in unseren betrieb, in dem ein br vorhanden ist, haben ma die möglichkeit ihre stunden in einer 4 - tage - woche statt in einer 5 - tage - woche zuarbeiten.
es gibt insgesamt 5 ma die die 4 - tage - woche in anspruch nehmen.
nun gab es letzte woche eine aussage des ag, daß wir im betrieb eine 5 - tage - woche haben und keine 4 - tage - woche. eine der betroffenen ma ist daraufhin zum ag und hat sich beschwert. dabei ist herausgekommen, daß ihn nur 1 oder 2 bestimmte ma stören, die die 4 - tage - woche in anspruch nehmen. die anderen ma können weiterhin die 4 - tage - woche in anspruch nehmen.
kann der ag den einen die 4 - tage - woche gestatten und den anderen nicht, obwohl da ma dabei sind, die schon 11 jahre so arbeiten?
verstößt das nicht in gewisser weise gegen das agg? welche möglichkeiten haben die betroffenen ma sich dagegen zuwehren oder müßte dann die 5 - tage - dann nicht auch für alle ma gelten?