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Schulung / Lohnfortzahlung

M
Mainzelmanni
Jun 2019 bearbeitet

Liebe Kollegen, es ist wohl unstrittig, dass Betriebsräten während der Zeit einer Schulung ihr Lohn weiter bezahlt wird. Jetzt haben wir einen Kollegen, der auf Provisionsbasis arbeitet. Sein Gehalt setzt sich aus einem geringen Fixum und eben der Provision zusammen. Hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Schulung?

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

25.06.2019 um 09:21 Uhr

Ja- hat er. Es muss eben auch ein Provisionsausgleich für alle Zeiten der BR-Arbeit (und Schulung) ermittelt und gewährt werden.

P
paula

25.06.2019 um 15:38 Uhr

wir regeln solche Fragestellungen eigentlich schon direkt in den entsprechenden Vereinbarungen zu Provisionen und Co mit. Denn es stellt sich ja z.B. die Frage, was ist der Referenzzeitraum für solch ein Provisionszeitraum. Z.B. Jahresschnitt, bei jährlich stark schwanken Provisionen auch mal ein Schnitt über mehrere Jahre. Wenn es innerhalb eines Jahres starke und schwache Phasen gibt, dann machen wir auch schon mal Provisionsabschlag nach Vormonat und Betrachtung zum Jahresende mit verschiedenen Berechnungsmethoden. Es gibt da verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten durch die Betriebsparteien und m.E. hilft dies, die Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen

S
seehas

25.06.2019 um 16:05 Uhr

Wenn der Kollege krank ist, dann hart er ja auch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch da ist die Provision einzurechnen. Eure Personalabteilung verfügt also garantiert über die entsprechenden Kenntnisse um das zu berechnen.

J
junior73

25.06.2019 um 16:55 Uhr

Betriebsräte dürfen wegen ihrer Tätigkeit (wirtschaftlich) nicht benachteiligt werden.

E
EDDFBR

26.06.2019 um 19:02 Uhr

Moin,

meine Vermutung ist, dass hier dieselbe Berechnung wie bei der Zahlung für Urlaubszeiten greift (Mittel der letzten 13 Wochen, wenn ich nicht ganz falsch liege ...)

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