Erstellt am 04.12.2007 um 15:40 Uhr von Robin H
Das kommt drauf an.
Wenn der AL ein "Leitender Angestellter" ist, dann ist das so.
Das würde ich aber mal präventiv immer stark anzweifeln, dass ein AL in "normalen" Betrieben Leiternder Angestellter ist.
Falls ihr hier einen "normalen" Angestellten seht, dann müßt ihr eure Mitwirkung hier einfordern, und ggf. auch einklagen, und einfordern solltet ihr nur dann, wenn ihr danach auch bereit seid zu klagen.