Hallo,

bei uns im Krankenhaus arbeitet eine schwangere Mitarbeiterin am Wochenende (Sa/SO) in der Küche.
§ 8 des MuSchG verbietet dies eigentlich. Eine Ausnahmeregelung für z.B. "Krankenhäuser" läßt dieser § aber un ter Absatz 4 zu.
Nun meine Frage: Muß die Mitarbeiterin ihr Einverständnis für die Sonntagsarbeit geben, oder kann der AG kraft Gesetz dies einfordern?

Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder einen Link?
Ich wäre euch für eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar.
Vielen Dank.

Fritz von Bayern