Hallo zusammen, kurz vor der L+G Abrechnung Monat November hat unser Chef beschlossen das Weihnachtgeld nicht auszuzahlen.Begründung: durch den graviernden Fehler einer Mitarbeiterin ist uns ein großer Kunde jetzt im November verlorengegangen. Obwohl er aus dem AG-Verband in 2001 ausgetreten ist, wirkt der Tarifvertrag (Textil-u.Bekleidung) aber doch
wohl noch nach, da keine anderen Abmachungen zu Urlaub-u.Weihnachtsgeld getroffen wurden? Außerden wurde in einem Aushang im Oktober den Mitarbeitern mitgeteilt. daß die entstanden Minusstunden mit dem Weihnachtsgeld ausgeglichen werden können. Kann er trotzdem die Gratifikation kürzen oder streichen?

Hinzugefügt am 27.11.07 19:30Uhr

sicherlich handelt es sich um eine betriebl.Übung wenn 3 Jahre lang ohne Vorbehalt bez.wurde. Wenn aber auf die freiw.Leitung ohne Rechtsanspr. hingewiesen wurde /kein TV greift oder gar die Gratifikation nur an ein positives Jahresergebnis geknüpft ist, muß nícht gezahlt werden.

Hier liegt der Fall aber folgendermaßen:

trotz Ausscheiden aus dem AG-Verband greift meiner Meinung nach die Nachwirkung des TV. Zum einen gibt es da 1 Hand voll Gewerkschaftsmitglieder,90% der Mitarbeiter haben Altverträge(10Jahre+älter) mit dem Wortlaut "es gelten die tariflichen Bestimmungen"und die ltzten 3 Jahre wurde ohne Vorbehalt gezahlt.

Zumindest hat wohl mein AG kalte Füsse bekommen und heute kommt das Christkind!