Erstellt am 28.11.2007 um 19:23 Uhr von Kölner
@zrx-kawa (die Kiste fand ich persönlich ja nicht so gelungen ;-))
Ich kann mir gut vorstellen, dass der AG - genau wegen der Klausel in den AV - Glück haben könnte.
Aber davon mal ab. Ich würde mir als BR mal den § 87 BetrVG näher besehen. Dann könnte man dem AG wenigstens einen "Deal" vorschlagen!
Erstellt am 28.11.2007 um 19:41 Uhr von zrx-kawa
@Kölner (deine Meinung zu meinem Mopped kenn ich ;-) Find die Kiste aber immer noch goil!!!)
Der 87er ist doch echt ein Schwamm-§! Klar, Verteilung der Feiertage kann man regeln. Aber bei uns ham ja immer alle gearbeitet am Feiertag. Lohnt sich ja auch. Aber es gab nun mal immer 3 Tage im Jahr, die waren garantiert arbeitsfrei: Ostersonntag, Pfingstsonntag und der 1. Weihnachtstag. Weil's am darauf folgenden Tag halt keine Tageszeitung gab. Den 2. Okt. hat man uns schon gestrichen (auch wenn man dafür Url. nehmen musste), weil seit zwei Jahren unsere Zeitung am 3.10. erscheint. Nur für die Abonnenten, nicht im Kiosk etc.
Vielleicht bin ich ja etwas langsam... (nicht mein Mopped!), was würdest du aus dem § 87 konstruieren?
Erstellt am 28.11.2007 um 19:51 Uhr von Kölner
@zrx-kawa
Die Lage der AZ und ein MBR des BR!
MAcht doch dem AG den Vorschlag, dass nicht gearbeitet werden soll, oder freiwillig und darüber im Rahmen einer BV verhandeln wollt. Die ganze Sache kann dann ja auch scheitern und dann könnte man eine Einigungsstelle anrufen...
Erstellt am 28.11.2007 um 19:54 Uhr von DonJohnson
§87 Abs 2 besagt, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht hat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Also meines Wissens (vielleicht irre ich mich) ist Feiertag Feiertag und Sonntag Sonntag - also erstmal keine Regelarbeitszeit (oder steht das im AV oder einem Tarif der für euch speziell gültig ist? - wohl nicht, sonst wäre diese Frage nciht gekommen.) Das heißt also, dass ihr als BR ein Mitbestimmungsrecht über diese "Überstunden" habt. Wenn ihr nein sagt, gibt es keine. Was der AG für Verträge aushandelt, ist nciht euer Problem, sondern seines, da hätte er dann vorher eine BV (Achtung sollte ein für euch gültiger TV existieren auch wenn ihr nciht TV gebunden seid (§77,3) über diese Dinge mit euch abschließen müssen.
Erstellt am 28.11.2007 um 20:08 Uhr von zrx-kawa
@Kölner
In deiner 1. Antwort schriebst du, dass der AG wg. der Klausel Glück haben könnte. Das ist auch die Meinung unseres Gewerkschaftssekretärs.
Was nun, wenn wir eine BV abschließen. Das Gesetz geht doch klar vor. Wäre so eine BV nicht ungültig?
@Don Johnson
Der Sonntag ist in allen Schichtplänen und Arbeitszeitvereinbarungen geregelt. Natürlich mit dem BR. An Sonntagen muss jeder, der nach Schichtplan arbeiten muss, auch arbeiten. Ist seit jahren so und auch in der Belegschaft unstrittig.
Für Feiertage gilt das entsprechend. Aber bislang nur, wenn eine Tagesztg. produziert werden sollte. Und wir sehen nicht ein, dass wir für reine Werbeträger kommen MÜSSEN. Denn die Ausnahmen nach § 10 I (8.) ArbZG sprechen von Tagespresse oder "anderen Presseobjekten mit Tagesaktualität". Und Tagesaktualität lässt sich auch konstuieren.
Wegen des eigentlich guten "vertrauensvollen Zusammenarbeit" wollen wir den AG nicht bei der Gewerbeaufsicht anschwärzen. Aber wie sonst kann man das klären?
Erstellt am 28.11.2007 um 20:10 Uhr von Kölner
@zrx-kawa
Naja. Individualrechtlich! - Aber ihr würdet ja eine kollektivrechtliche Sache daraus machen.
Erstellt am 28.11.2007 um 20:21 Uhr von DonJohnson
Quatsch Kölner - Individualrecht - wie daneben bist du denn heute? Das ist das unterste aller Rechte - Kawa hast recht eine BV wäre ungültig, da sie immer besser sein muß als das Gesetz - niemals schlechter! Es bleibt euch leider kein anderer Weg als die Gewerbeaufsicht herauszufinden welche Rechtsauffassung die richtige ist. Doch eine Möglichkeit gibt es: den Schwanz einziehen und heulend abzuhauen - das war ein Scherz. Wenn sich der AG quer stellt, dann ist das sein Problem. Wenn die Gewerbeaufsicht sagt frei, dann ist das so - dann könnt ihr nciht mal Überstunden zustimmen. Wenn die sagt ok, seid ihr wieder im Boot um das bestmögliche auszuhandeln, oder alles zu stoppen
Viel Erfolg
Erstellt am 28.11.2007 um 20:25 Uhr von Kölner
@Don Johnson
- ohne Worte -
Du musst unbedingt ruhiger werden. Das käme uns allen zugute!
Denke ab und an mal etwas "transparenter" und halte mich nicht für einen so einfach gestrickten Menschen, wie Du sie offenbar im Rahmen der Selbsterkenntnis jeden Tag erleben darfst...
@zrx-kawa
Der AG sieht seine Meinung mit den Abmachungen im AV gedeckt - da kommt Ihr m.E. nicht dran (siehe auch Meinung des Gewerkschaftssekretärs). Mit der Maßgabe, eine BV über diesen Sachverhalt abschließen zu wollen, würde sich für Euch wenigstens eine Tür öffnen: Kostendruck gegen Freiwilligkeit und Zustimmung! Zugegeben: Es ist konstruiert und ein wenig "fadenscheinig" - allein der Versuch ist ja nicht strafbar!
Die Gewerbeaufsicht wird sich auch nicht einmischen können...
Erstellt am 28.11.2007 um 20:44 Uhr von DonJohnson
@Kölner
bla bla bla
(welcher Gewerkschaftssekretär? CGM?)
Erstellt am 28.11.2007 um 20:54 Uhr von zrx-kawa
@ euch beide *g*
scheine ja ein interessantes Thema gepostet zu haben...
Vertragt euch wieder! Im Interesse aller im Forum!
Je mehr Meinungen ich lesen kann, desto eher kann ich mir ja ein Bild machen.
Werden in der nächsten Sitzung sicher heiß debattieren können. DANKE EUCH!!!
Ach so, Druck ist schon länger bei ver.di
Und ver.di... wer, die?!? Aber unser Sekretär ist echt ok.
Danke nochmals!