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Lohnfortzahlung

WB
WL BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, Kollege hat seinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr aufgebraucht. 30.+31.10. sind Brückentage an welchen nicht gearbeitet wird. Unbezahlter Urlaub ok. 01.11.06 Feiertag. Hat der Kollege Anspruch auf diesen bezahlten Feiertag ??? Wo steht was ??? wer weis was???

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Community-Antworten (1)

H
harald

03.11.2006 um 18:26 Uhr

wiso unbezahlter urlaub für tage an denen nicht gearbeitet wird? wenn es keine bv dazu gibt hätter der kollege ja seine arbeitskraft an den tagen anbieten können. oder verstehe ich da was falch? erkläre den fall doch bitte etwas genauer. ein bezahlter feiertag ist doch unabhängig von den urlaubstagen.

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