Erstellt am 27.10.2014 um 19:10 Uhr von gironimo
Wenn die vertragliche Gestaltung so ist, dass es sich um AN handelt, spricht nicht dagegen.
Erstellt am 27.10.2014 um 19:47 Uhr von Hoppel
@ rtjum
1. Leistet eine Krankenkasse KEINE LOHNFORTZAHLUNG im Krankheitsfall
2. Greift der § 3 EntFG selbstverständlich auch beim "Mini-Jobber". Der AG muss also bis zur Dauer von 6 Wochen zahlen
3. Haben alleinige Minijobber / "450 Euro Kräfte" definitiv KEINEN Anspruch auf Krankengeld
4. Entsprechend liegt @ gironimo mit seiner Antwort völlig daneben