Erstellt am 07.11.2013 um 07:32 Uhr von Oblatixx
Ich denke, diese Anweisung hätte er besseren Wissens auch während des Dienstes gegeben. Als AL sollte er die möglichen Gefahren und Gefährdungen in seiner Abteilung kennen, und somit auch die Konsequenzen seines Handelns.
Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, kann ich schlecht beurteilen, da sollte man mehr Hintergrundwissen haben und jeden Fall genau untersuchen. Aber das macht ja dann ein Richter.
Erstellt am 07.11.2013 um 08:21 Uhr von kratzbuerste
Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Erstellt am 07.11.2013 um 09:33 Uhr von tommyh
Wie schon gesagt: Das kann nur ein Gericht entscheiden!!!!!
Also als Betriebsrat in diesem Fall der Kündigung nicht zustimmen!!!!!!!
L.G.Tommy
Erstellt am 07.11.2013 um 18:15 Uhr von Charlys
Wenn der Abteiler hier gegen besseres Wissen gehandelt hat und somit die Schuld am Unfall und den Folgen trägt, ist die Kündigung ggf noch das kleinere Übel.
Denn dann dorhen ggf auch Regressforderungen der Krankenkasse und ggf auch Zivilrechtlichs Schadenersatzforderungen/ Schmerzensgeld des Geschädigten.
Wenn dem Geschädigten Dauerfolgen bleiben ggf Arbeitsunfähigkeit, kann dieses sehr teuer werden.
Er hätte ggf dann besser gar nichts sagen sollen. Es müsste ja im Betrieb eine Regelung und auch einen Verantwortliche auch für solche Fälle geben, der angesprochen werden könnte/sollte. Ggf der Schichtleiter/Vorarbeiter.
Erstellt am 08.11.2013 um 06:32 Uhr von Oblatixx
@Charlys:
Nur für Dich! Die Frage war, ob der AL verantwortlich ist, wenn er Feierabend hat und telefonische Weisungen gibt. Dazu hast Du richtigerweise nichts gesagt, denn das kann und muss ein Richter klären.
Alles andere konntest Du dir sparen ...
Erstellt am 08.11.2013 um 09:15 Uhr von polybär
@berwieh,
ich denke als BR würde ich das Begehren vom AG durchlaufenlasse. Grobfarlässig mit Menschlichen Schaden.