ERA - wer ist AT-Angestellter?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, da wir uns gerade im ERA-Streß befinden, trat für uns folgende Frage auf.
Wer ist nach dem Gesetz oder Tarif ein AT oder ÜT Angestellter? Und wo steht es geschrieben?
Danke für euere Antworten
Community-Antworten (6)
07.11.2007 um 09:22 Uhr
HAllo BR in Not, der AT-Bereich beginnt bei 155-170 Punkten dann muß es aber im AV vermerkt sein! Alle MA deren Aufgabenbeschreibung auf über 170 Punkte kommen sind klar AT`s. Grundlage für diese Aussage ist der ERA-Werkzeugkasten, den es bei den zuständigen Verwaltungsstellen gibt!
07.11.2007 um 11:58 Uhr
Es gibt kein Gesetz dazu, nach Definition der Tarifpartner ist ein Angestellter über oder außer Tarif wenn das Einkommen deutlich über der höchsten Tarifstufe, plus der höchsten erreichbaren Leistungszulage liegt, jährliche Einmalzahlungen nicht vergessen.
Oft haben diese AT /ÜT´s auch längere Wochenarbeitszeiten, auch das sollte berücksichtigt werden.
07.11.2007 um 12:19 Uhr
@ Konrad, das hat sich eben im ERA geändert!
07.11.2007 um 16:37 Uhr
@werner Es kommt anscheinend auf den ERA Tarifbezirk an, ERA in Bad. Württemberg kennt Entgeltgruppen 1-17 und Leistungszul. Natürlich muss AT im Arbvertrag stehen. aber auch höher als die höchste Tarifstufe sein, siehe auch Abgrenzung zum Tarifang. BetrVG Fitting § 87 Rd. Nr. 481 ff
08.11.2007 um 08:56 Uhr
Hallo Werner, Hallo Konrad, danke für euere Antworten. Ja wir sind ein Metallbetrieb in Baden Württemberg und die Kollegen (laut GL AT oder ÜT) deren Aufgabenbeschreibung fehlen werden alle unter der EG17 bezahlt.
Danke und Gruß BR in Not
08.11.2007 um 09:39 Uhr
@konrad, wir sind Metall NRW 14 Entgeltgruppen EG14 143-170 Punkte ab 155 kann lt Tarif zwischen AG & AN AT vereinbart werden! Alles über 170 ist automatisch AT Systembedingt.
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