Lohnfortzahlung
hallo zusammen, unser Betrieb hängt in Schieflage! Insolvenzantrag ist noch nicht beantragt, wir warten quasi täglich darauf! Fakt ist nun, dass uns der Lohn für März nicht gezahlt wurde. Meine Frage nun: bin ich/wir als Betriebsrat nun in der Pflicht dem AG eine Lohnforderung für die Belegschaft anzumahnen?? (Wurde vom Mitarbeiter angesprochen) Wenn ja, in welcher Form? per Summe beziffern? auf Paragraph berufen? Frist setzen? Wäre um Hilfe dankbar.
Community-Antworten (12)
06.04.2016 um 11:57 Uhr
Ich würde es ganz allgemein anmahnen. Summe beziffern ist Quatsch und auch auf § kann man sicher verzichten, da Eurer AG sich zu 100% der Tatsache bewußt ist, daß Ihr Anspruch auf Lohn habt. Frist ist sicher ne gute Idee.
06.04.2016 um 12:00 Uhr
Der Arbeitgeber kommt automatisch in Verzug, wenn er den "nach dem Kalender bestimmten" Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung verstreichen lässt. Deshalb bedarf es keiner Mahnung. Der Arbeitnehmer kann seine Ansprüche dann ohne Mahnung direkt gerichtlich geltend machen.
Als Betriebsrat solltet Ihr dennoch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, falls Ihr einen Wirtschaftsausschuss habt, sollte dieser jetzt genug zu tun haben.
06.04.2016 um 12:07 Uhr
Zitat (celestro): "Frist ist sicher ne gute Idee."
Nein! Das ist eine ganz schlechte Idee. Eine Frist bedeutet gleichzeitig dass ich der anderen Seite weiteren Aufschub einräume. Was würdest Du davon halten, wenn Dein Arbeitgeber im Verzug ist, das Konto überzogen, die Miete fällig ist und "Dein" Betriebsrat geht zum Arbeitgeber und sagt "Cheffe, macht nix, wir geben Ihnen nochmals vierzehn Tage Zeit zum zahlen."?
Der Betriebsrat hat hier überhaupt nicht die Kompetenz dem Arbeitgeber eine Frist einzuräumen!
06.04.2016 um 12:23 Uhr
Im Prinzip handelt es sich im jeden Einzelfall um individualrechtliche Ansprüche. Der BR kann letztendlich nur darauf hinweisen/drängen, dass der AG seinen Verpflichtungen nachkommt - rechtlich vorgehen kann der BR nicht.
Ich würde auf jeden Fall die Gewerkschaft hinzuziehen, da die ja die Rechtsvertretung der Mitglieder übernehmen wird.
06.04.2016 um 13:00 Uhr
"Nein! Das ist eine ganz schlechte Idee. Eine Frist bedeutet gleichzeitig dass ich der anderen Seite weiteren Aufschub einräume. Was würdest Du davon halten, wenn Dein Arbeitgeber im Verzug ist, das Konto überzogen, die Miete fällig ist und "Dein" Betriebsrat geht zum Arbeitgeber und sagt "Cheffe, macht nix, wir geben Ihnen nochmals vierzehn Tage Zeit zum zahlen."?"
Schon mal überlegt, daß eine Frist z.B. 48 Stunden sein könnte ?
Und da mein Arbeitgeber 3 Werktage vor dem Ersten des Monats zahlen muß, würde ich mit einer solchen Frist sehr gut leben können.
Davon abgesehen, dürfte dem AG wohl klar sein, daß er sich nicht auf "der BR hat mir aber noch 48 Stunden Zeit gegeben" berufen kann.
"Der Betriebsrat hat hier überhaupt nicht die Kompetenz dem Arbeitgeber eine Frist einzuräumen!"
Gar nichts machen, halte ich für falsch. Also lieber etwas machen, wo man theoretisch keine Kompetenz zu hat, als einfach bloß dumm zugucken ...
06.04.2016 um 13:57 Uhr
Ich unterstelle mal, dass Euer Arbeitgeber die Laohnzahlung nicht ausgeführt hat, weil er nicht KANN und nicht etwa, weil er nicht WILL.
Demnach ist es aus meiner Sicht völlig unerheblich, ob ihr eine Frist setzt, oder nicht. Dadurch wird sich auch kein Geld in der Kasse finden lassen.
Grunsätzlich hat der MA ein Anspruch auf seinen Lohn, den kann er einklagen.
Ich bin bei Pjöööng. Sucht möglichst schnell das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Egal ob der Wirtschaftsausschuss oder das BR-Gremium. Hört euch an, wie schlimm es wirklich um Eure Firma geht, gibt es noch Hoffnung? Gibt es Aussichten auf Besserung, oder gehen morgen die Lichter aus.
Nur mit diesen Informationen könnt ihr überlegen, wie ihr weiter verfahren wollt.
06.04.2016 um 14:09 Uhr
Zitat (celestro): "Schon mal überlegt, daß eine Frist z.B. 48 Stunden sein könnte ?"
Ja, oder 42 Stunden, oder 8 Stunden oder was auch immer. Das ändert doch überhaupt nichts! Der Arbeitgeber befindet sich bereits im Verzug und jede Frist bedeutet letztlich auch einen Aufschub und sei es nur um zwei Tage. Damit würde der AN nur weitere zwei Tage daran gehindert, seine Rechte durchzusetzen.
Zitat (celestro): "Und da mein Arbeitgeber 3 Werktage vor dem Ersten des Monats zahlen muß, würde ich mit einer solchen Frist sehr gut leben können."
Am 06.04.?
06.04.2016 um 15:19 Uhr
"Ja, oder 42 Stunden, oder 8 Stunden oder was auch immer. Das ändert doch überhaupt nichts! Der Arbeitgeber befindet sich bereits im Verzug und jede Frist bedeutet letztlich auch einen Aufschub und sei es nur um zwei Tage. Damit würde der AN nur weitere zwei Tage daran gehindert, seine Rechte durchzusetzen."
Ich denke der BR hätte zum Setzen einer Frist keine Kompetenz ? Dann kann der AN auch nicht gehindert werden, seine Rechte durchzusetzen.
Und wie oben geschildert, ist die Einmischung des BR ja eher dafür, den Druck zu erhöhen.
"Am 06.04.?"
Bei uns würde man ja die Frist nicht am 06.04. setzen, denn der AG wäre ja längst überfällig. Das hätte man dann schon früher gemacht.
06.04.2016 um 15:21 Uhr
Es ist hier doch völlig egal ob dem Arbeitgeber ein Frist gesetzt wird oder nicht. Es geht hier um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, und da laufen hoffentlich schon lange Gespräche über die Situation. Vielleicht kann eine Insolvenz abgewandelt werden wenn die Lohn für einen begrenzten Zeitraum später gezahlt wird ( noch ausstehende Forderungen gegen Dritte) nur das kann man nur in Gespräch klären.
06.04.2016 um 15:26 Uhr
Hallo zusammen, habt vielen Dank für euer Feedback. Haben uns an diesem Morgen mit der Gewerkschaft zusammen gesetzt. Der Insolvenzantrag ist vor ca. 1 stunde gestellt worden. Also befinden wir uns bereits im Insolvenzgeld, welches wohl vorfinanziert gesichert ist, also auch der März! Lt Gewerkschaft soll der BR demnach keine Gehaltsforderung annahmen, ist in diesem Fall sinnlos!
06.04.2016 um 16:47 Uhr
Tut mir leid, das zu hören. Hoffe es wird eine Möglichkeit gefunden, die Firma wieder aufzupäppeln.
06.04.2016 um 23:01 Uhr
@ marimara
Hier noch ein ver.di Link, der die Sachlage kurz und knackig erklärt: https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1458
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die KollegInnen schnellstmöglich und vor allem fachlich kompetent über deren Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden; diese Information kann daher nicht vom BR kommen ... befragt die Gewerkschaft bzgl. der weiteren Vorgehensweise!
Mehr zum Insolvenzgeld siehe hier: https:www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485921
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