Hallo,
mein Stelli hat in seiner Niederlassung (120 km von der Hauptverwaltung) verschiedene Missstände angeprangert.
Dies habe ich in meinen vorherigen Thread beschrieben. Er hat auf diversen Baustellen Fotos gemacht, um die Vorkommnisse zu dokumentieren.
Jetzt folgten durch den NL-Leiter einige Sanktionen.
Zum Beispiel:
1.- Der NL-Leiter rief mich an und sprach dabei von ''Stasi-Methoden''. (kann ich mit leben)
2.- Der NL-Leiter fragte bei mir nach einer (dauerhaften) Versetzung des Stellis. Habe ich abgelehnt.
3.- Von Kurzarbeit ist der Stelli und ein paar andere Kollegen übermäßig viel betroffen (halt die ''Querulanten'').
Hinter vorgehaltener Hand äußerte ein Bauleiter sogar, dass er ihn (den Stelli) auf Anweisung des NL-Leiters NICHT einsetzen darf.
4.- Einigen Kollegen wird untersagt mit dem BR zu sprechen (petzen).
5.- Der NL-Leiter äußerte mir gegenüber, dass er mit dem Stelli in seiner Eigenschaft als BR, nicht mehr spricht.
Gespräche mit dem Stelli werden sich zukünftig also aufs rein berufliche beschränken.

Seht ihr hier eine Behinderung der BR-Arbeit nach § 78 ???
Ich dachte hier an eine Art Mediations-Gespräch (BRV, stellv. BRV, NL-Leiter und GL).
Oder doch die Keule - Anwalt beauftragen - Unterlassungsklage - und ihm mal den Inhalt des 119ers bekannt machen?

Über viele Meinungen wäre ich dankbar.
Gruß Justice