zum nachlesen den entsprechenden Artikel bekommen, ich habe nämlich nix gefunden. Vielen Dank nochmal sfür die Rege Diskussion. Gruß ThomasA
Erstellt am 07.12.2007 um 09:48 Uhr von Konrad
Hallo ThomasA
Was ist schon gerecht? Den Glauben an Gerechtigkeit in der Einkommensentwicklung in
Deutschland habe ich schon lange verloren! Die massive Verlagerung von unten nach oben wird
doch seit Jahren politisch begünstigt und das ist doch so richtig und „gerecht“.
Der ERA Tarif ist doch für Tarifangestellte, wer AT Ang. werden will ,macht dies doch freiwillig, da kann doch der AT Angestellte doch aushandeln was er will (Provisionen, Bonüsse, Dienstwagen usw.) und ist i.d. R. dauerhaft um so viel besser gestellt, so zumindest bei uns, dass der AT Ang.
wirklich nicht auf den ERA Topf angewiesen ist. Er könne ja weiterhin Tarifang. bleiben,
dann erhält er Geld aus dem ERA Topf, das finde ich schon gerecht.
Erstellt am 07.12.2007 um 12:00 Uhr von see-see
A propos ERA:
Weiß jemand, ob der "Topf" vom AG angelegt werden MUSS und in welcher Form? Bei uns wurde bei den letzten diesbezüglichen Gehaltserhöhungen zwar das 1 % vom AG einbehalten, aber ein Topf wurde nicht eingerichtet. Klar, der AG muss die Umgruppierungen vornehmen - wie er das ohne Topf finanziert, ist dann seine Sache. Nur: zwischenzeitlich gibt es Liquiditätsprobleme ...
Was nun?