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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probleme im Fachbereich wegen BR-Arbeit

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Devil1978
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich bin ordentliches BR-Mitglied. Dennoch wurde durch meinen Fachbereich und meinen Kollegen festgelegt, daß ich nur zu 50% abwesend sein darf. Zumindest rechnen alle meine Kollegen mit 50%. Mein Vorgesetzter leider auch. Im Fachbereich spreche ich immer wieder an, um eine Arbeitsentlastung zu bekommen. Aber es passiert nichts. Ich muß meine Arbeit so erledigen, als ob ich zu 100% im Fachbereich wäre. Ich erledige meine Arbeit im Fachbereich leider nun doppelt so schnell und merke, daß ich so an meine Grenzen stosse. Wie ist denn diesbezüglich die Rechtslage? Ich habe schon mehrmals meinen Fachbereich auf meine Rechte hingewiesen. Aber das scheint denen egal zu sein. Vor Allem geht das schon seit einigen Jahren so.

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Community-Antworten (9)

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rtjum

09.06.2022 um 10:17 Uhr

du bist ordentliches Mitglied des BR, dann stellst Du dich für anfallende BR-Tätigkeiten frei wann immer Du das, nach bestem Wissen und Gewissen, für notwendig empfindest. Ich weiß nicht, was du mit Fachbereich meinst, aber wenn Deine Arbeit liegen bleibt, dann bleibt sie halt liegen. Dein AG muss dafür sorgen, dass diese Arbeiten dann erledigt werden.

Und müssen musst Du, auch nach bestem Wissen und Gewissen, Deine Arbeit erledigen oder steht in Deinem Arbeitsvertrag irgendwas im Sinne von "jeden Tag 100 Produkte erstellen". Aber wenn der AG schon davon ausgeht, dass ein normales BRM 50% seiner Tätigkeit nicht mehr am Platz ist, dann müsste er auch dafür Ersatz besorgen.

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wdliss

09.06.2022 um 10:19 Uhr

Was im BetrVG dazu steht ist hier schon an vielen Stellen besprochen worden. Die eigentliche Frage ist ja aber: Warum sollte ein AG, der ja scheinbar mit dem Arbeitsergebnis zufrieden ist das Pensum deiner Arbeit verringern?

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Muschelschubser

09.06.2022 um 10:31 Uhr

Hallo!

In welcher Form wurde das festgelegt? Habt Ihr eine mündliche Absprache, in der lediglich davon ausgegangen wird, dass Du zu 50% fehlst? Das hört man ja eigentlich regelmäßig, dass man sich darauf nicht verlassen kann, sobald man eine Fahne im Wind dabei hat oder einige Leute sich nicht einigen können.

Oder habt Ihr irgendwas in schriftlicher Form festgehalten, dass Du gewisse Abwesenheiten hast? Das wäre vielleicht dann mal eine Maßnahme, das hätte eine gewisse Verbindlichkeit. Dort kann man basierend auf §37 BetrVG Regelungen treffen.

Ansonsten lässt §37 insbesondere in Abs. 2 aus meiner Sicht keinen Spielraum. Du bist für den BR-Zeitaufwand freizustellen, die Geschäftsleitung hat bei Bedarf für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Klappt das nicht, und wird zu viel Last auf den Schultern der Abteilungskollegen abgeladen, könnte der BR evtl. gem.- §92 Abs. 2 BetrVG mit konkreten Vorschlägen nachhelfen.

Ich hoffe bei so etwas ja immer, dass das offene Wort etwas bewirkt oder dass man freiwillige Vereinbarungen treffen kann.

Wenn Du es tatsächlich mal drauf ankommen lassen möchtest, und die Betriebsratsarbeit hat Dich wirklich dermaßen beansprucht dass das mit der normalen Stelle nicht zu 100% vereinbar ist, lass einfach mal Arbeit liegen die nicht schaffbar ist. Du hättest dann alles richtig gemacht, indem Du der BR-Arbeit Vgem. §37 Vorrang eingeräumt hast.

Und vor allem geht Gesundheit vor!

Will man Dir auch daraus einen Strick drehen, würde ich entsprechende Kollegen mal kurz mit §119 konfrontieren, allerdings nicht unbedingt als erste Eskalationsstufe. ;-)

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Relfe

09.06.2022 um 10:37 Uhr

es reicht nicht auf seine Rechte hinzuweisen, man muss sie auch umsetzen. Da gilt der alte Spruch: Nicht reden - machen

Der springende Punkt ist doch: der AG muss das Problem lösen, nicht Du als BRM Also nimm die Tipps o.g. an, melde ich ab zur BR-Arbeit und die Arbeit im Fachbereich die in der Zeit liegen bleibt, bleibt dann solange liegen, bis der AG jemanden gefunden hat der das übernimmt.

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Matze

09.06.2022 um 10:59 Uhr

Devil1978, Muschelschubser hat bereits einzelne, aber wichtige Paragrafen aufgeführt. Die Grundlagen Deiner BR-Tätigkeit ergeben sich aus dem "Wald" der Arbeitsgesetze. Hattest Du noch keine Schulung? Bereits auf dieser Web-Side findest Du unter "Wissen" viele hilfereiche Gesetzestexte. Lies und lass den Teufel raus!

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celestro

09.06.2022 um 11:27 Uhr

"Ich erledige meine Arbeit im Fachbereich leider nun doppelt so schnell und merke, daß ich so an meine Grenzen stosse."

Du bist verpflichtet, soviel Arbeitsleistung zu erbringen, wie möglich. Wenn Du jetzt doppelt so schnell arbeitest und das noch hin bekommst, hast Du wohl vorher zu langsam gearbeitet.

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Muschelschubser

09.06.2022 um 11:55 Uhr

@celestro Irgendwie vermisse ich das Augenzwinkern in Deiner Antwort und wünsche mir so sehr, dass Du es einfach nur vergessen hast.

Es gibt ein gewisses Pensum, das man nur eine Zeit lang aufrecht halten kann, ehe gesundheitlich der Bumerang kommt. Burnout lässt grüßen. Es lässt sich also darüber streiten, ob das jetzige Pensum 100%, oder temporär vielleicht doch deutlich mehr beträgt.

Eine solche Bemerkung von einem Vorgesetzten hätte jetzt jedenfalls eine kleine Debatte darüber ausgelöst, wie die gem. Arbeitsvertrag zu erbringende Arbeitsleistung zu verstehen ist.

Und eine solche Bemerkung von einem BRM hätte ebenfalls eine kleine Debatte über die Rolle eines BR im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgelöst. Denn hier steht immer häufiger Prävention im Hinblick auf Stress, Arbeitsbelastung und Druck auf der Agenda.

Umso wichtiger ist es, dass ein BRM für seine BR-Tätigkeit auch den Rücken freigehalten bekommt, was natürlich gleichzeitig der zweite Kernpunkt in der Debatte mit dem Vorgesetzen wäre.

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celestro

09.06.2022 um 12:26 Uhr

Ich habe das recht neutral geschrieben, weil da steht "daß ich so an meine Grenzen stosse." Er ist also noch nicht nicht "drüber" (wenn man das wörtlich nimmt).

Und da jetzt irgendwelche Burn-Out Gefahren hinein zu interpretieren, verkneife ich mir. Dazu bin ich weder geschult, noch aufgrund von ein paar Postings in einem Forum, mir eine Beurteilung zu erlauben.

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DummerHund

09.06.2022 um 13:06 Uhr

"Dennoch wurde durch meinen Fachbereich und meinen Kollegen festgelegt, daß ich nur zu 50% abwesend sein darf." Dein Ansprechpartner ist einzigst und alleine der AG. Der Fachbereichsleiter nur wenn erv einwandfrei vom AG dazu beauftragt wurde. Und die Kollegen haben da schon mal gar nichts zu sagen. " daß ich nur zu 50% abwesend sein darf" heißt ja das es nicht immer 50% sind. kann aber auch heißen eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG kann durch so eine Aussage schon vor liegen. Durch so eine Aussage wirst du im Vorfeld schon unter Druck gesetzt. Unterlasse es aber tunlichst eine Mehrleistung zu bringen. Dies kann dem AG auch sagen die Person hat in den vergangenen Jahren zu wenig Arbeit gehabt und hat nur rum gesessen oder Kaffee getrunken. Wenns hart auf hart kommt sieht man sich halt vor Gericht wieder und da könnte der AG schlechte Karten haben.

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