Erstellt am 17.09.2007 um 13:50 Uhr von xxccvv
wir haben ihn schon.
Die Vorgehensweise der Ersteingruppierung - dies scheint hier der Fall zu sein - ist im ERA-Einführungstarifvertrag beschrieben - dort § 3.
Dementsprechend ist der BR (ich nehme mal an, da gehörst Du dazu) spätestens 4 Monatre vor Einführung zu informieren... und wenn der BR nicht widerspricht, ist das Eingruppierungeverfahren nach §99 BetrVG abgeschlossen.
Auch bei uns war es des öfteren der Fall, dass die beschriebene Tätigkeit mit der Arbeit des Stelleninhabers weniger zu tun hatte - diese Fälle hat der Betriebsrat mit dem AG, über die PaKo bis zur Schlichtung durchgemacht.
Wenn ihr als BR ordentlich informiert wurdet & nicht widersprochen habt, dann hilft nur noch eines - nämlich das zu tun, zu was Du laut Stellenbeschreibung verpflichtet bist - hierzu empfehle ich §611 BGB (1)
Erstellt am 17.09.2007 um 13:56 Uhr von Werner
Hallo moserich,
hier ein Musterschreiben für die Einleitung des Reklamationsverfahrens wie wir es benutzt haben.
@xxccvv
wie kommst Du denn auf 4 Monate und BR??
Der BR hat nach 99 eine Woche vor der geplanten Einführung die Eingruppierung zu überprüfen.
Der Beschäftigte muß einen Monat vor Einführung Bescheid bekommen.
______________________________________________________________
Überprüfung meiner Eingruppierung nach §4 Entgeltrahmenabkommen
An die
Geschäftsleitung im Hause
Datum _____________
Von Frau/Herrn ...
Personalnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beanstande hiermit fristgerecht meine ERA Eingruppierung und bitte Sie meine Beanstandung zu überprüfen.
Sollten Sie zu keinem anderen Ergebnis kommen beantrage ich vorsorglich,
dass eine Überprüfung durch eine paritätische Kommission erfolgen soll.
Mit freundlichem Gruß
Hier abtrennen..............................................................................................................................
Empfangsbestätigung
Reklamation nach §4 ERA
von Frau/Herr
Erhalten am________________
Unterschrift
Erstellt am 17.09.2007 um 13:58 Uhr von Jube
Hallo moserich,
lt. Arbeitsaufgabenbeschreibung der IGM, einer Arbeitshilfe für BR-Mitglieder, hast Du 4 Wochen Zeit. (hab ich mir mal ergoogelt über "ERA",-evtl. auch ausgeschrieben...) Ich schicke Dir das mal.
Erstellt am 17.09.2007 um 14:02 Uhr von xxccvv
@werner
§3 2. (1) ERA Einführungstarifvertrag für die bayerische Metall - und Elektroindustrie:
Der AG teilt dem BR möglichst frühzeitig, spätestens 4 Monate vor der betrieblichen Einführung des ERA-TV, die beabsichtigte Eingruppierung des AN mit. Dabei hat er dem BR die erforderlichen Unterlagen/Informationen zu geben...
Könnte es sein, dass bei Euch da was anderes steht?
Erstellt am 17.09.2007 um 14:07 Uhr von Werner
Aber ganz was anderes!
Kannst Du mal schauen Bayern und NRW sind doch ganz schön unterschiedlich;-)
Erstellt am 17.09.2007 um 14:12 Uhr von xxccvv
also Frage zurück an moserich - wo arbeitest Du?
Erstellt am 18.09.2007 um 08:16 Uhr von moserich
Wir gehören zum Tarifbezirk Südbaden.
Das mit den Reklamationsfristen ist schon klar geregelt. Aber der AG behauptet nun, die Reklamation ist zu oberflächlich!
(Im TV steht, die Reklamation muss begründet sein)
Für mich war die Begründung "Beschreibung entspricht nicht meiner tatsächlichen Arbeit" ausreichend. Für den AG nicht.
Jetzt fordert er eine detaillierte Reklamation innerhalb einer Woche.
Also, Frage: Gibt es schon irgendwelche Gerichtsurteile oder sonstiges, woraus ich eindeutig ersehen kann, wie weit begründet meine Reklamation sein muss??
Erstellt am 18.09.2007 um 09:37 Uhr von Werner
Hallo moserich,
wende Dich in der Angelegenheit an die zuständige Verwaltungsstelle der Gerwerkschaft. Die können Dir da am besten helfen und auch Deine Fragen beantworten.
Erstellt am 18.09.2007 um 11:05 Uhr von moserich
Danke! Aber da war ich schon...
Ich bekomme keine konkrete Antwort...
Erstellt am 18.09.2007 um 12:53 Uhr von Werner
Hallo moserich,
dann wende Dich doch an die Bezirksverwaltung der GW