Erstellt am 23.04.2009 um 13:15 Uhr von rolfo
zu 3. u. 4 Hier sollte dringend Klarheit geschafft werden, nicht unbedingt gleich mit Kanonen schießen wenn es sich anders regeln lässt.
zu 5. Als BR braucht er ihn nicht anzusprechen, der Ansprechpartner für ihn ist der BRV, ausser der ist verhindert.
Erstellt am 23.04.2009 um 13:20 Uhr von DerAlteHeini
Justice
Der BR sollte beim AG/GL auf das Ende der Schikanen drängen, denn der ist der Ansprechpartner des BR und nicht der Niederlassungsleiter, es sei den er wurde vom AG bzw. der GL entsprechend schriftlich beauftragt und dieses liegt dem BR vor.
Hier sollte der BR und auch der Betroffene einen Fachanwalt konsultieren.
Wenn du dem Kollegen mit deinem Wissen als Zeuge zur Seite stehst, dürfte auch ein Staatsanwalt zu überzeugen sein.
Will der BR gem.: 119 BetrVG gegen den Niederlassungsleiter vorgehen, so ist zu beachten, daß genanntes Vorgehen ausdrücklich beim Staatsanwalt beantragt werden muß.
Erstellt am 23.04.2009 um 14:22 Uhr von Justice
Danke für eure Antworten,
@rolfo
Klarheit schaffen ist nicht immer einfach, die Kollegen möchten nicht erwähnt werden, haben es im Vertrauen erzählt.
Wenn man dies nun öffentlich macht, erfährt man demnächst vielleicht nichts mehr.
Ich wollte den Stelli mehr mit einbeziehen, weil er als langjähriger Kollege die Mitarbeiter sehr gut kennt und sie ihm vertrauen.
Er kann auch z.B. Themen der Arbeitssicherheit besser beurteilen, da es sein Fachgebiet ist.
@Heini
Thema Ansprechpartner: Ich bin bekennender Freund des ''kleinen Dienstweges'' und habe damit oft gute Erfahrungen gemacht.
Wenn er weiterhin so rumzickt, werden wir zukünftig nur noch über die GL kommunizieren.
Du hast natürlich recht. Schikanen lassen sich leider oft nicht beweisen; oder werden einfach abgestritten.
Den 119er wollte ich nicht gleich beantragen, aber wenigstens mal ins Bewußtsein des NL rücken.
Erstellt am 23.04.2009 um 15:16 Uhr von kriegsrat
@ justice
deinen weg über mediation halte ich für sehr gut, falls bereitschaft zu erkennen ist, diesen weg zu gehen
vielleicht auch mal die sache beim monatsgespräch mit dem "big boss" anführen
die "keule" des 119 erweist sich oftmals als kleines "ästchen", da , falls keine gravierenden vorfälle anliegen, im regelfall der staatsanwalt das verfahren einstellt
da muß schon ziemlich viel passieren und eindeutig beweisbar sein, daß hierbei ein nennenswerter strafbefehl herausschaut
immer mal erwähnen ist bestimmt nicht schlecht, aber ob man strafantrag stellt, sollte man sich ganz genau überlegen, sonst verpufft das ganze, und die vermeintlichen übeltäter fühlen sich noch bestätigt....
es gibt über das BetrVG bessere möglichkeiten, den AG zu "disziplinieren".....