Abzug bei Weihnachtsgeld - wegen Krankheit?
Darf der Arbeitgeber bei Krankheit Abzüge bei Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgratifikationen oder Leistungsprämie vornehmen?
mfg
Huhn
Community-Antworten (9)
28.11.2008 um 14:10 Uhr
@Huhn, wird die Gratifikation nach Tarif gezahlt, darf er nichts abziehen. Wir die Leistungsprämie nach Tarif berechnet so darf er auch hier nichts abziehen. Man sieht also welche Vorteile es hat wenn im UN der Tarif gilt! LG PUMA
28.11.2008 um 14:16 Uhr
Im Prinzip Ja aber...
schaue mal hier: http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2008/11/27/weihnachtsgeld_gekuerzt_wegen_kr/
www.igmetall-nordhausen.de/content/dokumente/Rechtl_Hinw_Weihn_05.pdf
es kommt hier also auf die Rehctsgrundlage für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes an. Handelt es sich aber um ein 13. Monatsgehalt, darf hier i.d.R. keine Kürzung erfolgen.
28.11.2008 um 14:16 Uhr
PUMA, kommt darauf an, was im TV steht.
Huhn, durchforste mal den AV, TV. Anekdote: bei einem befreundeten BR wird das WG nach dem Septembergehalt berechnet (laut TV). Nun wurde im September ein Tag gestreikt. Was glaubt Ihr, was der AG gemacht hat und laut RA sogar zu Recht?
28.11.2008 um 14:23 Uhr
@Lotte, bei der Anekdote kommt es darauf an was im TV steht. Hierbei ist ausschlaggebend welcher Berechnungszeitraum festgelegt ist.
28.11.2008 um 14:55 Uhr
PUMA; schrieb ich ja... ;-)
28.11.2008 um 15:01 Uhr
Lotte, dann ist es nun mal so, leider. Ist aber nicht immer so, dass im Berechnungsmonat gewarnstreikt wird. Klar sind die Koll. jetzt nicht erfreut. Ist schon ein Kreuz mit dem Streiken, wie man sieht ist der Kampf kein leichter.
28.11.2008 um 15:39 Uhr
PUMA, die Moral von der Geschicht: Im September streike nicht! Immerhin haben die KollegInnen eine Lohnerhöhung erstreikt. Also hat es sich am Ende doch gelohnt.
28.11.2008 um 19:50 Uhr
tja, man sieht wieder einmal wie gut es ist, wenn die, welche zum (warn-)streik aufrufen, sich auch mit dem inhalt bestehender TV auskennen... ;-)
28.11.2008 um 22:52 Uhr
"Darf der Arbeitgeber bei Krankheit Abzüge bei Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgratifikationen oder Leistungsprämie vornehmen?"
Ich würde es mal mit dem Blick in´s EntgFG versuchen.
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