Erstellt am 08.08.2008 um 10:23 Uhr von pit47
Hallo Karlsche,
PC und Büro sowie Sitzungsraum nach § 40 BetrVG anfordern.
Hat der BR den 2. Vors. nach § 38 BetrVG als "Freigestellten" gewählt?
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 38 BetrVg Rn 11.
Erstellt am 08.08.2008 um 10:38 Uhr von Lotte
Hallo Karlsche,
würde mich bei meiner Argumentation mit dem AG auf die ArbStättV §§ 3, 6 und die Anlage zur ArbStättV Punkt 3 beziehen.
Erstellt am 08.08.2008 um 10:52 Uhr von pirat
@Karlsche,
§ 40 Abs. 2 BetrVG, das BR Büro muss in der Größe und Ausstattung den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und den Richtlinien entsprechen...die Arbeitsstättenverordnung/Raumgrösse usw. könnt ihr googlen...
Musterschreiben mit Fristsetzung....
www.weka.de/betriebsrat/mediadb/92826/116754/8144_KostenSachaufwand.doc
Erstellt am 08.08.2008 um 10:58 Uhr von pirat
Ahoi Lotte,
upps...oder die *flotte Lotte * fragen.. *zwinker*
Erstellt am 08.08.2008 um 12:55 Uhr von Karlsche
Danke erstmal für antworten.Das mit der ArbStättV ist sehr hilfreich.In der Tat ist der Raum viel zu klein(schätzungsweise 18qm) so das die Bewegungsfreiheit gleich bei Null ist,Toilette für die Frauen ist
a)zwar durch eine Wand getrennt,aber die Toilette ist rausgerissen und
b)da wo der Notausgang ist befindet sich ein riesiger Flüssiggastank!
Was ist denn wenn der AG nun sagt das er uns einen größeren Raum in seinem Bürogebäude anbietet?müssen wir den dann annehmen?
Erstellt am 08.08.2008 um 13:11 Uhr von pirat
@Karlsche,
.....Was ist denn wenn der AG nun sagt das er uns einen *größeren* Raum in seinem Bürogebäude anbietet?müssen wir den dann annehmen?....
sorry... zielte, ein Teil deiner Frage nicht in diese Richtung, verstehe ich nicht.... *grübel*