Schönen guten Tag miteinander,

unser AG möchte am kommenden (Oster-)Montag mit der Nachtschicht (21 - 5 Uhr) beginnen. Für mein Verständnis spricht laut ArbZG nichts dagegen und Zuschläge für Feiertagsarbeit müssen meiner Meinung nach auch nicht gezahlt werden. (ArbZG §9, Abs. 2) Der AG würde aber freiwillig für die Zeit von 21 bis 0 Uhr erhöhte Zuschläge zahlen.

Nun sind einige der älteren Mitarbeiter plötzlich der Meinung, dass Ihnen für die kompletten 8 Stunden ein "Feiertagszuschlag" zusteht und der Verweis auf das ArbZG überzeugt sie leider auch nicht.

Bevor ich mich also zu weit aus dem Fenster lehne, würde ich gern hier nochmal jemanden zu Wort kommen lassen, der sich vielleicht besser auskennt. Vielleicht liege ich ja auch falsch und lasse mich gern eines Besseren belehren.

Mit besten Grüßen,

restel81