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freie Samstage im Monat

T
Timotheus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Frage zur Samstagsarbeit. Laut MTV EH Nieders. sollen Mitarbeiter auf ihren Wunsch hin, nicht mehr als an 3 Samstagen pro Monat beschäftigt werden und 12 freie Samstage im Jahr haben.

Beispiel: die Mitarbeiter haben jeweils 1 freien Samstag im Monat. Wie sieht der Anspruch bei Urlaub, Ü-frei oder Ausgleichstage aus ? Ist das unabhängig, ob der freie Samstag ein Urlaubs, Überstundenfrei Tag ist ?

d.h. wenn ein Mitarbeiter 2 oder 3 Wochen Urlaub haben, hat er dann zusätzlich noch einen freien Samstag pro Monat ?

Über konstruktive Antworten freuen wir uns. Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

19.03.2015 um 11:25 Uhr

Ich denke, im Urlaub hat man nun schon freie Samstage.

Näheres könnte man in einer BV regeln.

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Timotheus

19.03.2015 um 11:49 Uhr

Es wäre sehr hilfreich, wenn wir dazu Gesetze wo das verankert ist bekommen. Wir planen das in einer BV. Danke !!!

G
gironimo

19.03.2015 um 11:59 Uhr

Es handelt sich doch um eine tarifliche Regelung. Wenn Ihr näheres dazu braucht, musst Du Dich an die Gewerkschaft wenden, die den Tarif ausgehandelt hat.

Im Übrigen, da der BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (sofern es keine abschließende tarifliche Regelung gibt) mitzubestimmen hat, kann über eine BV dieser Punkt geregelt werden (§ 87 BetrVG). Und im Tarif steht ja offenbar keine genaue Regelung, sondern nur 1 Samstag im Monat.....

Und das, was Ihr dann da ausgehandelt habt, ist das Gesetz für Euren Betrieb.

H
Hoppel

19.03.2015 um 12:30 Uhr

@ Timotheus

WAS wollt ihr überhaupt bzw. konkret in einer BV regeln??

Im MTV steht klar und deutlich, dass Eure KollegInnen es ablehnen können, an mehr als drei Samstagen pro Monat beschäftigt zu werden.

Da ist´s doch vollkommen wurscht, warum der 4. oder ggf. auch 5. Samstag im Monat arbeitsfrei ist.

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