Erstellt am 08.12.2022 um 17:25 Uhr von celestro
zu Frage 1.) die Antwort auf diese Frage solltest Du im Tarifvertrag finden. Ich würde mich aber wundern, das man eine Arbeit erst einmal wer weiß wie lange ausführen muss, um irgendwann dann entsprechend entlohnt zu werden.
zu Frage 2.) Kannst Du vielleicht etwas mehr Informationen geben? Wenn Du im Gegensatz zu anderen MA als "Springer" eingestellt wurdest ... vermutlich ja.
Erstellt am 09.12.2022 um 08:11 Uhr von xyz68
Zu 1. Vertretungen länger als 6 Wochen am Stück (Unterbrechung kleiner 3 Wochen sind unschädlich) dann bekommt man eine Vertretungszulage für die Zeit der Vertretung. Aber Achtung, schau genau nach, was in deiner Stellenbeschreibung steht. (Bei uns gibt es eingruppierte Stellvertreter, deren Job ist es, zu vertreten.
Da in ERA nicht die MA sondern die Stellen eingruppiert werden, wirst du nicht automatisch höhergruppiert.
Zu 2.) Kommt darauf an, was zum einem in deinem Vertrag steht und was in der Stellenbeschreibung steht.
Erstellt am 09.12.2022 um 08:17 Uhr von Cengosert
Diese Antwort wurde von "Cengosert" gelöscht.