W.A.F. LogoSeminare

ERA Ersteingruppierung

M
Mar.thomsen
Feb 2021 bearbeitet

Bei uns wird ERA gerade eingeführt. Ich bin Marketingleiterin, habe 2 Kollegen, die mit mir arbeiten, aber nur 30% ihrer Arbeitszeit. Ich gebe Ihnen die Aufgaben, sonst würden sie nichts fürs Marketing machen. Mitarbeiterführung Stufe 2?? Außerdem soll der Arbeitsplatz nur 1-3 Jahre Berufserfahrung benötigen. Geht niemals. Ich habe keine Vorgaben, arbeite völlig autark, etc., jedoch Handlungs- und Ermessensspielraum Stufe 3. Kann das sein?

52903

Community-Antworten (3)

N
nicoline

06.02.2021 um 18:22 Uhr

Mitgliedschaft vorausgesetzt erkundigst du dich da am Besten bei der Gewerkschaft oder, Vorhandensein vorausgesetzt, bei deinem Betriebsrat. Es ist nur schwer möglich hier Eingruppierungsfragen zu klären. Mit deinem AG solltest du dich zunächst über die nach deiner Ansicht ungerechte Eingruppierung auseinandersetzen.

M
Mar.thomsen

07.02.2021 um 13:07 Uhr

Danke, Nicoline, ich bin nicht gewerkschaftlich orientiert. Sind in Phase PaKo 1. kann ich denn von der IG Metall Auskunft erhalten, gegen Gebühr oder nur mit Mitgliedschaft?

N
nicoline

07.02.2021 um 14:50 Uhr

Nur mit Mitgliedschaft. Die kostet zwar was hat aber ja durchaus auch Vorteile, z.B. Arbeitsrechtsschutz.

Ihre Antwort