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Degradierung von Abteilungsleitungen

E
EineEinheit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir bräuchten bitte dringend einen Rat von Euch. In unserer Firma wird demnächst umstrukturiert. Es wird zwei Abteilungsleitungen geben, die dann keine Abteilungsleitungen mehr sein werden. Diese werden in bestimmten Teams arbeiten und sind den Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt. Es gibt bis jetzt keine Änderungskündigungen. So wie es ausshiet, dürfen sie das jetzige Ghalt behalten. Fragen: Dürfen sie ihr derzeitiges Gehalt als Abteilungsleitung behalten, oder ist es den Kollegen gegenüber, die die gleiche Arbeit verrichten und anderen Abteilungsleitungen, nicht unfair?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß EineEinheit

2.44908

Community-Antworten (8)

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gironimo

26.01.2017 um 20:41 Uhr

Ich finde es fair, dass sie das Gehalt als Nachteilsausgleich behalten. Sie werden doch betriebsbedingt degradiert. Der Arbeitgeber versucht so, eine gütliche Einigung zu bekommen und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Da sich die Umstände wesentlich ändern(andere Tätigkeiten ohne Leitungsaufgaben), unter der die Arbeit zu leisten ist, muss der BR zur Versetzung gehört werden.

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ickederdicke

27.01.2017 um 08:26 Uhr

Eine Vergütungseinstufung steht doch i.d.Regel im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit. Wird diese geringwertiger und jemand bekommt weiterhin sein altes Gehalt, dann können doch die für die selbe Tätigkeit schlechter bezahlten , da korrekt eingestuften MA, auf die Barrikaden gehen. Wir haben dazu eine Regelung der Abschmelzung, in definierten Schritten in Abhängigkeit wie lange die alte Tätigkeit ausgeübt wurde.

E
EineEinheit

27.01.2017 um 10:10 Uhr

Hallo Ickerdicke,

könntest Du uns evtl. näher erläutern, wie Ihr das mit der Abschmelzung geregelt habt? Und ist es gegenüber den "ehemaligen" Abteilungsleitern auch gerechtfertigt/rechtens?

I
ickederdicke

27.01.2017 um 10:40 Uhr

Gern, in Abhängigkeit von Firmenzugehörigkeit und Zeitrahmen der höherdotierten Beschäftigung wird errechnet, wie lange der MA weiter 100% - nach x Monaten dann schrittweise weniger - bis über diesen Zeitraum das geringere Gehalt erreicht wird. I.d.Regel läuft dies hier über 1,5 bis 3 Jahre. Über die Schritte "x Monate, dann soundsoviel % weniger, in Zeit y Standartgehalt erreicht "macht ihr ne BV. Dies ist ein praktikabler Nachteilsausgleich

P
Pjöööng

27.01.2017 um 11:34 Uhr

Ehe man sich der Mühe unterzieht, eine BV zu verhandeln, wäre zu überprüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und was dieser zu dieser Frage regelt.

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EineEinheit

27.01.2017 um 13:07 Uhr

Hallo Pjöööng,

ja, der TVÖD findet Anwendung.

@Ickerdicke: Danke!

P
Pjöööng

27.01.2017 um 17:15 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen dass der TVöD dazu nichts hergibt.

E
EineEinheit

27.01.2017 um 17:21 Uhr

Bestimmt! Wir konnten aber leider nichts konkretes finden.

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