Stellv. BRV wird mit allen Mitteln unter Druck gesetzt (Behinderung des BR)?
Hallo, mein Stelli hat in seiner Niederlassung (120 km von der Hauptverwaltung) verschiedene Missstände angeprangert. Dies habe ich in meinen vorherigen Thread beschrieben. Er hat auf diversen Baustellen Fotos gemacht, um die Vorkommnisse zu dokumentieren. Jetzt folgten durch den NL-Leiter einige Sanktionen. Zum Beispiel: 1.- Der NL-Leiter rief mich an und sprach dabei von ''Stasi-Methoden''. (kann ich mit leben) 2.- Der NL-Leiter fragte bei mir nach einer (dauerhaften) Versetzung des Stellis. Habe ich abgelehnt. 3.- Von Kurzarbeit ist der Stelli und ein paar andere Kollegen übermäßig viel betroffen (halt die ''Querulanten''). Hinter vorgehaltener Hand äußerte ein Bauleiter sogar, dass er ihn (den Stelli) auf Anweisung des NL-Leiters NICHT einsetzen darf. 4.- Einigen Kollegen wird untersagt mit dem BR zu sprechen (petzen). 5.- Der NL-Leiter äußerte mir gegenüber, dass er mit dem Stelli in seiner Eigenschaft als BR, nicht mehr spricht. Gespräche mit dem Stelli werden sich zukünftig also aufs rein berufliche beschränken.
Seht ihr hier eine Behinderung der BR-Arbeit nach § 78 ??? Ich dachte hier an eine Art Mediations-Gespräch (BRV, stellv. BRV, NL-Leiter und GL). Oder doch die Keule - Anwalt beauftragen - Unterlassungsklage - und ihm mal den Inhalt des 119ers bekannt machen?
Über viele Meinungen wäre ich dankbar. Gruß Justice
Community-Antworten (4)
23.04.2009 um 15:15 Uhr
zu 3. u. 4 Hier sollte dringend Klarheit geschafft werden, nicht unbedingt gleich mit Kanonen schießen wenn es sich anders regeln lässt. zu 5. Als BR braucht er ihn nicht anzusprechen, der Ansprechpartner für ihn ist der BRV, ausser der ist verhindert.
23.04.2009 um 15:20 Uhr
Justice Der BR sollte beim AG/GL auf das Ende der Schikanen drängen, denn der ist der Ansprechpartner des BR und nicht der Niederlassungsleiter, es sei den er wurde vom AG bzw. der GL entsprechend schriftlich beauftragt und dieses liegt dem BR vor. Hier sollte der BR und auch der Betroffene einen Fachanwalt konsultieren. Wenn du dem Kollegen mit deinem Wissen als Zeuge zur Seite stehst, dürfte auch ein Staatsanwalt zu überzeugen sein. Will der BR gem.: 119 BetrVG gegen den Niederlassungsleiter vorgehen, so ist zu beachten, daß genanntes Vorgehen ausdrücklich beim Staatsanwalt beantragt werden muß.
23.04.2009 um 16:22 Uhr
Danke für eure Antworten, @rolfo Klarheit schaffen ist nicht immer einfach, die Kollegen möchten nicht erwähnt werden, haben es im Vertrauen erzählt. Wenn man dies nun öffentlich macht, erfährt man demnächst vielleicht nichts mehr. Ich wollte den Stelli mehr mit einbeziehen, weil er als langjähriger Kollege die Mitarbeiter sehr gut kennt und sie ihm vertrauen. Er kann auch z.B. Themen der Arbeitssicherheit besser beurteilen, da es sein Fachgebiet ist. @Heini Thema Ansprechpartner: Ich bin bekennender Freund des ''kleinen Dienstweges'' und habe damit oft gute Erfahrungen gemacht. Wenn er weiterhin so rumzickt, werden wir zukünftig nur noch über die GL kommunizieren. Du hast natürlich recht. Schikanen lassen sich leider oft nicht beweisen; oder werden einfach abgestritten. Den 119er wollte ich nicht gleich beantragen, aber wenigstens mal ins Bewußtsein des NL rücken.
23.04.2009 um 17:16 Uhr
@ justice deinen weg über mediation halte ich für sehr gut, falls bereitschaft zu erkennen ist, diesen weg zu gehen vielleicht auch mal die sache beim monatsgespräch mit dem "big boss" anführen
die "keule" des 119 erweist sich oftmals als kleines "ästchen", da , falls keine gravierenden vorfälle anliegen, im regelfall der staatsanwalt das verfahren einstellt da muß schon ziemlich viel passieren und eindeutig beweisbar sein, daß hierbei ein nennenswerter strafbefehl herausschaut immer mal erwähnen ist bestimmt nicht schlecht, aber ob man strafantrag stellt, sollte man sich ganz genau überlegen, sonst verpufft das ganze, und die vermeintlichen übeltäter fühlen sich noch bestätigt.... es gibt über das BetrVG bessere möglichkeiten, den AG zu "disziplinieren".....
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