Hallo,

eine Kollegin ist seit Februar krank (Arbeitsunfall), so wie es aussieht wird es auch noch ein Weilchen dauern bis sie kommt.

Sie bekommt weder Weihnachts noch Urlaubsgeld, da der Kostenträger nicht mehr unser Geschäft, sondern die BG ist (Verletztengeld)
Ist das tatsächlich so?

Im TV steht bei Sonderzahlungen:
Kein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht für den Zeitraum, für welches kein Entgeldanspruch besteht. Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit entsteht für diese Monate einen Anspruch auf die halbe anteilige Sonderzahlung, nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit auf die volle Sonderzahlung.

Der erste Satz ist deutlich und verständlich.
Das was danach kommt, bereitet mir Kopfschmerzen, denn meine Kollegin ist schon seit 13 Jahren im Unternehmen.
Unsere BRV sagt, der Chef hat Recht, das Geld ist nicht zu zahlen, da der erste Satz bindend ist und den zweiter Satz somit aushebelt.

Ich hab keine Ahnung von Gesetzen, bin aber etwas Misstrauisch was unsere BRV sagt.
Könnt ihr mir da Klarheit verschaffen?

Gruß
Whity