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Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

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MaxConny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein mittelständiges Ingenieurbüro mit ca. 50 Mitarbeitern. Wir haben ganz normale, festgelegte Arbeitszeiten. Einige von unseren Kollegen bereisen die ganze Welt und verbringen so manche Sonntage auf Flüghäfen.

Mein Problem: Wir haben eine alte Arbeitsordnung überarbeitet und sie heute raus gegeben. Natürlich tauchen jetzt Fragen auf, weil sich die Kollegen seit langem "mal wieder" mit der Arbeitsordnung auseinander setzen. U.a. haben wir unter einem Punkt folgende Ordnung:

"Die Mitarbeiter verpflichten sich, bei Notwendigkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Über- und Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit zu leisten."

Dieser Punkt ist eine "Altlast", die wir nicht beachtet haben. Ich habe keine Probleme damit zu GF zu gehen, um das noch im nachhinein ändern zu lassen, bzw. erklären zu lassen. Ich brauche nur mehr Info. Der § 9 steht dem nun entgegen, aber auch mit ganz vielen Ausnahmen. Ist dieser Punkt in der Arbeitsordung richtig? Er wurde noch nie durchgesetzt.

Vielen Dan für die Antworten

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Community-Antworten (1)

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Pilas

16.05.2011 um 17:29 Uhr

Hallo, mir fällt da auf dass zB wenn im Einzelvertrag nicht daselbe steht zB "der Mitarbeiter verpflichtet sich bei Bedarf Überstunden zu leisten" dann eine BV oder Arbeitsordnung das was für den einzelnen günstiger ist nicht aushebeln kann. Meine Meinung nach der Arbeitsvertrag ist erstmal wichtig.

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