Erstellt am 10.11.2007 um 18:07 Uhr von xonic4711
Wer nach einem Betriebsübergang von öffentlich => privat seinen Beamtenstatus aufgibt kann meiner Meinung nach nicht einfach so wieder den Beamtenstatus verlangen. Aber ohne Gewähr, ich wühle noch mal im Buch, falls ich was finde trage ich es nach.
Erstellt am 10.11.2007 um 18:14 Uhr von tiha
Es gibt einen Personalüberleitungsvertrag, in dem steht dass der Dienstherr weiterhin der Kreis ist. Der Beamte kann wenn er will wieder zurück auf die Kreisverwaltung. Aber leider will er nicht, und wir können nicht einfach so kündigen, da er bisher noch nicht abgemahnt wurde.
Erstellt am 10.11.2007 um 19:54 Uhr von Kölner
@tiha
Macht Ihr Euch da nicht die Gedanken für den AG?
Ich nehme Dir mal jede Hoffnung:
Selbst wenn er nur herumsitzt und nichts unternimmt oder arbeitet oder gar die Arbeit Dritter blockiert...einen solchen Beamten werdet Ihr nicht los!
Achja...der Beamte ist m.E. abgeordnet - nicht beurlaubt!
Erstellt am 10.11.2007 um 21:57 Uhr von tiha
Ja, normal sind das Gedanken des AG, wir wollen als BR aber zum Schutz der anderen Mitarbeiter den AG unterstützen diesen Beamten los zu werden. Unser AG ist in solchen Sachen total überfordert.
Er tyrannisiert seine Kollegen und arbeitet gar nichts. Die Kollegen sind zur Zeit aus psychischen Gründen krank geschrieben, und weigern sich noch weiterhin mit dem Beamten zusammen zu arbeiten.
Im Personalüberleitungsvertrag steht drin, dass der Beamte sich beim Kreis beurlaubt hat, damit er in der GmbH arbeiten kann, er ist nicht abgeordnet.
Vielleicht zahlt der AG ihm ja Trennungsgeld damit er geht, das war die einzige Möglichkeit die im Vertrag steht.
Ich hoffe wir finden dann bald irgendeine Lösung, weil so kann es definitiv nicht mehr weiter gehen.
Erstellt am 10.11.2007 um 23:19 Uhr von xonic4711
Er ist vom Kreis beurlaubt ? Das hiesse sein Arbeitgeber ist der Kreis, sonst würde er ja von dem auch nicht beurlaubt werden können. Ansonsten (falls vorhanden) mal in die Dienst-, Betriebsvereinbarungen reingucken (sowas wie Mobbing, Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz oder wie man sie auch immer nennt).
Wenn MA sich wegen ihm krank melden, dann hört sich das verdächtig nach Mobbing an und das ist ein Kündigungsgrund (mindestens Abmahnung).