Lohnfortzahlung
Hallo,wir brauchen euren Rat.Unser Arbeitgeber hat eine neue Idee ins Leben gerufen,die er auch schon anwendet.Wir haben einen Dienstplan,wo die Arbeitstage und die Ruhetage hinterlegt sind.Wenn sich bei uns jetzt ein Kollege z.b am Sonntag abend nach Dienstende am Notrufhandy krank meldet,und dieser Kollege hat zufällig Montag Dienstag planmäsig frei,dann bezahlt unser Arbeitgeber diese beiden Tage nicht mehr,obwohl eine Krankmeldung vor liegt.Er ist der festen Überzeugung,dass die ersten beiden planmäsigen Freitage nicht bezahlt werden müssen,da wir sowieso frei gehabt hätten.Der Betriebsrat hat dem leider Gottes zugestimmt.Wir bitten euch um eure Meinung,da wir total überfordert sind,ob sowas rechtens ist.
Lg Rambo
Community-Antworten (29)
12.07.2014 um 22:29 Uhr
Fällt in den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit ein arbeitsfreier, nicht vergüteter Tag, hat der Arbeitnehmer für diesen Tag keinen Entgeltfortzahlungsanspruch.
12.07.2014 um 22:38 Uhr
Notrufhandy, Krankmeldung ? Krank ist man mit gelbem Schein, alles andere liegt im ermessen des AG, es sei denn im TV oder BV anders vereinbart.
12.07.2014 um 22:46 Uhr
Hey Stoni,
der Arbeitnehmer meldet sich am Sonntag nach Dienstende,am Notrufhändy krank.Am Montag bringt er dann den gelben Zettel,der leider nichts mehr wert ist,weil der Kollege am Montag,Dienstag frei hatte,ist der AG der Meinung,da gibt es keine Kohle mehr,weil frei ist frei.blackjack hat für uns eine Horrorantwort an den Tage gelegt.
Lg Rambo
12.07.2014 um 22:58 Uhr
@rambo, ab zum Anwalt. Lohnfortzahlung beginnt mit Datum der Ausstellung des gelben Scheines. Punkt.
12.07.2014 um 23:02 Uhr
Ich konstruiere Dein Beispiel mal weiter, die kollegen sind dann 2 tage krank, weil sie arbeiten müssen, 2 tage gesund weil sie frei haben, und so weiter. Hallo ?
12.07.2014 um 23:13 Uhr
Hallo Stoni,
nein da wird was falsch verstanden ! Der AG bezahlt nur die ersten beiden Tage nicht wo er sich krank gemeldet hat,wo er sowieso frei gehabt hätte.Wenn die Krankmeldung dann 14 tage dauert,und auch weitere Ruhetage drinnen sind,die bezahlt der AG dann schon.Es geht nur um die ersten beiden Tage,wo die Krankmeldung gebracht wird,nach dem letzten Dienst.Also Sonntag Dienst ! Montag,Dienstag planmäsig frei.Diesen Montag und Dienstag löhnt der AG nicht mehr.Wenn blackjack da recht hat,dann gute Nacht !!! Lg Rambo
12.07.2014 um 23:24 Uhr
Jetzt würde ich anfangen die Arbeitsverträge zu prüfen, ich komm da nicht mit, die kollegen haben wohl verträge die nach wochentagen laufen. Kann ich nicht nachvollziehen.
12.07.2014 um 23:28 Uhr
Hallo Stoni,
wir kommen auch alle nicht mehr mit.Darum stellte ich ja die Frage in dem Forum,weil da sind schon Füchse drinnen.Die Antwort von blackjack war für uns nicht so toll,aber genau auf diesen Standpunkt wie blackjack beisst sich unser AG fest.
Lg Rambo
12.07.2014 um 23:32 Uhr
Dann Fachanwalt,aber schnell
13.07.2014 um 01:58 Uhr
Die Informationen reichen nicht aus um die einen wirklich qualifizierten Rat zu geben, aber ich wäre nicht zu überrascht, wenn das von Seiten des AG ok ist. Es handelt sich vermutlich um einen Betrieb mit 7 Tage Woche, bei dem die freien Tage sich verschieben. Es klingt nach einer Variante von: Ich reiche meinen Krankenschein am Freitag Abend ein- natürlich bekomme ich dann Samstag und Sonntag trotzdem keinen Lohn.
13.07.2014 um 02:39 Uhr
Bei Krankheit git das Lohnausfallprinzip: DerAN ist so zu behandeln als sei er nicht erkrankt gewesen (und hätte entsprechend gearbeitet). Insofern bringt eine AUB für arbeitsfreie Tage keinen Vorteil.
13.07.2014 um 11:03 Uhr
....aber auch keinen Nachteil...
wenn die Tage im gesunden Zustand vergütet werden (weil z.B. Zeitausgleich) dann auch bei Erkrankung.
Wird der freie Tag nicht vergütet, dann auch nicht im Krankheitsfall. Aber klar - im Zweifel muss ein Rechtsgutachten her. § 80 BetrVG.
"Der Betriebsrat hat dem leider Gottes zugestimmt" Diese BV könnt Ihr ja vorsorglich gleich mal kündigen.
13.07.2014 um 14:22 Uhr
Jawohl! Rechtsgutachten nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Das dürfte aber nur bei einem total desorientiertem AG möglich sein. Da hier trotz Vorliegen eines individuellen Anspruchs gefälligst auch ein kollektiver vorzuliegen hat, besteht natürlich auch ein Verfügungsanspruch und der desorientierte AG kann sich hier nicht mehr wehren, selbst dann nicht, wenn er die Orientierung wieder erlangt haben sollte. Ist doch jetzt auch das Gericht einer Desorientierung erlegen.
13.07.2014 um 15:45 Uhr
Wo ist hier eigentlich das Problem? Eine solche Regelung haben wir in unserem Betrieb ebenfalls, und die ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Das Ganze nennt sich krank nach Vorabdienstplan. Mitarbeiter, die sich krank melden, bekommen an diesen Tagen die Stunden gutgeschrieben, die sie gearbeitet hätten, ob das nun ein Montag, Dienstag oder eben auch ein Sonntag ist. Ich wüsste jetzt wirklich nicht, was gegen eine solche Regellung sprechen könnte. Wichtig ist natürlich, dass die Kollegen sich auch am Wochenende krank melden können.
13.07.2014 um 15:58 Uhr
Hallo AlterMann,dann hilft uns ein Fachanwalt wie es Stoni geschrieben hat,auch nichts,weil es rechtlich nicht zu beanstanden ist.Aber was passiert wenn wir dadurch unsere Sollarbeitszeit nicht erfüllen.Müssen wir dann diese Fehlzeiten nacharbeiten,sobald wir wieder gesund sind.
13.07.2014 um 17:08 Uhr
Hallo Rambo, wenn ein kranker AN genau die Stunden gutgeschrieben bekommt, als wenn er gearbeitet hätte, dann ändert sich doch gar nichts an seinem Stundensaldo. Fehlzeiten dürften dadurch nicht entstehen. Was sollte er denn da nacharbeiten??
Natürlich kann er sich ärgern, wenn er genau an seinen freien Tagen krank ist. Das ist bei AN mit 5-Tage-Woche, die am Wochenende krank sind, auch nicht anders.
Wir haben diese Regelung bei uns für die Schichtdienstler durchgesetzt, weil sie gerechter ist. Wir arbeiten am Wochenende regelmäßig 2x10 Stunden. Wenn man dann am Wochenede krank ist, bekäme aber nur Mo-Fr seine durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet, fielen plötzlich 20 Minusstunden an.
13.07.2014 um 18:18 Uhr
Hallo AlterMann,
du bist gut drauf das liest man schon raus.Unser Chef bezahlt uns aber bei krankheit nicht die Std die der Dienst gebracht hätte,sondern nur 6,42 pauschal ! Und jetzt bezahlt er auch die ersten beiden kranktage nicht mehr,wenn wir da genau laut Dienstplan frei haben.Und jetzt kommen wir ins Minus !!!Bei uns ticken die Uhren anders,das liegt daran,um der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden,und der Chef will ein neues Boot.
Lg Rambo
13.07.2014 um 18:56 Uhr
Also, dann solltet Ihr gaanz schnell eine BV machen, in der das geregelt ist. Und wenn Euer Chef zickt, dann zahlt er eben die Einigungsstelle und muss es am Ende doch so machen, wie Ihr wollt.
Zwei Möglichkeiten fallen mir ein: Entweder bei Krankheit wird die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit zugrunde gelegt, also z.B. Mo - Fr, geteilt durch 5, dann muss auch an jedem Tag der Stundendurchschnitt gutgeschrieben werden, oder Ihr macht das mit einer Regelung nach Vorabdienstplan. (s.o.) Die Regelung, die Du da gerade beschreibst, geht jedenfalls gar nicht.
Und wenn sich Euer AG schon zu dem Thema abschließend geäußert hat, dann würde ich in der nächsten Sitzung die Hinzuziehung eines Arbeitsrechtlers vorschlagen. Mit dem Beschluss könnte der AG auch gleich eine Info bekommen, dass der Rechtsanwalt alle Möglichkeiten prüfen soll, wie der AG möglichst schnell und rückwirkend zur Lohnzahlung bewegt werden kann.
Wenn er dann nicht Vernunft annimmt, ist ihm eben nicht zu helfen.
13.07.2014 um 19:12 Uhr
Hallo AlterMann,
wir haben ein großes Problem bei uns in der Firma.Unser Gremium hat nicht unbedingt eine große Durchschlagskraft.Stecken eher den Kopf in den Sand,wenn es zu lange dauert.Aber können eigentlich nicht einzelne Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht eine Individualklage in der Sache einreichen ? Wenn man Rechtschutzversichert ist,dürfte das doch kein Problem sein.Alles andere mit BR und Beschluß dauert uns einfach zu lange,was die Erfahrung uns schon zeigte.BR ist nicht gleich BR !
Gruß Rambo
13.07.2014 um 19:25 Uhr
Natürlich, Rambo, das geht. Und wenn der AN in der Gewerkschaft ist, wird die den Fall sicher übernehmen. Wenn Ihr solche AN habt, die auch noch die Traute haben, sich gegen ihren Chef zu stellen, herzlichen Glückwunsch. (Ich würde sie mir schon mal für die nächste BR-Wahl vormerken...)
Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit, dass sich einige AN zusammentun und den BR zu einer Betriebsversammlung auffordern, in der das Thema behandelt wird. Manche BRs werden wohl erst dann munter, wenn sie mal Feuer kriegen. Und vielleicht berät die Gewerkschaft die dann ja auch...
Jedenfalls viel Glück.
13.07.2014 um 19:27 Uhr
Rambo, ich habe den Verdacht, dass hier alle aneinander vorbeireden, weil Du Dich nicht wirklich verständlich ausdrückst. Wie ist es denn nun richtig zu verstehen: die AN haben weniger Geld im Portemonaie, wenn sie sich an freien Tagen krank melden, oder, die AN bekommen die Stunden nicht gutgeschrieben, wenn sie sich an freien Tagen krank melden?
13.07.2014 um 20:07 Uhr
Hallo nicoline,
wir hatten bis dato,wenn wir z.b 7 Tage krank waren 6 mal 6,42 Std gutgeschrieben bekommen,obwohl wir einen Dienstplan(Roulierungsplan) haben,wo wir weit mehr Std arbeitet als 6,42Std oft 10Std täglich.Unser Oberstratege Chef führte aber seit 1.6.2014 nun diese neue Regelung ein,dass er die ersten beiden kranktage wenn wir planmäsig auf frei fallen,nicht mehr vergüten wird,und den 3,4,5,6, tag weiterhin mit 6,42Std wie gehabt bezahlen wird.Die regulären Dienstplanstunden,haben wir ihm noch nie aus dem Kreuz leiern können.Ist es jetzt gut beschrieben,da einige Kollegen unter anderm auch ich,schon gerne rechtskonformheit hätten.
Gruß Rambo
13.07.2014 um 21:51 Uhr
Aus meiner Sicht: Chef macht alles richtig...
13.07.2014 um 22:09 Uhr
Hallo Rambo, so wirklich ist es immer noch nicht zu verstehen, ich gehe jetzt davon aus, dass ihr tatsächlich weniger in der Lohntüte habt, was natürlich gar nicht geht wenn ihr ein sogenanntes "verstetigtes Entgelt" habt und nicht nach real gearbeiteten Stunden bezahlt werdet. Allerdings ist es so, dass Überstundenabbau auch im Krank geschieht, zumindest im laufenden Dienstplan. Denn krank ist wie gearbeitet: bist Du im Dienstplan mit Mehrarbeitsstunden geplant, sind diese auch bei Krankheit gutzuschreiben, bist Du mit Überstundenabbau geplant, geschieht das im Krank ebenfalls.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm
Die regulären Dienstplanstunden,haben wir ihm noch nie aus dem Kreuz leiern können.
Das ist aber schade, dass ihr euch das so lange habt gefallen lassen, denn das steht euch zu. Wenn der AG nicht bereit ist, dem BR zu glauben, sollte möglichst schnell das geschehen:
Aber können eigentlich nicht einzelne Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht eine Individualklage in der Sache einreichen ? Wenn man Rechtschutzversichert ist, dürfte das doch kein Problem sein.
Gewerkschaft könnte auch helfen. Denn es gibt hier zwar einen kollektiven Bezug und der BR ist dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Gesetze etc. eingehalten werden, er hat aber keine Möglichkeit, Vertöße gerichtlich zu ahnden. Bevor ihr also hierfür
Rechtsgutachten nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
noch mit dem AG vor Gericht landet, weil er euch einen Sachverständigen nicht genehmigt, sollte individualrechtlich geklärt werden, was hier richtig ist! Und was bei Euch wirklich richtig ist, kann nur geklärt werden, wenn alle Details bekannt sind.
14.07.2014 um 01:22 Uhr
Allerdings ist es so, dass Überstundenabbau auch im Krank geschieht, zumindest im laufenden Dienstplan. Denn krank ist wie gearbeitet: bist Du im Dienstplan mit Mehrarbeitsstunden geplant, sind diese auch bei Krankheit gutzuschreiben, bist Du mit Überstundenabbau geplant, geschieht das im Krank ebenfalls.
wenn das im tvöd geschieht, hat der br seine hausaufgaben nicht gemacht
14.07.2014 um 02:19 Uhr
Zitat (AlterMann): "Also, dann solltet Ihr gaanz schnell eine BV machen, in der das geregelt ist. Und wenn Euer Chef zickt, dann zahlt er eben die Einigungsstelle und muss es am Ende doch so machen, wie Ihr wollt. "
§ 4 (4) Entgeltfortzahlungsgesetz?
14.07.2014 um 12:55 Uhr
Hallo Nubbel,
das hast Du sehr schön geschrieben,das musst du mal unsern Chef erzählen,dann setzt Er dich an die frische Luft,mit ausgestreckten Arm.Das ist ja unser Problem jetzt,das der BR sagt,wenn ihr dagegen was machen wollt,ist es nur über eine Individuallklage möglich,das Gremium sind die Hände gebunden.Jetzt sind wir doch mal ehrlich,wer will sich schon den ärger antun,hier Gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.Die Arbeitsgerichte sind ja auch nicht von der schnellen Truppe.Dann wird in Berufung gegangen vom Beklagten,dann nimmt der Wahnsinn schon seinen Lauf.Aber sei wie es ist,einige Mitarbeiter sind doch bereit,den Wahnsinn verhandeln zu lassen.Das wird ja immer lustiger in Deutschland,kommt uns so vor.
Gruß Rambo
14.07.2014 um 14:48 Uhr
Rambo, Gilt bei Euch der TVöD? Selbst wenn, bleibt auch dort nur dann die Zeitgutschrift erhalten, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD vereinbart ist und eine AU Bescheinigung vorliegt. (4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.
14.07.2014 um 17:55 Uhr
Ein danke an euch alle,für die vielen Antworten.Man kann aber schon erlesen,dass sich da die Meinungen stark trennen.Es wird uns jetzt nur noch übrig bleiben,sich bei einem Fachanwalt kundig zu machen,wobei man dort auch Glück haben muss,den richtigen zu erwischen. zu nicolines frage noch wegen dem Tarifvertrag,muss ich dir sagen,wir haben einen eigenen Tarifvertrag.Es ist aber anscheinend kein Tarifvertrag,sondern ein zusammen geflicktes Blätterwerk wurde uns durch die Blume mitgeteilt,was die Sache nicht einfacher macht.
Gruß Rambo
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