Erstellt am 07.11.2007 um 09:12 Uhr von wölfchen
Hallo Ratsche,
leider kenne ich die Situation aus eigener Erfahrung. Das ging in der zweiten Amtsperiode so weit, dass psychosomatische Beschwerden hinzukamen, nachdem ich die vierte Abmahnung kassiert hatte. Zum Glück stand der Rest des BR hinter mir und wir haben bis zum LAG geklagt, eine Einigungsstelle gebildet, weil ich selbst eine Beschwerde an den BR gerichtet hatte. Ich habe mich dann in einen anderen Betriebsteil versetzen lassen, als Schlusspunkt unter die Geschichte nach einem dreivierteljahr AU eine Kur gemacht und bin zum Entsetzen meiner früheren Chefin noch immer BRV und als solcher immer noch mit für den Betriebsteil zuständig, in dem ich die 4 Abmahnungen kassiert hatte. Die Chefin des neuen Betriebsteils ist nicht so bösartig. sondern um gute Zusammenarbeit bemüht. Aber es hat ca. 4 Jahre gedauert, ehe alles aus dem Kopf raus war, was sich da angestaut hatte.
Damit will ich deutlich machen:
1. "wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren".
2. Solche Machtspielchen können ernst gemeint sein, man sollte sie nicht unter - aber auch nicht überschätzen (manchmal sind es auch nur leere Drohungen).
3. Jeder muss für sich selbst entscheiden, wo die Schmerzgrenze liegt. Jedenfalls sollte man nicht so lange ohne professionelle Hilfe weitermachen, bis irreparable Schäden verursacht sind.
4. Sprüche, wie ich sie damals zu Hauf gehört habe, wie: "ein BR, der nicht wenigstens 1x in seiner Amtszeit gekündigt wurde, hat seine Arbeit nicht ordentlich gemacht" helfen nur wenig gegen die Angst vor einem drohenden Arbeitsplatzverlust.
5. Aber es lohnt sich schon, durchzuhalten - und: man sieht sich immer 2x im Leben! Und unsere MA honorieren meinen Einsatz noch immer mit 85% Zustimmung bei den Wahlen.
Ich wünsche dem engagierten BR viel Kampfesmut und ganz viel Unterstützung :-))
Erstellt am 07.11.2007 um 09:17 Uhr von Saluk
Ich habe deine Anfrage nicht wirklich verstanden, dafür ist sie etwas zu unstrukturiert.
Ich denke aber, du willst wissen, was passiert, wenn ein BR nicht mehr wiedergewählt wird.
1. Wenn er ein guter BR ist, also engagiert (so interpretiere ich dein "arrangiert"), dann wird er wohl auch von der Belegschaft anerkannt und wird wiedergewählt.
2. Falls er wirklich nicht wiedergewählt werden sollte, dann hat er eine nachlaufende Kündigungsfrist von einem Jahr. Danach darf auch nicht einfach so gekündigt werden (das ist generell verboten). Die Kündigung muss dem BR gemeldet werden und wenn dieser nicht zustimmt (weil er vermutet, dass damit ein Ex-BR "abgestraft" wird), dann kann der Ex-BR Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 07.11.2007 um 09:57 Uhr von waschbär
Und das lesen Sie im nächsten Beitrag:
Stell dir vor, Der AG spricht einem Arbeitnehmer die Kündigung aus – und der behauptet anschließend, das Kündigungsschreiben nie bekommen zu haben. Das kann sogar dann passieren, wenn der AG die Kündigung per Einschreiben/Rückschein zugestellt haben! Der Grund: Auf diese Weise dokumentieren der AG zwar, dass der Arbeitnehmer vom AG einen Briefumschlag erhalten hat – aber nicht, was drinnen war.
*Fragezeichen*, ist das das was ihr bzw einige wollen wie W.B antworten soll ? Fachlich I-O aber Menschlich kalt und ohne Humor ...??
Erstellt am 07.11.2007 um 10:10 Uhr von Bergmann
@ waschbär,
sag mal, hast du Nachholbedarf ?? Stauten sich in deiner Abwesenheit die Buchstaben, die jetzt mit aller Gewalt raus müssen ?? :-))
Erstellt am 07.11.2007 um 10:12 Uhr von Saluk
@WB: Urlaubspelzchen schon wieder weggehängt?
Inwieweit bezieht sich deine Antwort auf die Frage von Ratsche? Ich kann noch keinen Zusammenhang erkennen, außer vielleicht einem von mir hineininterpretierten Rat, einer Kündigung grundsätzlich mit einer solchen "Ausrede" als ungültig zu widersprechen...
Viele Grüße,
Saluk
PS: Ich habe nicht mitbekommen, um was es sich wirklich gedreht hat bei den Streitigkeiten um WB, will es auch gar nicht wirklich wissen, ich frage mich nur, was eine solche Antwort, die für mich praktisch Null mit der Anfrage zu tun hat, dem Fragenden helfen soll...
Erstellt am 07.11.2007 um 10:33 Uhr von Susi und Strolchi
An Ratsche
Ich kenne diesen betrieb der will leute wie diesen mitarbeiter der sich 100% für die leute die dort arbeiten engagiert
eine reinwürgen. Un nur weil der jenige krank war weil er durch diesen knochenjop rückenschmerzen hate . Die kammen nicht nur von der Arbeit sondern sind auch durch den psücho terro den die chefs und leigerleitung auf den BR mitarbeiter ausüben gekommen. Jedenfals wollen sie seinen einzigen untergrund kämpfer rausschmeisen weil der in die gewerkschaft eingetreten ist.
Erstellt am 07.11.2007 um 10:46 Uhr von waschbär
Saluk,
stimmt unter der Hand wollte ich der ratsche sagen, das der AN auch mit Faulen Zauber den Ag arbeit machen kann .
alleine die aussage von Ratsche... kein BR mehr dann auch arbeitslos lässt darauf schliessen, das er vom Ag schon so was gehört hat, und was ist das den bitte für eine aussage vom AG ? Und wieso reagiert Ratsche nicht mit dem darauf was er im BR 1/2 gelernt hat ?
Ich frage mich was ist das für ein AG der Ratsche nur in seiner Rolle als BRM sieht ? Was ist mit dem AN Ratsche welcher ein Guter Arbeiter ist in den der Ag viel Geld rein gesteckt hat ? Ist es wirklich so das der AG ihn entlässt und damit Geld raus wirft ?!
Ist ein Guter BRM , also kein guter Arbeitnehmer , kein Leistungs Erbringer ? Oder ist ein Guter AN kein guter BRM ?
Und muss ich als BRM wirklich eine Abmahung als BRM bekommen haben um als guter BRM angesehen zu werden ????????
Ich finde das ist durch aus mal eine diskusion wert ... wenn jemannd mal Deskutieren möchte über tehmen, die nicht im Komentar stehen .-)