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Lohnfortzahlung

R
rtjum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bekommen 450,00 Euro Kräfte auch Lohnfortzahlung der Krankenkasse bzw was spricht dagegen?

1.18902

Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.10.2014 um 20:10 Uhr

Wenn die vertragliche Gestaltung so ist, dass es sich um AN handelt, spricht nicht dagegen.

H
Hoppel

27.10.2014 um 20:47 Uhr

@ rtjum

  1. Leistet eine Krankenkasse KEINE LOHNFORTZAHLUNG im Krankheitsfall

  2. Greift der § 3 EntFG selbstverständlich auch beim "Mini-Jobber". Der AG muss also bis zur Dauer von 6 Wochen zahlen

  3. Haben alleinige Minijobber / "450 Euro Kräfte" definitiv KEINEN Anspruch auf Krankengeld

  4. Entsprechend liegt @ gironimo mit seiner Antwort völlig daneben

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