Überstundenstatistik - für jeden Monat?
Hallo Mitstreiter,
wir hatten als BR eine Überstundenstatistik für jeden Monat beantragt in unserer Klinik. Aufgelistet für jeden Bereich und zusätzlich eine namentliche Nennung wenn jemand mehr als 20 Stunden im Monat hat. Unsere VL hat den Anspruch in Bezug auf § 87 Abs.1 Nr.2 und 3 zurückgewiesen. Es steht für sie nicht im BetrVG dass Sie es machen muss. Ich sehe hier eine behinderung der BR-Arbeit mit einem notwendigen Anspruch der Einigungsstelle. Wäre dass so korrekt? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Überstundenstatistik? Bitte dringend Hilfe!!! Danke
Community-Antworten (1)
27.11.2007 um 16:28 Uhr
Hallo Mehrarbeit ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 grundsätzlich vorher zustimmungspflichtig. Dem BR sind zur Durchführung seiner Aufgaben und dem Überprüfungsanspruchs alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn es diese Statistik geben sollte ist diese dem BR auszuhändigen. Schwieriger wird die Sache, wenn diese Daten im nachhinein für den BR genau in der gewünschten extra Form aufbereitet werden müssten. Normalerweise genehmigt der BR die Mehrarbeit vorher und erhält einen Nachweis als Kontrolle z.B. eine Überstundenstatistik , welche der Personalabteilung auch vorliegen.
Im ersten Schritt sollte der BR schriftlich eine Liste noch mal mit Frist anmahnen, dabei mit dem Einigungsstellenverfahren drohen. Im zweiten Schritt dann das E.Verfahren einleiten.
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