Erstellt am 17.04.2013 um 18:48 Uhr von Tanzbär
Machen kann man alles.
Am besten, Du lässt ihn gleich als ersten unterschreiben.
Wird eh die einzige Unterschrift sein ...
Erstellt am 17.04.2013 um 19:10 Uhr von Olegfd
Die Mitarbeiter kamen auf mich zu wegen einer Unterschriftenliste
Erstellt am 17.04.2013 um 19:34 Uhr von Master
BetrVG § 84 Beschwerderecht
BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Erstellt am 17.04.2013 um 19:42 Uhr von Lotte
Hallo Olegfd,
als BR könnte man mit solch einer offenen Aktion schnell mit dem BetrVG § 74 (2) Probleme bekommen.
Da ist der Verweis von Master auf das Beschwerderecht schon besser.
LG Lotte
Erstellt am 17.04.2013 um 20:45 Uhr von Watschenbaum
"schnell mit dem BetrVG § 74 (2) Probleme bekommen"
weil ...?
Erstellt am 17.04.2013 um 20:49 Uhr von Olegfd
Das macht nicht der BR sondern die Mitarbeiter liebe Lotte.
Erstellt am 17.04.2013 um 21:33 Uhr von Lotte
Hallo Watschenbaum,
weil das ja nicht gerade den Betriebsfrieden stärkt. Als BR hätte man andere Mittel und muss nicht mit Unterschriften gegen Vorgesetzte vorgehen.
Und für KollegInnen ist das auch nicht ohne. Richter sind da manchmal ziemlich hart, wenn es um Betriebsfrieden geht. Da sollte man lieber den Beschwerdeweg gehen.
Hier mal ein Beispiel:
LAG Rheinland-Pfalz v. 22. 07. 2009 - 7 Sa 541/08
Lieber olegfd,
wozu sollen denn die Unterschriften dienen und was sollen sie bezwecken, was eine einfache Beschwerde nicht bezwecken würde?
LG Lotte
Erstellt am 17.04.2013 um 22:34 Uhr von Watschenbaum
Az. 7 Sa 541/08 gehört zu einem Urteil des LAG Köln vom 4.Sept.2008, das mit dem Thema, das wir hier diskutieren, rein gar nichts zu tun hat ;-))
Erstellt am 18.04.2013 um 06:42 Uhr von Lotte
Guten Morgen watschenbaum,
der Bund Verlag hat es drin, ich hab es aber gerade noch mal beim LAG Rheinland Pfalz selbst gesucht und nicht gefunden.
Vergleichbar ist es eh nur sekundär.
Hier mal aus dem Leitsatz.
"Der von einer Oberärztin im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die medizinische Behandlung einer Patientin gegenüber dem leitenden Oberarzt der Kinderklinik in Anwesenheit mindestens einer weiteren Mitarbeiterin erhobene Vorwurf, er kümmere sich nicht um die Kinder und mache seine Arbeit nicht richtig, stört zumindest in der beleidigenden Weise, in der er geäußert wird, den Betriebsfrieden"
Nun kann man sicher sagen: Man sammelt ja nur Unterschriften! Ja, aber je nach Lage der Dinge wird man sich auch unterhalten und die Situation erörtern. Und wer weiß wann und wo die Unterschriften gesammelt werden.
Ich verstehe den Sinn dieser Aktion auch nicht.
LG Lotte
Erstellt am 18.04.2013 um 10:02 Uhr von gironimo
Ich würde nicht nur als Betriebsrat die Finger davon lassen, sondern auch den Mitarbeitern raten, dies nicht zu tun. (Stichwort: Störung des Betriebsfrieden, Friedenspflicht)
Auch ich sehe den Beschwerdeweg als sinnvoll an (über § 85 BetrVG)
Wenn es um das Verhalten eines Vorgesetzen geht, kann der BR doch beim AG um Abhilfe bitten - ( im 85er Verfahren mit E-Stellen-druck)
Bist Du denn BR oder gibt es einen im Betrieb?
Erstellt am 18.04.2013 um 10:17 Uhr von Kulum
Friedenspflicht? Da haste dich aber ordentlich verhauen. Die meint ja nun etwas völlig anderes :D
Oder wolltet ihr mit der Liste höhere Löhne erzwingen?
Erstellt am 19.04.2013 um 07:07 Uhr von Olegfd
Es geht darum das der Chef die Mitarbeiter schickaniert und nicht um höhere löhne
Erstellt am 19.04.2013 um 08:32 Uhr von Lotte
Kannst Du vielleicht nochmal Antwort auf die Frage geben:
"Was soll die Unterschrtiftenliste denn bezwecken?"