Erstellt am 25.06.2019 um 07:21 Uhr von Kratzbürste
Ja- hat er. Es muss eben auch ein Provisionsausgleich für alle Zeiten der BR-Arbeit (und Schulung) ermittelt und gewährt werden.
Erstellt am 25.06.2019 um 13:38 Uhr von paula
wir regeln solche Fragestellungen eigentlich schon direkt in den entsprechenden Vereinbarungen zu Provisionen und Co mit. Denn es stellt sich ja z.B. die Frage, was ist der Referenzzeitraum für solch ein Provisionszeitraum. Z.B. Jahresschnitt, bei jährlich stark schwanken Provisionen auch mal ein Schnitt über mehrere Jahre. Wenn es innerhalb eines Jahres starke und schwache Phasen gibt, dann machen wir auch schon mal Provisionsabschlag nach Vormonat und Betrachtung zum Jahresende mit verschiedenen Berechnungsmethoden. Es gibt da verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten durch die Betriebsparteien und m.E. hilft dies, die Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen
Erstellt am 25.06.2019 um 14:05 Uhr von Seehas
Wenn der Kollege krank ist, dann hart er ja auch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch da ist die Provision einzurechnen. Eure Personalabteilung verfügt also garantiert über die entsprechenden Kenntnisse um das zu berechnen.
Erstellt am 25.06.2019 um 14:55 Uhr von junior73
Betriebsräte dürfen wegen ihrer Tätigkeit (wirtschaftlich) nicht benachteiligt werden.
Erstellt am 26.06.2019 um 17:02 Uhr von EDDFBR
Moin,
meine Vermutung ist, dass hier dieselbe Berechnung wie bei der Zahlung für Urlaubszeiten greift (Mittel der letzten 13 Wochen, wenn ich nicht ganz falsch liege ...)