Erstellt am 26.11.2007 um 23:10 Uhr von enes
wen es im TV steht muss er es auch bezahlen."aus dem AG-Verband in 2001 ausgetreten"selbst wen er der meinung ist er brauche sich nicht mehr an den TV halten sehe ich hier eine Betriebliche übung .
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Erstellt am 27.11.2007 um 00:46 Uhr von frosch
Nanana, evtl hat er ja die ganze Zeit nur unter Vorbehalt gezahlt. Immer langsam mit den jungen Pferden und den Kollegen nicht gleich Sporen geben, die da gar nicht sind. Wenn der Ag aus dem Arbeitgeberbund ausgetreten ist hilft evtl §87 Abs.1 Ziffer 10 weiter. Ich würde in jedem Fall die Einigungsstelle einberufen, vorher per Eilverfahren ne einstweilige Verfügung erwirken, am Ende wirds evtl so teuer, dass sich der Chef das nochmal überlegt. Kündigt die Schritte ruhig an, evtl könnt ihr euch den Weg dann ersparen.
Erstellt am 27.11.2007 um 18:39 Uhr von betriebliche trübung
@ all
kann man tatsächlich in bezug auf eine betriebliche übung die einigungsstelle anrufen?
Erstellt am 27.11.2007 um 18:46 Uhr von Kölner
@betriebliche trübung
Ähm?
Ist Weihnachtsgeld nicht Individualrecht?
Erstellt am 27.11.2007 um 18:49 Uhr von betriebliche trübung
bin ich bisher auch von ausgegangen... und doch... da hätte ich mich gerne geirrt. danke, kölner.
Erstellt am 27.11.2007 um 20:01 Uhr von mädchenfüralles
sicherlich handelt es sich um eine betriebl.Übung wenn 3 Jahre lang ohne Vorbehalt bez.wurde. Wenn aber auf die freiw.Leitung ohne Rechtsanspr. hingewiesen wurde /kein TV greift oder gar die Gratifikation nur an ein positives Jahresergebnis geknüpft ist, muß nícht gezahlt werden. Hier liegt der Fall aber folgendermaßen: trotz Ausscheiden aus dem AG-Verband greift meiner Meinung nach die Nachwirkung des TV. Zum einen gibt es da 1 Hand voll Gewerkschaftsmitglieder,90% der Mitarbeiter haben Altverträge(10Jahre+älter) mit dem Wortlaut "es gelten die tariflichen Bestimmungen"und die ltzten 3 Jahre wurde ohne Vorbehalt gezahlt. Zumindest hat wohl mein AG kalte Füsse bekommen und heute kommt das Christkind!
Bestimmt gibt es da aber auch wieder Hintertürchen(1 der Aufgaben für das nächste Jahr dieses herauszufinden und zu verhindern was zu verhindern geht).
Erstellt am 27.11.2007 um 20:05 Uhr von Immie
Na dann "Frohe Weihnachten".
Hat er es denn jetzt "unter Vorbehalt" gezahlt?
Erstellt am 27.11.2007 um 20:16 Uhr von mädchenfüralles
Hallo Immi,
;-)) ......wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer als AG genau weiß was er schreibt auch!! Hier ist das wohl von AG-Seite aus nicht so. Zumindest für dieses Jahr.
Weiterhin frohes Schaffen.
Erstellt am 27.11.2007 um 20:23 Uhr von Immie
Dann habt ihr nächstes Jahr auch noch mal schöne Weihnachten:-)
Zur Not muss halt jeder AN klagen...