Lohnfortzahlung
Hallo wir arbeiten mit einer BV Arbeitszeitkonto von 1996 die beinhaltet das 36 Std/Woche Regelarbeitszeit sind aber 40 gearbeitet werden also 4 aufs AZ Konto gehen bis max 72 Std.Bei Auftragsschwachen Zeiten können aus diesem Konto Arbeitszeitverkürzung auch unter 36 Std /Woche ausgeglichen werden .zB Arbeitszeit 32 Std/Woche +4 Std vom Az Konto = 36 Std/Woche .Wenn nun für zB KW 38 , 32 Std geplant sind +4 Std vom AZ Konto , aber in dieser Woche ein MA erkrankt dann bekommt er 32 Std bezahlt + 4 Std vom AZ konto. Meine Frage: Es besteht doch die Lohnfortzahlung im Krankenfall ,muss er dann nicht 36 Std (Regelarbeitszeit)bezahlt werden und nichts vom AZ Konto nehmen ?
Community-Antworten (3)
27.08.2013 um 15:53 Uhr
Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss nach Geldfaktor und Zeitfaktor unterschieden werden. Der Geldfaktor bestimmt sich durch die bekannte Durchschnittsberechnung der vergangenen 13 Wochen. Der Zeitfaktor ist die Anzahl Stunden die zu arbeiten gewesen wäre, wenn der AN nicht arbeitsunfähig gewesen wäre.
Hier wären demnach 32 Stunde zu arbeiten gewesen, der AN ist also so zu behandeln, akls wenn er 32 Stunden gearbeitet hätte.
27.08.2013 um 17:36 Uhr
Gibt es dazu keine Aussagen in der BV? Ich bin der Meinung, dass man in derartigen Vereinbarungen auch Regeln für den Störfall vorsehen muss.
Das solltet Ihr aus meiner Sicht nachholen.
Denkbar wäre ggf. ja auch eine Wahlfreiheit des AN.
27.08.2013 um 17:42 Uhr
"Gibt es dazu keine Aussagen in der BV? Ich bin der Meinung, dass man in derartigen Vereinbarungen auch Regeln für den Störfall vorsehen muss."
Diese Regelung in der BV wäre dann wohl unwirksam: § 4 (4) Entgeltfortzahlungsgesetz
"Denkbar wäre ggf. ja auch eine Wahlfreiheit des AN."
Bei so einer Vereinbarung würde mich dann schon interessieren, was die andere Hälfte des Geschäftes war...
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