Hallo Rambo,
so wirklich ist es immer noch nicht zu verstehen, ich gehe jetzt davon aus, dass ihr tatsächlich weniger in der Lohntüte habt, was natürlich gar nicht geht wenn ihr ein sogenanntes "verstetigtes Entgelt" habt und nicht nach real gearbeiteten Stunden bezahlt werdet.
Allerdings ist es so, dass Überstundenabbau auch im Krank geschieht, zumindest im laufenden Dienstplan. Denn krank ist wie gearbeitet: bist Du im Dienstplan mit Mehrarbeitsstunden geplant, sind diese auch bei Krankheit gutzuschreiben, bist Du mit Überstundenabbau geplant, geschieht das im Krank ebenfalls.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm
*Die regulären Dienstplanstunden,haben wir ihm noch nie aus dem Kreuz leiern können.*
Das ist aber schade, dass ihr euch das so lange habt gefallen lassen, denn das steht euch zu. Wenn der AG nicht bereit ist, dem BR zu glauben, sollte möglichst schnell das geschehen:
*Aber können eigentlich nicht einzelne Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht eine Individualklage in der Sache einreichen ? Wenn man Rechtschutzversichert ist, dürfte das doch kein Problem sein.*
Gewerkschaft könnte auch helfen. Denn es gibt hier zwar einen kollektiven Bezug und der BR ist dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Gesetze etc. eingehalten werden, er hat aber keine Möglichkeit, Vertöße gerichtlich zu ahnden. Bevor ihr also hierfür
*Rechtsgutachten nach § 80 Abs. 3 BetrVG.*
noch mit dem AG vor Gericht landet, weil er euch einen Sachverständigen nicht genehmigt, sollte individualrechtlich geklärt werden, was hier richtig ist! Und was bei Euch wirklich richtig ist, kann nur geklärt werden, wenn alle Details bekannt sind.