Beschäftigungsverbot für Schwangere an Sonn- und Feiertagen
Hallo,
bei uns im Krankenhaus arbeitet eine schwangere Mitarbeiterin am Wochenende (Sa/SO) in der Küche. § 8 des MuSchG verbietet dies eigentlich. Eine Ausnahmeregelung für z.B. "Krankenhäuser" läßt dieser § aber un ter Absatz 4 zu. Nun meine Frage: Muß die Mitarbeiterin ihr Einverständnis für die Sonntagsarbeit geben, oder kann der AG kraft Gesetz dies einfordern?
Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder einen Link? Ich wäre euch für eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar. Vielen Dank.
Fritz von Bayern
Community-Antworten (3)
14.02.2008 um 09:37 Uhr
Hallo, wenn die Mitarbeiterin nicht Sonntags arbeiten möchte, brauch sie das auch nicht. Wenn sie es aber dennoch will, muss der AG erst einmal die Genehmigung vom BR und von der ? Landesfürsorgestelle (will mich nicht festelgen wie diese jetzt heißt) einholen. Dann kann bei Genehmigung die Kollegin auch Sonntags arbeiten. Liegt keine Genehmigung vor, kann im Schadensfall der AG die vollen Kosten durch sein Grob Fahrlässiges verhalten übernehmen. Allein aus diesem Grund würde ich als AG hier auf Nummer sicher gehen. Es kann sein, das er nicht einmal davon weiss. Auf Grund der vertrauensvollen Zusammenarbeit solltet Ihr mit Ihm darüber reden und ihn aufklären. Der Arzt kann aber auch ein Beschäftigungsverbot der Frau ausstellen.
mfg
14.02.2008 um 13:13 Uhr
Hsllo Betriebsrat,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte schon Bedenken, dass überhaupt keine BR-Kollege mir auf meine Frage eine Antwort gibt. Ich werde mich mit unserem AG in Verbindung setzen und die Sache klären.
Fritz von Bayern
14.02.2008 um 16:02 Uhr
Bitte
mfg
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