Unser AG, ein Druckhaus in dem neben Tageszeitungen auch "Wochenblätter", d.h. kostenlose 1-2 x wöchentlich erscheinende Werbeträger mit nur geringem redaktionellen Inhalt, gedruckt werden, möchte die Belegschaft verpflichten, am 25.12. zu arbeiten. Die Druckverträge würden eine Produktion verlangen.
In den Arbeitsverträgen ist die Klausel enthalten "Sonn- und Feiertagsarbeit ist vereinbart".
Das ArbZG erlaubt gewisse Ausnahmen, etwa für Tagespresse.
Für die Produktion der Tageszeitungen kamen immer die Kollegen zur Arbeit, die nach Jahresschichtplan an dem Tag arbeiten würden, auch wenn es kein Feiertag ist. Sonntags sowieso. Für Feiertage galt: wer frei haben möchte, bleibt zuhause (mit fortlaufender Bezahlung).
Jetzt soll am 1. Weihnachtstag eine volle Produktion laufen. Natürlich keine Tageszeitungen, denn die gibt's ja nicht am 2. Weihnachtstag. Aber eben alle möglichen Wochenblätter, die üblicher Weise mittwochs erscheinen.
Darf sich der AG auf sein Weisungsrecht berufen und verpflichtend zur Arbeit auffordern?
Droht eine Abmahnung/Kündigung wenn man die Arbeit unter Hinweis auf den Feiertag verweigert?
Was kann der BR dagegen machen ?
Haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht ?