Hallo Mitstreiter,

wir hatten als BR eine Überstundenstatistik für jeden Monat beantragt in unserer Klinik. Aufgelistet für jeden Bereich und zusätzlich eine namentliche Nennung wenn jemand mehr als 20 Stunden im Monat hat. Unsere VL hat den Anspruch in Bezug auf § 87 Abs.1 Nr.2 und 3 zurückgewiesen. Es steht für sie nicht im BetrVG dass Sie es machen muss. Ich sehe hier eine behinderung der BR-Arbeit mit einem notwendigen Anspruch der Einigungsstelle. Wäre dass so korrekt? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Überstundenstatistik? Bitte dringend Hilfe!!!
Danke