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Steuerfreiheit von Sonn und Feiertag

P
phoenix.83
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo.

In unserem Betrieb gilt der Flächen Tarifvertrag der IGBCE Chemie.

In dieser ist geregelt das Sonn und Feiertage um 6 Uhr beginnen und um 6 Uhr des folge Tages enden. In einer BV haben wir uns an diese Definition angelehnt.

Bisher haben wir auch für diesen Zeitraum steuerfreie Zulagen für Sonn und Feiertage erhalten.

Unser neuer Konzern sieht jedoch in dieser Praxis ein Verstoß gegen §3b EStG in dem Sonn und Feiertage von 0 bis 24 Uhr geregelt sind sowie bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr bis 4 Uhr des Folge Tages die Steuerfreiheit nennt.

Wie passen diese beiden Punkte zusammen? Und wer hat Recht unser Neuer Konzern oder die Gewerkschaft?

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Community-Antworten (4)

K
Kehler

02.03.2023 um 10:05 Uhr

Einfach mal googeln oder den Link anschauen: https://managementstyle.de/normenpyramide-im-arbeitsrecht-gunstigkeitsprinzip-rangfolgeprinzip/ Das Gesetzt steht über dem Tarifvertrag.

G
GabrielBischoff

02.03.2023 um 10:45 Uhr

Wobei man darauf achten muss, ob sich das Gesetz nicht gegenüber abweichenden Regelungen öffnet, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz.

Das ist eine Frage, die ich definitiv einem Arbeitsrechtler überlassen würde.

C
Catweazle

02.03.2023 um 13:20 Uhr

"Und wer hat Recht unser Neuer Konzern oder die Gewerkschaft?" Zweifelsfrei beide. Im TV wird geregelt für welche Zeiten es Zuschläge gibt. Im EStG welche Zeiten davon steuerfrei sind.

G
ganther

02.03.2023 um 14:13 Uhr

Catweazle hat völlig Recht. ein TV oder eine BV definieren nicht die Voraussetzungen des EStG

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