Hallo Zusammen, ich werde leider nicht fündig und wende mich an euch! Nun zu meiner Frage: ist eine Unterschriftensammlung (initiiert durch den BR) gegen den Vorgesetzten, der viele seiner Mitarbeiter terrorisiert, eine Maßnahme nach Paragraph 80 Absatz 1 Satz 2 BetrVG, die bei der Geschäftsführung vor Durchführung beantragt werden muss? Oder können solche Unterschriftenaktionen ohne Beantragung durchgeführt werden? Beschwerden nach Paragraph 84 wurden bereits erfolglos durchgeführt!
Vielen Dank!