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Einstellungen

T
Tom22
Jun 2023 bearbeitet

Hallo ist diese Einstellung gültig??? Ein Mitglied des Betriebsrats der nicht der Vorsitzende ist hat einfach den Einstellungsbogen unterschrieben??Es gab keinen Beschluss und dem ganzen Gremium wurden keine Papiere vorgelegt!!!

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Community-Antworten (4)

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celestro

31.05.2023 um 21:57 Uhr

Also ohne Beschluss gibt es keine gültige Rückmeldung an den AG.

ABER … nach 1 Woche ist die Frist zur Stellungnahme durch den BR abgelaufen und der AG kann diese Maßnahme umsetzen.

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MarketingW.A.F.

01.06.2023 um 13:49 Uhr

Hallo Tom22, schau mal, vielleicht findest du in dem Artikel https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/einstellung weitere nützliche Informationen zu deiner Fragestellung. Ansonsten ist es bei einem so individualrechtlichen Thema immer hilfreich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Grüße Dominic vom Marketing-Team der W.A.F.

M
Muschelschubser

01.06.2023 um 15:22 Uhr

Die Erklärung des BRM war auf jeden Fall nichtig und wertlos. Erstens gab es keinen Beschluss, zweitens Darf nur der BRV oder in Abwesenheit dessen Stellvertreter derartige Erklärungen unterzeichnen. Insofern könnte man argumentieren, der AG habe eine Einstellung ohne Zustimmung vorgenommen, die somit unwirksam wäre.

Vorsicht bei der Wochenfrist: Ich frage mich, ob der AG in gutem Glauben gehandelt hat und aufgrund der Erklärung des BRM keine Unterlagen eingereicht hat, oder ob er auch sonst keine Unterlagen eingereicht hätte. Denn ohne Einreichung der Unterlagen hat keine umfassende Unterrichtung des BR stattgefunden, so dass die Wochenfrist m.E. noch gar nicht zu laufen begann. Insofern kann es auch keine stillschweigende Zustimmung gegeben haben.

Das wären meine beiden Ansatzpunkte, wenn man gegen die Einstellung vorgehen wollte.

Aufgrund der besonderen Situation (Rückmeldung durch den BR mit nicht autorisiertem Überbringer) würde ich die Beurteilung aber einem Arbeitsrechtler überlassen.

Edit: Der AG hat unabhängig davon auch immer die Möglichkeit, eine Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme zu deklarieren. Er muss allerdings den BR unverzüglich informieren und die betriebliche Notwendigkeit darlegen.

M
Meph1977

05.06.2023 um 01:02 Uhr

Die Frage ist ob der Betriebsrat überhaupt Informiert wurde. Die Info an ein Mitglied reicht nicht aus sondern der Betriebratsvorsitzend ist zu Informieren wenn der nicht da ist sein Vertreter. Erst dann beginnt die Frist zu laufen.

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