Wir genießen einen Jahresdienstplan, aus welchem die Schichtreihenfolge/ der Dienstzyklus, (Dienste und Freischichten) ersichtlich sind (48h-Woche bei 12h-Schichten). Nach diesem Jahresdienstplan wird auch die Urlaubsplanung gestaltet. Des weiteren wird am 15. des Vormonates der aktuelle Dienstplan vorgelegt, welcher seit geraumer Zeit bei vielen Kollegen, ohne besondere Gründe nicht mit dem Jahresdienstplan übereinstimmt. In diesem Monatsdienstplan sind Dienste in, laut Jahresdienstplan, dienstfreien Tagen zusätzlich eingeteilt oder man steht anstatt im Tagdienst im Nachtdienst.

In wie weit darf und kann man sich auf die Freischichten/ Schichtreihenfolge, laut Jahresdienstplan, gegenüber der Schichtreihenfolge auf den Monatsdienstplan berufen. Ich habe §-technisch absolut nichts finden können. Ist ein Jahresdienstplan also unverbindlich und dient nicht der Planung der der Freizeit, Arztterminplanung, etc.?

In wie weit kann der BR eingreifen?

Beste Grüsse Gerd.