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Verantwortung Abteilungsleiter

B
berwieh
Jan 2018 bearbeitet

Moin Kollegen Wann hört die Verantwortung eines Abteilungsleiters auf?

Ein Abteilungsleiter wurde von einem Mitarbeiter in der Spätschicht zuhause angerufen um zu fragen was jetzt weiterhin zutun wäre. Der Abteilungsleiter gab telefonisch die Anweisung der Mitarbeiter solle an einer defekten und eigentlich Automatisierten Maschine weiterarbeiten. Es war bekannt das die Maschine defekt ist. Kurze Zeit später hat der Mitarbeiter einen Arbeitsunfall an der defekten Maschine da diese manuell weiterbetrieben wurde. Der Abteilungsleiter soll nun fristlos gekündigt werden weil er einen Mitarbeiter durch seine Entscheidung in Gefahr gebracht hat.

Ist der Abteilungsleiter in der Verantwortung obwohl er Feierabend hatte?

danke

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Community-Antworten (6)

O
Oblatixx

07.11.2013 um 08:32 Uhr

Ich denke, diese Anweisung hätte er besseren Wissens auch während des Dienstes gegeben. Als AL sollte er die möglichen Gefahren und Gefährdungen in seiner Abteilung kennen, und somit auch die Konsequenzen seines Handelns. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, kann ich schlecht beurteilen, da sollte man mehr Hintergrundwissen haben und jeden Fall genau untersuchen. Aber das macht ja dann ein Richter.

K
kratzbuerste

07.11.2013 um 09:21 Uhr

Das kann nur ein Gericht entscheiden.

T
tommyh

07.11.2013 um 10:33 Uhr

Wie schon gesagt: Das kann nur ein Gericht entscheiden!!!!! Also als Betriebsrat in diesem Fall der Kündigung nicht zustimmen!!!!!!!

L.G.Tommy

C
Charlys

07.11.2013 um 19:15 Uhr

Wenn der Abteiler hier gegen besseres Wissen gehandelt hat und somit die Schuld am Unfall und den Folgen trägt, ist die Kündigung ggf noch das kleinere Übel.

Denn dann dorhen ggf auch Regressforderungen der Krankenkasse und ggf auch Zivilrechtlichs Schadenersatzforderungen/ Schmerzensgeld des Geschädigten.

Wenn dem Geschädigten Dauerfolgen bleiben ggf Arbeitsunfähigkeit, kann dieses sehr teuer werden.

Er hätte ggf dann besser gar nichts sagen sollen. Es müsste ja im Betrieb eine Regelung und auch einen Verantwortliche auch für solche Fälle geben, der angesprochen werden könnte/sollte. Ggf der Schichtleiter/Vorarbeiter.

O
Oblatixx

08.11.2013 um 07:32 Uhr

@Charlys: Nur für Dich! Die Frage war, ob der AL verantwortlich ist, wenn er Feierabend hat und telefonische Weisungen gibt. Dazu hast Du richtigerweise nichts gesagt, denn das kann und muss ein Richter klären. Alles andere konntest Du dir sparen ...

P
polybär

08.11.2013 um 10:15 Uhr

@berwieh, ich denke als BR würde ich das Begehren vom AG durchlaufenlasse. Grobfarlässig mit Menschlichen Schaden.

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