Verbindlichkeit von Dienstplänen
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zu Verbindlichkeit von Dienstplänen:
Bei uns gibt es mehrere Abteilungen mit unterschiedlichen Schichtmustern in einer 6- bzw. 7.-Tagewoche. Die Dienstpläne werden in den meisten Fällen für jeweils einen Monat von den Abteilungsleitern erstellt und am 15. des Vormonats per Mail an alle MAs verschickt. Nur in einem Bereich mit starken Bedarfsschwankungen ist der Planungszeitraum kürzer und der Versand entsprechend öfters.
Bei der Planung sind alle Abteilungsleiter bemüht, die Wünsche der MAs, die in der Regel bis ca 6 Tage vor Versand einzureichen sind, zuberücksichtigen sowie natürlich auch regelmäßigen Erfordernissen, z.B. durch einen Zweitjob, nachzukommen. Und wenn doch mal ein Wunsch nicht berücksichtigt wird, stehen sie Tauschgeschäften der MAs untereinander oder Schichtabgaben nicht im Weg.
Das klappt so gut, dass wir schon vor längerer Zeit beschlossen haben auf die Ausübung der regelmäßigen Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung zu verzichten. Dies erfolgte nicht zuletzt auch nach einer Mitarbeiterbefragung zu ihrer Zufriedenheit mit dem Dienstplan.
Seither hat es nur 2 Beschwerden gegeben nit dem Tenor, dass Wünsche zum Zweck der Abstrafung nicht berücksichtigt würden. Dem sind wir selbstverständlich nachgegangen. Es hat sich immer herausgestellt, dass der beschwerdeführende MA nicht besonders benachteiligt wurde, sondern alle MAs der Abteilung in dem betreffenden Monat gleichmäßig Abstriche bei etwaigen Wünschen hinnehmen mussten, weil die Personaldecke gerade z.B. wegen der Urlaubszeit etwas dünner als normal war.
Dennoch würde mich rein prinzipiell interessieren, ob wir dadurch, dass wir die Dienstpläne nicht bewusst absegnen, deren Verbindlichkeit herabsetzen bzw. sogar ganz außer Kraft setzen.
(Ich sehe das v.a. im Zusammenhang mit dem Recht der AN (kollektive) Mehrarbeit, die ohne Zustimmung des BR abgerufen wird, ggf. zu verweigern.)
Bei der Aufstellung genereller Schichtmuster bzw. bei deren Anpassung sind wir übrigens durchaus im Boot.
Danke & Gruß Pareo
Community-Antworten (4)
22.07.2011 um 20:39 Uhr
Der BR hat das Recht der MB. Wenn er darauf verzichtet und es damit zu Nachteilen für AN kommtt könnte dem BR Verfahren wegen grober Pflichtverletzung drohen. Z.B. auch weil ggf. in einem Bereich neue AN dazugekommen sind welche sich nie zu einem solchen Unverständniss geäußert haben. Der BR hat es sich hier sehr leicht gemacht, also er hat sich auf DEUTSCH seiner Pflichten und Arbeit erledigt. Dieses auch, weil AN wegen der fehlenden Kenntnis es gar nicht überblicken können was der Verzicht auf MB bzw. die Unterlassung dieser durch den BR für Folgen haben kann.
Wenn der AG hier die MB beachtet der Br sie aber nicht wahrnimmt, sind die DP trotzdem gültig.
Also der Br sollte sich hier seiner Pflichten bewusst werden und diese ab sofort vollumfänglich wahrnehmen. Dazu wurde er ja auch gewählt. Ist es ihn zuviel, so sollte er den Weg frei machen für Koll. welchen die Pflichten nicht zu viel sind.
Dieses ganz besonders auch, weil z.B. die AN nicht wissen oder erkennen, dass durch ihre Tauschgeschäfte ggf. gegen das ArbZG verstoßen wird. Also ihre Gesundheit gefährdet werden könnte bzw gefährdet wird. Denn das ArbZG ist ja ein Schutzgesetz.
23.07.2011 um 10:22 Uhr
Also die Pläne gelten. Der BR hat sich ja selbst ausgeklinkt. Der AG hat ja die Mitbestimmung nicht verweigert.
Es hindert den BR aber nicht, den AG aufzufordern keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.
Und natürlich kann der BR auch wieder jeder Zeit sagen, dass er ab sofort wieder in der Dienstplangestaltung mitbestimmen will, weil er z.B. ein Mehrarbeitsproblem sieht.
23.07.2011 um 12:03 Uhr
Ganz kurz noch zur Ergänzung: durch die Listen ist der BR in jedem Bereich vertreten, so dass wir nicht nur Kenntnis über die ursprünglichen Pläne haben, sondern auch über die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Einhaltung des ArbZG ist kein Problem.
Mehrarbeit über die individuell arbeitsvertraglich geregelte Bandbreite wird mit dem BR abgestimmt und auch immer nur unter Berücksichtigung des ArbZG angeordnet.
Wie gesagt, Beschwerden gab es seit Jahren nur dann, wenn der AN gerade wegen einer anderen Sache mit dem AG in Auseinandersetzung lag und dann der Ansicht war, er/sie solle durch Nichtbeachtung von Wünschen abgestraft werden. Konnte von uns bei Überprüfung aber nie bestätigt werden.
Ansonsten sitzen wir auch bei Bekanntgabe der Dienstpläne an der Quelle (im Team) und haben das Ohr Monat für Monat an der Stimmung.
Klar, sobald sich hier (berechtigte) Beschwerden häufen, sind wir sofort wieder im Boot.
Wir verschließen nicht die Augen vor unseren Aufgaben, sind aber der Ansicht, das wir wichtigere Baustellen haben und nicht da tätig werden müssen, wo es auch aus Sicht der Belegschaft passt.
25.07.2011 um 02:29 Uhr
@ pareo..
für mich persönlich klingen deine aussagen nicht so, als ob sich euer BR aus der dienstplangestaltung ausgeklinkt hat. im gegenteil: ich beneide dich über euren konsens, der anscheinend zur zufriedenheit aller erzielt wurde. soweit ich mich erinnere ist das eine der hauptaufgaben laut BetrVG.
da ihr (der BR) die grundsätze der DP-gestaltung mitbestimmt habt, habt ihr eure "pflicht" gegenüber den AN wahr genommen. solange es keinen kläger gibt, gibt es keinen richter.. also bemüht euch weiterhin es nicht zu klagen kommen zu lassen :-)
was deine befürchtungen angeht: Zitat "(Ich sehe das v.a. im Zusammenhang mit dem Recht der AN (kollektive) Mehrarbeit, die ohne Zustimmung des BR abgerufen wird, ggf. zu verweigern.)" sehe ich das problem im übrigen nicht bei den dienstplänen sondern im tarifvertrag bzw. den geltenden gesetzlichen regelungen. ein ampelkonto z.b. (welches ihr durchaus einfordern könnt, denn die mitbestimmung der verteilung der AZ beschränkt sich nicht nur auf die DP-gestaltung) oder eine BV zur mehrarbeit reichen da glaub ich schon.
mfg
p.s. wieder besseren wissens möchte ich versuchen den leuten, die immer was anzumerken haben, den wind aus den segeln nehmen und darauf hinweißen, dass ich die "pflicht" extra in anführungszeichen gesetzt habe um zu symbolisieren, dass ich es durchaus nicht nur als pflicht empfinde, sondern weiß, dass eine gute AN-vertretung nur mit viel eigenmotivation funktioniert.
p.p.s. ^^ was für ein schachtelsatz.
Verwandte Themen
Verbindlichkeit des Dienstplans und Überstunden
Hallo, Dauerthema bei uns Verbindlichkeit des Dienstplans und Überstunden. Wir erhalten den Dienstplan 4 Wochen im vorraus.Bei uns wird der Dienstplan ohne die MA zu fragen häufig einfach geändert. Da
Mitbestimmung bei Dienstplänen, wenn es keine BV zu Dienstplänen gibt
Hi, wir haben Betriebsrat aber keinen Tarifvertrag und ich habe eine Frage zur Mitbestimmung bei Dienstplänen. Ich lese da so Sachen wie: Wenn der AG einen Dienstplan aufgestellt hat, dann hat er se
Haben wir ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten / Dienstplänen?
Hallo, wir haben zur Zeit bei uns Probleme mit den Dienstplänen. Es sind ohne Absprache mit dem BR für unsere Kassierer 3 neue Dienste von 7,5, 6,75 und 6,5 Std. geschaffen worden, obwohl schon 18 (!)
Feiertagsfrei - Wie bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennbar?
Hallo, bin seit 2006 freigestellte Betriebsrätin. Meine Frage Wie kann ich bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennen, ob Mitarbeiter wegen eines Feiertags frei haben oder aus anderen Gründen frei h
Feiertagszulagen bei Teilzeitkräften mit festen und flexiblem Arbeitsvertrag
Wer kennt sich mit Dienstplänen aus? Unser AG beschäftigt Teilzeitkräfte mit festen und flebilen Arbeitsverträgen. Hier gehts nun um Feiertgszuschläge! MA mit festen Arbeitszeiten z.B Arbeit: nur D