Erstellt am 28.11.2008 um 13:10 Uhr von PUMA
@Huhn,
wird die Gratifikation nach Tarif gezahlt, darf er nichts abziehen.
Wir die Leistungsprämie nach Tarif berechnet so darf er auch hier nichts abziehen.
Man sieht also welche Vorteile es hat wenn im UN der Tarif gilt!
LG
PUMA
Erstellt am 28.11.2008 um 13:16 Uhr von frager1
Im Prinzip Ja aber...
schaue mal hier:
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2008/11/27/weihnachtsgeld_gekuerzt_wegen_kr/
www.igmetall-nordhausen.de/content/dokumente/Rechtl_Hinw_Weihn_05.pdf
es kommt hier also auf die Rehctsgrundlage für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes an. Handelt es sich aber um ein 13. Monatsgehalt, darf hier i.d.R. keine Kürzung erfolgen.
Erstellt am 28.11.2008 um 13:16 Uhr von Lotte
PUMA,
kommt darauf an, was im TV steht.
Huhn,
durchforste mal den AV, TV.
Anekdote:
bei einem befreundeten BR wird das WG nach dem Septembergehalt berechnet (laut TV). Nun wurde im September ein Tag gestreikt. Was glaubt Ihr, was der AG gemacht hat und laut RA sogar zu Recht?
Erstellt am 28.11.2008 um 13:23 Uhr von PUMA
@Lotte,
bei der Anekdote kommt es darauf an was im TV steht. Hierbei ist ausschlaggebend welcher Berechnungszeitraum festgelegt ist.
Erstellt am 28.11.2008 um 13:55 Uhr von Lotte
PUMA;
schrieb ich ja... ;-)
Erstellt am 28.11.2008 um 14:01 Uhr von PUMA
Lotte,
dann ist es nun mal so, leider.
Ist aber nicht immer so, dass im Berechnungsmonat gewarnstreikt wird.
Klar sind die Koll. jetzt nicht erfreut.
Ist schon ein Kreuz mit dem Streiken, wie man sieht ist der Kampf kein leichter.
Erstellt am 28.11.2008 um 14:39 Uhr von Lotte
PUMA,
die Moral von der Geschicht:
Im September streike nicht!
Immerhin haben die KollegInnen eine Lohnerhöhung erstreikt. Also hat es sich am Ende doch gelohnt.
Erstellt am 28.11.2008 um 18:50 Uhr von Alexa
tja, man sieht wieder einmal wie gut es ist, wenn die, welche zum (warn-)streik aufrufen, sich auch mit dem inhalt bestehender TV auskennen... ;-)
Erstellt am 28.11.2008 um 21:52 Uhr von peanuts
"Darf der Arbeitgeber bei Krankheit Abzüge bei Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgratifikationen oder Leistungsprämie vornehmen?"
Ich würde es mal mit dem Blick in´s EntgFG versuchen.