ERA Eingruppierung
Hallo, ich arbeite in Bayern bei einem sehr bekannten Unternehmen. Folgendes ist vorgefallen. Meine Arbeitsaufgaben haben sich geändert bzw. wurden angepasst. Diese entsprach nach der ersten Ausführung inhaltlich der genau wie das Orientierungsbeispiel "Umsetzen von Qualitätsstandards EG9" als man das erkannt hatte, hat man aus der Aufgabenbeschreibung eine (1) Aufgabe Interne und externe Audits aus dieser neuen Stellenbeschreibung herausgenommen und eine EG8 hieraus gemacht. Ist die Eingruppierung richtig? Die anderen Aufgaben in dieser Aufgabenbeschreibungen sind geblieben, nur diese 1 Aufgabe Audit wird herausgenommen. Das kann doch nicht sein oder??? Ich bin der Meinung dass die Stelle trotzdem eine EG9 ist.
Zudem soll ich, erst ab 01.01.2021 in EG7a anfangen. (Bin in EG6b und verrichte die Aufgaben seit Juni 2020)
Liege ich hier falsch? Danke
Community-Antworten (3)
03.12.2020 um 12:51 Uhr
diese Fragen solltest Du an die zuständige Gewerkschaft richten. Die sollten Dir das beantworten können.
03.12.2020 um 13:09 Uhr
Natürlich kann die Herausnahme einer Aufgabe schon eine Änderung bewirken. Ob dies hier der Fall solltest du in der Tat bei der Gewerkschaft nachfragen. Die Überprüft die Eingruppierung (Auslegung nach Tarifvertrag) Wichtig ist ebenfalls, ob diese Tätigkeit herausgenommen wurde, weil du die Aufgabe tatsächlich gar nicht mehr hast oder um deine Eingruppierung zu beeinflussen.
03.12.2020 um 13:37 Uhr
"Wichtig ist ebenfalls, ob diese Tätigkeit herausgenommen wurde, weil du die Aufgabe tatsächlich gar nicht mehr hast oder um deine Eingruppierung zu beeinflussen."
Wir hatten im Juli einen Workshop und da ging es auch darum das wir bei den Lieferanten Audits durchführen sollen. Die neue Stellenanpassung sollte laut Workshop bereits ab September 2020 starten! Das wurde jetzt auf 01.01.2021 verlegt und interne/externe Audits herausgenommen, mit der Begründung, zeitlich wären Audits jetzt nicht möglich aber in 3-4 Jahren dann!
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