Hallo wir arbeiten mit einer BV Arbeitszeitkonto von 1996 die beinhaltet das 36 Std/Woche Regelarbeitszeit sind aber 40 gearbeitet werden also 4 aufs AZ Konto gehen bis max 72 Std.Bei Auftragsschwachen Zeiten können aus diesem Konto Arbeitszeitverkürzung auch unter 36 Std /Woche ausgeglichen werden .zB Arbeitszeit 32 Std/Woche +4 Std vom Az Konto = 36 Std/Woche .Wenn nun für zB KW 38 , 32 Std geplant sind +4 Std vom AZ Konto , aber in dieser Woche ein MA erkrankt dann bekommt er 32 Std bezahlt + 4 Std vom AZ konto.
Meine Frage: Es besteht doch die Lohnfortzahlung im Krankenfall ,muss er dann nicht 36 Std (Regelarbeitszeit)bezahlt werden und nichts vom AZ Konto nehmen ?