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Massive Probleme bei BR Arbeit

H
Harzi
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

weis gar nicht wo ich anfangen soll da wie massiv Probleme haben.

Kurze Vorgeschichte....waren mal bei der DB AG, wurden dann ausgegliedert und verkauft, gingen in die Insolvenz und wurden da heraus von einem Unternehmer gekauft welcher mehrere Betriebe besitzt und betreibt. Die neuen Besitzer (3 Familienmitglieder) setzten einen Geschäftsleiter bei uns ein welcher immer vor Ort ist. Die eigentlichen Besitzer kommen eher unregelmäßig und unangekündigt in unseren Betrieb.

Seit der Betriebsübernahme wird unsere BR Arbeit massivst eingeschränkt, behindert ja ich möchte sagen missachtet und wir sind etwas ratlos.

Hier mal einige Punkte

  1. Arbeitsmaterialien

Der eingesetzte GL in unserem Betrieb weigert sich neue Arbeitsmaterialien (Betriebsverfassungsrecht) zu bestellen. Begründung er sei nicht unterschriftsberechtigt

  1. Arbeitszeit

Der eingesetzte GL trat an uns heran um die Arbeitszeiten für Angestellte zu ändern. Wir als BR lehnten nach mehreren Aussprachen innerhalb des BR's dieses ab, weil es zu eindeutigen Verschlechterungen geführt hätte. Ergebnis: Die GL hat ein Mailrundschreiben verfasst und angeordnet das ab 01.04 neue Arbeitszeiten in Kraft treten. Der BR bekam keine Mitteilung und sein Mitbestimmungsrecht wurde wie oben erwähnt nicht berücksichtigt.

3.) Pausenzeit

Die GL ändert ohne Anhörung und Mitbestimmung des BR's die Pausenzeiten und bestimmt einen verbindlichen Ort für diese.

4.) Betriebsruhe

Die GL wollte jetzt eine BV Betriebsruhe für die Weihnachtszeit einführen. Da wir nur 21 Tage Urlaub haben und Ende letzten Jahres eine Urlaubsplanung vorgenommen werden musste, haben viele schon ihren Urlaub verplant. Aus diesem Grund und weil weitere Unstimmigkeiten herrschten bei der Ausgestaltung hatte der BR diese BV nicht abgeschlossen und bat den GL um ein klärendes Gespräch, weswegen wir ihn zu einer BR Sitzung einluden. Er weigert sich vor dem BR zu den Punkten Stellung zu beziehen oder überhaupt zu erscheinen und schickte wieder per Rundmail eine Anweisung heraus das es eine Betriebsruhe am Ende des Jahres gibt mit seinen ausgefertigten Vorgaben aus der nicht abgeschlossenen BV.

  1. Urlaub

Wie oben erwähnt mussten wir eine Urlaubsplanung abschließen (November 2011). Viele Mitarbeiter machen trotz der geringen Anzahl an Urlaubstagen 3 Wochen zusammenhängend Urlaub. Es wurden keine Einwände seitens der Bereichsleiter und GL zum damaligen Zeitpunkt erklärt. Jetzt zieht man sich auf den Standpunkt zurück das wir erst 14 Tage vor Urlaubsantritt die Genehmigung zum Urlaub bekommen, aber dann auch nur für die Höchstdauer von 14 Tagen. Die oben genannte Urlaubsplanung sei nur eine "grobe Richtung".... Als Begründung für die 14 Tage heißt es, betriebliche Belange. Auftragslage ist aber eher "überschaubar" und aus seinen anderen Betrieben wissen wir das es dort auch nur 14 Tage Urlaub am Stück gibt.

Ich könnte jetzt noch mehr Dinge aufzählen, denn eigentlich ist unser Arbeitsalltag eher durch diesen Kleinkrieg geprägt als durch sinnvolles arbeiten. Mitarbeiterstimmung ist auf dem Tiefpunkt und wir wissen nicht mehr so recht wie es weiter gehen soll. Wie gesagt entziehen sich der GL als auch die eigentlichen Besitzer einem Gespräch. Letzte Aussage des GL war, wenn würde er nur mit dem BRV und dessen Stellvertreter sprechen, aber nicht mit dem BR.

1.72208

Community-Antworten (8)

R
Roxxx

21.03.2012 um 23:36 Uhr

Hmm, totale Ignoranz von BR, Gesetzen und Vereinbarungen.

Mann kann mal darauf hinnweisen das das Betriebsverfassungsgesetz auch Geldbusen vorsieht, Klingt aber nicht so als könnte das in eurem Falle eine (positive) Wirkung haben. Ich denke mal, euch kann nur ein guter Anwalt wirklich weiterhelfen.

Wünsche euch viel Erfolg, Ro

V
Valdi

22.03.2012 um 00:40 Uhr

" wir wissen nicht mehr wie es weitergeht" Harzi, dazu gibt es bei der Gewerkschaft Rechtsberatung. Oder seit ihr nicht???? Diesem AG muss per Arbeitsgericht erlaeutert werden das das BetrVG. auch fuer ihn gilt. Per einstweiligen Verfuegungen usw. Leute es geht hier um Rechte der Arbeitnehmer die zu ueberpruefen eure orginaere Aufgabe ist. Holt euch schnellstens rechtlichen Rat und verklagt den AG.

K
kainil

22.03.2012 um 08:42 Uhr

Hallo Harzi,

21 Tage Urlaub??? Laut Bundesurlaubsgesetz sind 24 Werktage jährlich zu gewähren.

K
Kulum

22.03.2012 um 08:44 Uhr

kainil

nur wenn du eine 6 Tage Woche hast

K
kainil

22.03.2012 um 08:56 Uhr

Kulum,

oder es ist tariflich geregelt wie bei uns: 27 Tage, Urlaubstage sind die Tage von Montag bis Freitag.

K
Kulum

22.03.2012 um 09:08 Uhr

Du hast aber vom gesetzlichen Mintesturlaub gesprochen. Das der tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt höher liegen kann is schon klar.

Übrigens liegst du falsch, wenigstens wenn sich deine Aussage auf den gesetzlichen Mindesturlaub bezog. Da steht explizit drin Werktage und als Erläuterung, Werktage sind alle Tage die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind

G
gironimo

22.03.2012 um 09:18 Uhr

Bei den vielen Punkten bleibt Euch nur der Rechtsweg, um Eure Rechte zu sichern und BR-Arbeit überhaupt möglich zu machen. Beschließt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Wahrnehmung Eurer Interessen zu beauftragen und beratet Euch mit ihm, wo Ihr am Beszen ansertzt.

S
skargen

22.03.2012 um 19:51 Uhr

Da kann man wirklich nur eins machen: Anwalt, Anwalt, Anwalt, klagen, klagen, klagen

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