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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA-Reklamationsrecht?

M
moserich
Nov 2016 bearbeitet

Hat hier jemand ne Ahnung von ERA?? Habe vor drei Wochen meine Mitteilung über meine Entgeltgruppe schriftlich mit folgenden Worten reklamiert: "Die von ihnen beschriebene Arbeitsaufgabe entspricht nicht meiner tatsächlichen Arbeit" Heute hatte ich die Antwort in der Post: "Leider können wir ihre Reklamation nicht bearbeiten, da ihre Angaben zu oberflächlich sind..." Gleichzeitig wird mir eine Frist gesetzt (1 Woche). Falls ich nach Ablauf keine detailierte Reklamation abgebe, gilt meine Reklamation als zurück gezogen. Darf der AG hier überhaupt ne Frist setzen?? Habe keinen Hinweis darauf im TV gefunden.

12.122010

Community-Antworten (10)

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xxccvv

17.09.2007 um 15:50 Uhr

wir haben ihn schon. Die Vorgehensweise der Ersteingruppierung - dies scheint hier der Fall zu sein - ist im ERA-Einführungstarifvertrag beschrieben - dort § 3. Dementsprechend ist der BR (ich nehme mal an, da gehörst Du dazu) spätestens 4 Monatre vor Einführung zu informieren... und wenn der BR nicht widerspricht, ist das Eingruppierungeverfahren nach §99 BetrVG abgeschlossen. Auch bei uns war es des öfteren der Fall, dass die beschriebene Tätigkeit mit der Arbeit des Stelleninhabers weniger zu tun hatte - diese Fälle hat der Betriebsrat mit dem AG, über die PaKo bis zur Schlichtung durchgemacht. Wenn ihr als BR ordentlich informiert wurdet & nicht widersprochen habt, dann hilft nur noch eines - nämlich das zu tun, zu was Du laut Stellenbeschreibung verpflichtet bist - hierzu empfehle ich §611 BGB (1)

W
Werner

17.09.2007 um 15:56 Uhr

Hallo moserich, hier ein Musterschreiben für die Einleitung des Reklamationsverfahrens wie wir es benutzt haben. @xxccvv wie kommst Du denn auf 4 Monate und BR?? Der BR hat nach 99 eine Woche vor der geplanten Einführung die Eingruppierung zu überprüfen. Der Beschäftigte muß einen Monat vor Einführung Bescheid bekommen.


Überprüfung meiner Eingruppierung nach §4 Entgeltrahmenabkommen

An die Geschäftsleitung im Hause

					                         Datum _____________

Von Frau/Herrn ... Personalnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beanstande hiermit fristgerecht meine ERA Eingruppierung und bitte Sie meine Beanstandung zu überprüfen.

Sollten Sie zu keinem anderen Ergebnis kommen beantrage ich vorsorglich, dass eine Überprüfung durch eine paritätische Kommission erfolgen soll.

Mit freundlichem Gruß

Hier abtrennen..............................................................................................................................

Empfangsbestätigung

Reklamation nach §4 ERA

von Frau/Herr

Erhalten am________________

Unterschrift

J
Jube

17.09.2007 um 15:58 Uhr

Hallo moserich, lt. Arbeitsaufgabenbeschreibung der IGM, einer Arbeitshilfe für BR-Mitglieder, hast Du 4 Wochen Zeit. (hab ich mir mal ergoogelt über "ERA",-evtl. auch ausgeschrieben...) Ich schicke Dir das mal.

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xxccvv

17.09.2007 um 16:02 Uhr

@werner §3 2. (1) ERA Einführungstarifvertrag für die bayerische Metall - und Elektroindustrie: Der AG teilt dem BR möglichst frühzeitig, spätestens 4 Monate vor der betrieblichen Einführung des ERA-TV, die beabsichtigte Eingruppierung des AN mit. Dabei hat er dem BR die erforderlichen Unterlagen/Informationen zu geben...

Könnte es sein, dass bei Euch da was anderes steht?

W
Werner

17.09.2007 um 16:07 Uhr

Aber ganz was anderes! Kannst Du mal schauen Bayern und NRW sind doch ganz schön unterschiedlich;-)

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xxccvv

17.09.2007 um 16:12 Uhr

also Frage zurück an moserich - wo arbeitest Du?

M
moserich

18.09.2007 um 10:16 Uhr

Wir gehören zum Tarifbezirk Südbaden. Das mit den Reklamationsfristen ist schon klar geregelt. Aber der AG behauptet nun, die Reklamation ist zu oberflächlich! (Im TV steht, die Reklamation muss begründet sein) Für mich war die Begründung "Beschreibung entspricht nicht meiner tatsächlichen Arbeit" ausreichend. Für den AG nicht. Jetzt fordert er eine detaillierte Reklamation innerhalb einer Woche. Also, Frage: Gibt es schon irgendwelche Gerichtsurteile oder sonstiges, woraus ich eindeutig ersehen kann, wie weit begründet meine Reklamation sein muss??

W
Werner

18.09.2007 um 11:37 Uhr

Hallo moserich, wende Dich in der Angelegenheit an die zuständige Verwaltungsstelle der Gerwerkschaft. Die können Dir da am besten helfen und auch Deine Fragen beantworten.

M
moserich

18.09.2007 um 13:05 Uhr

Danke! Aber da war ich schon... Ich bekomme keine konkrete Antwort...

W
Werner

18.09.2007 um 14:53 Uhr

Hallo moserich, dann wende Dich doch an die Bezirksverwaltung der GW

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